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352_1972 AT

352. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Verordnung des Bundeskanzlers, BGBl. Nr. 4/1965, über die Pauschalierung der Aufwandersätze im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof durch den Verfassungsgerichtshof

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 352. Kundmachung: Aufhebung von Bestimmungen der Verordnung des Bundeskanzlers, BGBl. Nr. 4/1965, über die Pauschalierung der Aufwandersätze im Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

i. d. F. von 1929 und gemäß §§ 60

Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 29. Juni 1972, V 18/71-19, —

dem Bundeskanzleramt zugestellt am 23. August

1972 — die Ziffer 3 in Abschnitt A des Artikels

I der Verordnung des Bundeskanzlers vom

4. Jänner 1965, BGBl. Nr. 4, über die Pauschalierung

der Aufwandersätze im Verfahren vor

dem Verwaltungsgerichtshof als gesetzwidrig

aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des

30. November 1972 in Kraft.

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