Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
352_1971 AT

352. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der der Lehrplan der Pädagogischen Akademie erlassen wird

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 352. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der der Lehrplan der Pädagogischen Akademie erlassen wird

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 243/1965, Nr. 173/1966,

Nr. 289/1969 und Nr. 234/1971, insbesondere auf

Grund dessen §§ 6 und 120, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für

Unterricht vom 17. Juni 1968, BGBl. Nr. 287,

mit der der Lehrplan der Pädagogischen Akademie

erlassen wird, in der Fassung der Verordnung

BGBl. Nr. 311/1969 wird wie folgt geändert

1. Im Abschnitt II (Stundentafel) der Anlage

a) hat der Unterabschnitt „A. Pflichtgegenstand"

zu lauten

b) hat der Unterabschnitt „Bemerkungen" zu

lauten

„Bemerkungen

Der im Rahmen des Seminars zur Pädagogischen

Soziologie vorgesehene Lehrstoff aus

Statistik ist im 1. Semester anzusetzen.

Die Volksschuldidaktik umfaßt die Teilgebiete

Elementarmethodik, Methodik des Deutschunterrichtes,

des Rechen- und Raumlehreunterrichtes,

der Heimatkunde und der Naturkunde sowie

Landschul(Oberstufen)didaktik. Für jedes Teilgebiet

sind wenigstens zwei Semester-Wochenstunden

zu verwenden; für Methodik des

Deutschunterrichtes sowie des Rechen- und

Raumlehreunterrichtes sind drei Semester-

Wochenstunden vorzusehen. In der Methodik der

Naturkunde ist eine Semester-Wochenstunde als

Seminar, die zweite als Übung zu führen. Im

4. Semester ist — ohne Abänderung des Gesamtwochenstundenausmaßes,

den örtlichen Erfordernissen

angepaßt — ein Überblick über die gesamte

Arbeit der Volksschule oder ein besonderes

didaktisches Fachgebiet im Ausmaß von einer

Wochenstunde zu bieten. Für spezielle Übungen

zur Methodik der Naturkunde ist im 4. Semester

eine Wochenstunde anzusetzen. Die Verteilung

der Teilgebiete auf die Semester obliegt innerhalb

der von der Stundentafel gezogenen Grenzen

dem Ständigen Ausschuß des Lehrerkollegiums.

Sie ist den Studierenden am Beginn des 1. Semesters

bekanntzugeben.

Das Stundenausmaß der als alternative Pflichtveranstaltungen

geführten Vorlesungen und

Seminare hat je eine Wochenstunde zu betragen.

Von den im Vorlesungsverzeichnis ausgeschriebenen

alternativen Pflichtveranstaltungen hat der

Studierende mindestens die in der Stundentafel

vorgesehene Anzahl von Wochenstunden für das

Semester zu belegen.

Als alternative Pflichtveranstaltungen zur Pädagogik

und Religionspädagogik sind mindestens

drei Vorlesungen oder Seminare aus Fachgebieten

der Pädagogik mit ihren Grund- und Hilfswissenschaften

im Vorlesungsverzeichnis vorzusehen.

Mindestens zwei dieser Vorlesungen oder

Seminare sind jedenfalls zu führen. Unter den

alternativen Pflichtveranstaltungen zur Pädagogik

ist eine Vorlesung zur Einführung in die Philosophie

für Lehrer und eine Vorlesung zur Einführung

in die Heilpädagogik vorzusehen. Im

Laufe seiner Ausbildung hat jeder Studierende

eine Vorlesung von einer Semester-Wochenstunde

zur Einführung in die Heilpädagogik zu belegen.

Für die Führung von Vorlesungen und Seminaren

aus Fachgebieten der Religionspädagogik

als alternative Pflichtveranstaltungen gelten die

Bestimmungen des Religionsunterrichtsgesetzes.

Unter den alternativen Pflichtveranstaltungen

7.ur Volksschuldidaktik ist an der Pädagogischen

Akademie des Bundes in Kärnten und an der

Pädagogischen Akademie im Burgenland ein

Seminar mit einer Wochenstunde je Semester zur

Einführung in die Didaktik und Methodik des

Minderheitenschulwesens vorzusehen.

