352. Verordnung: Änderung der Verordnung, mit der der Lehrplan der Pädagogischen Akademie erlassen wird
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,
BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 243/1965, Nr. 173/1966,
Nr. 289/1969 und Nr. 234/1971, insbesondere auf
Grund dessen §§ 6 und 120, wird verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministers für
Unterricht vom 17. Juni 1968, BGBl. Nr. 287,
mit der der Lehrplan der Pädagogischen Akademie
erlassen wird, in der Fassung der Verordnung
BGBl. Nr. 311/1969 wird wie folgt geändert
1. Im Abschnitt II (Stundentafel) der Anlage
a) hat der Unterabschnitt „A. Pflichtgegenstand"
zu lauten
b) hat der Unterabschnitt „Bemerkungen" zu
lauten
„Bemerkungen
Der im Rahmen des Seminars zur Pädagogischen
Soziologie vorgesehene Lehrstoff aus
Statistik ist im 1. Semester anzusetzen.
Die Volksschuldidaktik umfaßt die Teilgebiete
Elementarmethodik, Methodik des Deutschunterrichtes,
des Rechen- und Raumlehreunterrichtes,
der Heimatkunde und der Naturkunde sowie
Landschul(Oberstufen)didaktik. Für jedes Teilgebiet
sind wenigstens zwei Semester-Wochenstunden
zu verwenden; für Methodik des
Deutschunterrichtes sowie des Rechen- und
Raumlehreunterrichtes sind drei Semester-
Wochenstunden vorzusehen. In der Methodik der
Naturkunde ist eine Semester-Wochenstunde als
Seminar, die zweite als Übung zu führen. Im
4. Semester ist — ohne Abänderung des Gesamtwochenstundenausmaßes,
den örtlichen Erfordernissen
angepaßt — ein Überblick über die gesamte
Arbeit der Volksschule oder ein besonderes
didaktisches Fachgebiet im Ausmaß von einer
Wochenstunde zu bieten. Für spezielle Übungen
zur Methodik der Naturkunde ist im 4. Semester
eine Wochenstunde anzusetzen. Die Verteilung
der Teilgebiete auf die Semester obliegt innerhalb
der von der Stundentafel gezogenen Grenzen
dem Ständigen Ausschuß des Lehrerkollegiums.
Sie ist den Studierenden am Beginn des 1. Semesters
bekanntzugeben.
Das Stundenausmaß der als alternative Pflichtveranstaltungen
geführten Vorlesungen und
Seminare hat je eine Wochenstunde zu betragen.
Von den im Vorlesungsverzeichnis ausgeschriebenen
alternativen Pflichtveranstaltungen hat der
Studierende mindestens die in der Stundentafel
vorgesehene Anzahl von Wochenstunden für das
Semester zu belegen.
Als alternative Pflichtveranstaltungen zur Pädagogik
und Religionspädagogik sind mindestens
drei Vorlesungen oder Seminare aus Fachgebieten
der Pädagogik mit ihren Grund- und Hilfswissenschaften
im Vorlesungsverzeichnis vorzusehen.
Mindestens zwei dieser Vorlesungen oder
Seminare sind jedenfalls zu führen. Unter den
alternativen Pflichtveranstaltungen zur Pädagogik
ist eine Vorlesung zur Einführung in die Philosophie
für Lehrer und eine Vorlesung zur Einführung
in die Heilpädagogik vorzusehen. Im
Laufe seiner Ausbildung hat jeder Studierende
eine Vorlesung von einer Semester-Wochenstunde
zur Einführung in die Heilpädagogik zu belegen.
Für die Führung von Vorlesungen und Seminaren
aus Fachgebieten der Religionspädagogik
als alternative Pflichtveranstaltungen gelten die
Bestimmungen des Religionsunterrichtsgesetzes.
Unter den alternativen Pflichtveranstaltungen
7.ur Volksschuldidaktik ist an der Pädagogischen
Akademie des Bundes in Kärnten und an der
Pädagogischen Akademie im Burgenland ein
Seminar mit einer Wochenstunde je Semester zur
Einführung in die Didaktik und Methodik des
Minderheitenschulwesens vorzusehen.
Als alternative Pflichtveranstaltungen zur
Schwerpunktbildung sind vorzusehen: Vorschulerziehung,
Legasthenikerbetreuung und Fremdsprachliche
Vorschulung. Der Studierende hat im
2. Semester einen Schwerpunkt zu wählen und
diesen auch im 3. und 4. Semester beizubehalten.
Fremdsprachliche Vorschulung kann nur dann als
Schwerpunkt gewählt werden, wenn durch eine
Überprüfung die für die Ausbildung erforderliche
Sprachbeherrschung in der angebotenen
Fremdsprache festgestellt wurde. In den Schwerpunkten
Vorschulerziehung und Legasthenikerbetreuung
ist im 2. Semester eine Vorlesung, im
3. und 4. Semester mindestens eine Wochenstunde
als Seminar zu führen. Fremdsprachliche
Vorschulung ist durch alle Semester als Übung zu
führen. Im 3. oder 4. Semester können im erforderlichen
Ausmaß im Rahmen dieser Übungen
Lehrbesuche und Lehrübungen durchgeführt werden.
Sowohl Volksbildung (Erwachsenenbildung) als
auch Außerschulische Jugenderziehung sind als
Seminar auszuschreiben. Nach je einem zweistündigen
Einführungsvortrag am Ende des 3. Semesters
oder am Beginn des 4. Semesters hat der
Studierende mindestens eines der beiden Seminare
zu wählen und zu belegen.
Studierende, die in der 9. bis 13. Schulstufe
Philosophischen Einführungsunterricht nicht auf
mindestens zwei Schulstufen erfolgreich besuchten,
haben im 1. Semester an einem Ergänzungslehrgang
aus dem betreffenden Unterrichtsgegenstand
im Umfang von einer Wochenstunde teilzunehmen.
Beim Nachweis entsprechender Kenntnisse
hat der Ständige Ausschuß des Lehrerkollegiums
auf Antrag des Studierenden diesen vom
Besuch des Ergänzungslehrgangs zu dispensieren.
Studierende, die während ihrer Ausbildung
vorzeitig den Anforderungen des Lehrplanes aus
Instrumentalmusik genügen und die Beherrschung
des entsprechenden Lehrstoffes durch eine
Prüfung nachweisen, sind zur weiteren Teilnahme
an den Unterrichtsveranstaltungen der Instrumentalmusik
nicht verpflichtet. Eine solche Dispensprüfung
kann am Ende jeden Semesters auf
Grund eines Antrages erfolgen, den die Studierenden
an den Ständigen Ausschuß des Lehrerkollegiums
zu richten haben.
In die Ausbildung ist im 4. Semester ein Stadt-
und Landschulpraktikum von zusammen vier
Wochen einzubauen. Ein Teil dieses Blockpraktikums
kann mit besonderer Genehmigung des
Bundesministeriums für Unterricht und Kunst
auf das Ende des 3. Semesters vorverlegt werden.
Ferner ist ein Schulschikurs im 1. oder 2. Seme-
ster und ein vierstündiger Kurs zur praktischen
Einführung in die Handhabung technischer
Unterrichtsmedien im 1., 2. oder 3. Semester zu
führen.
Einstündige Unterrichtsveranstaltungen (mit
Ausnahme von Instrumentalmusik) können auch
vierzehntägig zu zweistündigen vereinigt werden,
einstündige