Als alternative Pflichtveranstaltungen zur

Schwerpunktbildung sind vorzusehen: Vorschulerziehung,

Legasthenikerbetreuung und Fremdsprachliche

Vorschulung. Der Studierende hat im

2. Semester einen Schwerpunkt zu wählen und

diesen auch im 3. und 4. Semester beizubehalten.

Fremdsprachliche Vorschulung kann nur dann als

Schwerpunkt gewählt werden, wenn durch eine

Überprüfung die für die Ausbildung erforderliche

Sprachbeherrschung in der angebotenen

Fremdsprache festgestellt wurde. In den Schwerpunkten

Vorschulerziehung und Legasthenikerbetreuung

ist im 2. Semester eine Vorlesung, im

3. und 4. Semester mindestens eine Wochenstunde

als Seminar zu führen. Fremdsprachliche

Vorschulung ist durch alle Semester als Übung zu

führen. Im 3. oder 4. Semester können im erforderlichen

Ausmaß im Rahmen dieser Übungen

Lehrbesuche und Lehrübungen durchgeführt werden.

Sowohl Volksbildung (Erwachsenenbildung) als

auch Außerschulische Jugenderziehung sind als

Seminar auszuschreiben. Nach je einem zweistündigen

Einführungsvortrag am Ende des 3. Semesters

oder am Beginn des 4. Semesters hat der

Studierende mindestens eines der beiden Seminare

zu wählen und zu belegen.

Studierende, die in der 9. bis 13. Schulstufe

Philosophischen Einführungsunterricht nicht auf

mindestens zwei Schulstufen erfolgreich besuchten,

haben im 1. Semester an einem Ergänzungslehrgang

aus dem betreffenden Unterrichtsgegenstand

im Umfang von einer Wochenstunde teilzunehmen.

Beim Nachweis entsprechender Kenntnisse

hat der Ständige Ausschuß des Lehrerkollegiums

auf Antrag des Studierenden diesen vom

Besuch des Ergänzungslehrgangs zu dispensieren.

Studierende, die während ihrer Ausbildung

vorzeitig den Anforderungen des Lehrplanes aus

Instrumentalmusik genügen und die Beherrschung

des entsprechenden Lehrstoffes durch eine

Prüfung nachweisen, sind zur weiteren Teilnahme

an den Unterrichtsveranstaltungen der Instrumentalmusik

nicht verpflichtet. Eine solche Dispensprüfung

kann am Ende jeden Semesters auf

Grund eines Antrages erfolgen, den die Studierenden

an den Ständigen Ausschuß des Lehrerkollegiums

zu richten haben.

In die Ausbildung ist im 4. Semester ein Stadt-

und Landschulpraktikum von zusammen vier

Wochen einzubauen. Ein Teil dieses Blockpraktikums

kann mit besonderer Genehmigung des

Bundesministeriums für Unterricht und Kunst

auf das Ende des 3. Semesters vorverlegt werden.

Ferner ist ein Schulschikurs im 1. oder 2. Seme-

ster und ein vierstündiger Kurs zur praktischen

Einführung in die Handhabung technischer

Unterrichtsmedien im 1., 2. oder 3. Semester zu

führen.

Einstündige Unterrichtsveranstaltungen (mit

Ausnahme von Instrumentalmusik) können auch

vierzehntägig zu zweistündigen vereinigt werden,

einstündige Übungen auch kursmäßig im Umfang

von 15 Stunden durchgeführt werden. Der Freigegenstand

Mädchenhandarbeit und Hauswirtschaft

kann auch vierzehntägig mit vier Wochenstunden

angesetzt werden."

2. Im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben

sowie Lehrstoff der einzelnen Pflichtgegenstände)

der Anlage

a) hat der Pflichtgegenstand „Schul- und Erziehungspraxis"

zu lauten

„Schul- und Erziehungspraxis

Bildungs- und Lehraufgabe; Lehrstoff

Die Schul- und Erziehungspraxis hat den Studierenden

einen möglichst umfassenden Einblick

in die Schulwirklichkeit zu vermitteln. Sie hat

zunächst die Anschauungs- und Erfahrungsgrundlage

für die Volksschuldidaktik und Unterrichtslehre

zu bieten. Im weiteren Verlauf des Studiums

muß sie stufenweise zu jener Sicherheit im

Überblicken und Gestalten von Unterrichts- und

Erziehungssituationen führen, die zur verantwortungsbewußten

selbständigen Klassenführung

notwendig ist.

Die Einführung in die Schul- und Erziehungspraxis

hat im 1. Semester zunächst durch Lehrbesuche

— die in ihrer sachlichen und methodischen

Struktur schrittweise gesteigert werden —

hauptsächlich an der Übungsschule, zu erfolgen.

Diese Steigerung in bezug auf die Bildungsinhalte,

auf die Organisation des Unterrichtsablaufes, auf

den Einsatz von Arbeitsmitteln, auf den Wechsel

von Unterrichtsformen und Arbeitsweisen und

auf die innere Differenzierung des Unterrichtes

hat auch in den Berichten der Studierenden deutlich

zum Ausdruck zu kommen. In den restlichen

Wochen des 1. Semesters sind den Studierenden

eigene Lehrversuche von 15 bis 30 Minuten

Dauer mit einfacheren Lehrinhalten oder kleineren

Kindergruppen zu ermöglichen.

Die anschließende Lehrbesprechung (Schulpraktisches

Seminar, Lehranalyse) hat zunächst der

unmittelbaren Auswertung des Beobachteten im

Hinblick auf das grundsätzlich Bedeutsame und

auf das Ganze des Schulunterrichtes zu dienen.

In den Lehrbesprechungen sind weiters die ersten

Lehrversuche eingehend vorzubesprechen, wobei

auf eine differenzierte, straffere Form der Unterrichtsvorbereitung

hinzuarbeiten ist; gegebenenfalls

sind auch Hinweise auf unterrichtliche oder

erzieherische Kunstgriffe zu geben.

Im 2. und 3. Semester haben Lehrübungen in

Form von allwöchentlichen ,Tagespraktika' den

Kern der Schul- und Erziehungspraxis zu bilden.

Die Tagespraktika haben an der Übungsschule

und an Besuchsschulen stattzufinden. Mit ihnen

sind — unter Leitung des Praxisbetreuers beziehungsweise

des betreffenden Klassenlehrers — die

Lehrbesprechungen zu verbinden, die vor allem

der Aufgäbestellung und Anleitung für die

nächstfolgenden Lehrübungen und der kritischen

Rückschau auf die Unterrichtsarbeit der Studierenden

zu dienen haben. Vom 3. Semester an ist

unter Heranziehung der in den Fachgegenständen

der Pädagogischen Psychologie und Pädagogischen

Soziologie erworbenen Kenntnisse in zunehmendem

Maß auf die Eigenart einzelner Schüler

sowie auf die in einer Schülergruppe wirksamen

Sozialbezüge und ihre pädagogische Bewältigung

einzugehen.

Dem methodisch richtigen Einsatz des didaktischen

Apparats der Volksschule ist besonderer

Wert beizumessen.

Die besonderen Aufgaben, die sich aus der

Klassenführung ergeben, insbesondere die Prüfungsformen,

das Beurteilen von Schülerleistungen

in den einzelnen Gegenständen sowie das

Zeugniswesen, sind entweder in Verbindung mit

der Volksschuldidaktik oder gesondert, etwa in

den Lehrbesprechungen (Schulpraktisches Seminar),

vor allem auch praktisch zu behandeln. Der

lehrplangerechten Unterrichtsplanung, der Erstellung

von Lehrstoffverteilungen und Unterrichtsvorbereitungen,

der Führung von Amtsschriften

sowie der Schüler- und Klassenbeschreibung

ist besonderes Augenmerk zuzuwenden.

Die Tagespraktika haben sich für jeden Studierenden

möglichst auf alle Schulstufen der Volksschule

beziehungsweise auf alle Lehrplan-Hauptstufen

zu erstrecken, ebenso auf alle dem

Klassenlehrer zukommenden Gegenstände der

Volksschule. An die Stelle der Volksschuloberstufe

kann entsprechend den örtlichen Gegebenheiten

auch die Hauptschule treten. Gegebenenfalls

kann vereinzelt auch die Allgemeine Sonderschule

für Tagespraktika herangezogen werden.

Im 4. Semester sind zunächst Blockpraktika

(Stadt- und Landschulpraktika) durchzuführen.

Diese haben das Gestalten größerer Unterrichtsabschnitte

zu ermöglichen, dem erlebnismäßigen

Bekanntwerden mit den schulischen Verhältnissen

und den sozialen Voraussetzungen der schulischen

Arbeit in Stadt und Land zu dienen. Außerdem

hat das längere Verweilen an derselben Klasse

(Schule) die praktische Berührung mit Fragen der

Schülerbeurteilung und des Zeugniswesens wie

auch mit den Amtsschriften und schulrechtlichen

Vorschriften und ähnlichem zu fördern. Auf

jeden Fall ist der Einführung in die Landschularbeit

in diesem Zusammenhang entsprechend

den örtlichen Gegebenheiten hinreichend Raum

zu geben.

Durch spezielle Lehrbesuche (Lehrversuche),

durch Lehrbesprechungen (Schulpraktisches Seminar,

Lehranalyse) soll im 4. Semester noch auf

besondere Probleme der Schul- und Erziehungspraxis

eingegangen werden. Es ist Sorge zu

tragen, soweit dies in den ersten drei Semestern

noch nicht möglich war, daß die Studierenden

Einblick in andere Schul- und Erziehungseinrichtungen

— auch solche der beruflichen Aus- und

Weiterbildung — gewinnen. Es soll weiters die

Möglichkeit geboten werden, Probleme von allgemeiner

Bedeutung, die sich aus Tages- und

Blockpraktika ergeben haben, zu diskutieren und

zu klären und so die Bewältigung aktueller schulpraktischer

Fragen zu erleichtern.

Im Burgenland und Kärnten sind Lehrbesuche

auch im Minderheitenschulwesen vorzusehen. Für

Studierende, die die alternative Pflichtveranstaltung

,Didaktik und Methodik des Minderheitenschulwesens'

gewählt haben, sind dazu

auch Lehrübungen anzusetzen."

b) ist nach dem Pflichtgegenstand „Handarbeit

und Hauswirtschaft (für weibliche Studierende)"

folgender Pflichtgegenstand einzufügen

„ALTERNATIVE PFLICHTVERANSTALTUNGEN

ZUR SCHWERPUNKTBILDUNG"

Legasthenikerbetreuung

Bildungs- und Lehraufgabe; Lehrstoff

Theorien über die Entstehung der Legasthenie;

Erscheinungsformen.

Experimentelle Ergebnisse zur Grundlagenforschung

im Bereich der Wahrnehmung sowie über

Häufigkeit in bezug auf Alter, Geschlecht und

Schulstufen. Kovarianzen mit Linksdominanz,

sprachliche Schwächen und Cerebralschäden.

Der Einfluß von Milieu, Erziehungsmaßnahmen

und Lesemethoden auf Ausprägung und Abklingen

der Störung.

Legasthenie und Intelligenz.

Das Problem der sekundären Symptomatik

(Störungen der Arbeitshaltung, der Lernmotivationen

und des Verhaltens).

Probleme der Behandlung von Legasthenikern

in der Schulklasse (Klassifikation, Aufgabenerstellung,

Zusammenarbeit mit den Eltern).

Probleme der Legastheniker in Hauptschule

und höherer Schule.

Diskussion verschiedener diagnostischer Methoden

mit Demonstrationen an Kindern. Entsprechende

Übungen der Studierenden.

Die Auslese der Kinder für Legastheniebehandlung

im Schulbereich in Zusammenarbeit

mit Lehrern und Schulpsychologen.

Verschiedene Organisationsformen der Legastheniebehandlung

in internationaler Sicht.

Verschiedene Systeme der Legastheniebehandlung,

die im deutschsprachigen Raum entwickelt

wurden.

Übungen in der Anwendung von verschiedenem

Behandlungsmaterial. Hospitationen bei

Legasthenielehrern.

Kasuistik an Hand von publizierten und mit

Legasthenielehrern rekonstruierten Fällen.

Systematische Behandlungen legasthenischer

Kinder unter Berücksichtigung der verschiedenen

Möglichkeiten im Rahmen der Schulorganisation

(Einzelbehandlung durch den hauptamtlichen

Legasthenielehrer, Behandlung von Kleinstgruppen

durch den Volksschullehrer im Rahmen einer

klasseninternen Differenzierung, Einzelbehandlung

in den Förderstunden an der Volksschule

durch den Klassenlehrer, Behandlung von Hauptschülern

in Förderkursen).

Fremdsprachliche Vorschulung

(Englisch)

Bildungs- und Lehraufgabe; Lehrstoff

Sprachschulung

Flüssiger, richtiger und spontaner Gebrauch

eines Grundwortschatzes in entsprechenden

Sprachmustern und Sprechsituationen. Einwandfreie

Aussprache und Intonation, Schulung des

Gefühls für Sprechtakte und Klangbilder im

Rahmen des Grundwortschatzes. Aneignung von

Liedern, Sprüchen, Rätseln, Lernspieltexten,

Rollenspielen usw., die für den Unterricht in der

Grundschule geeignet sind.

Methodik der fremdsprachlichen Vorschulung

Darbietung didaktischer Modelle und exemplarischer

Stundenbilder. Hospitationen mit Unterrichtsanalysen,

Lehrproben.

Sinnvoller Einsatz von Arbeitsmitteln und

technischen Hilfsmitteln, wie Tuchtafel, Haftbildelement,

Lernspiele, Schallplatten, Tonbänder,

Filme und Filmstrips, Bilder, Bildgeschichten.

Herstellung natürlicher Sprechsituationen aus

dem Erlebniskreis der Kinder.

Vermittlung der Technik des language drills.

Einführung in die methodische Fachliteratur und

die Möglichkeiten der mündlichen Leistungskontrolle.

Sprachschulung

Über die direkte Bezugnahme zur Vorschulung

hinausgehende Sprachbeherrschung, vor allem in

mündlicher Form in Gesprächsituationen aus dem

Alltag (Umgangssprache).

Vorschulerziehung

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Studienveranstaltungen haben die Aufgabe,

den Studierenden jene Kenntnisse zu vermitteln,

die sie befähigen

die Schulneulinge gemäß ihrer individuellen

Lernbiographie und ihres sachstrukturellen Entwicklungsganges

im Unterricht und bzw. oder in

eigens dafür eingerichteten Stunden zu fördern,

die Eltern über die Möglichkeit und Notwendigkeit

der Frühförderung in der Familie regelmäßig

zu informieren und zu beraten sowie

die Jahresstufe der Entwicklung, die dem geltenden

Schulreifestatus vorausgeht, besser zu

kennen und mit dem Kindergarten einen erziehungsrelevanten

Kontakt zu unterhalten.

Lehrstoff

Neue Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie

und Motivationspsychologie, im besonderen

zur Entwicklung des Kindes im Vorschulalter.

Bedeutung des frühkindlichen Lernens. Bedeutung

des Milieus für die Entwicklung des Kindes

schichtenspezifische Lernanregungen, Milieusprache,

milieutypische Lerndefizite. Einschlägige

Forschungsergebnisse aus dem Bereich der Tiefenpsychologie,

der Ethnologie, der Ethologie und

der Humangenetik.

Schwerpunkte im Bereich der Vorschulerziehung

Spielerziehung, Sozialverhalten, Hören und

Sprechen, Sachbegegnung, Orientierung über

Gegenstandsmerkmale und Mengen, schöpferischgestaltende

Betätigung, rhythmisch-musikalische

Erziehung, körperliche Erziehung, Übungen des

täglichen Lebens, Verkehrserziehung. Einführung

in die verschiedenen Formen der Elternhilfe

Einzelgespräche, Hausbesuche, Elternabend,

Elternbriefe.

Traditionelle Realisationsformen, ihre Aufgaben

und Inhalte (Kinderkrippen, Kindergarten,

Kinderhort).

Neue Modelle und ihre schon vorliegenden

Ergebnisse.

Die besondere Stellung der Vorschulklassen.

Das österreichische Rahmenprogramm zur

Vorschulerziehung: Allgemeine Maßnahmen,

Elternhilfe, Kindergarten, Eingangsstufe.

Didaktische Prinzipien. Erkenntnisse der österreichischen

Kindergartenpädagogik: Organisationsformen,

Spiel- und Lernanregungen.

Einbeziehung neuer Lernbereiche und Lernmaterialien.

Hospitieren und Praktizieren in Kindergärten

und Vorschulklassen sowie in anderen Einrichtungen

der Vorschulerziehung."

Artikel II

Diese Verordnung tritt hinsichtlich des 1. Semesters

mit 1. September 1971, hinsichtlich des

2. Semesters mit 1. Feber 1972, hinsichtlich des

3. Semesters mit 1. September 1972 und hinsichtlich

des 4. Semesters mit 1. Feber 1973 in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →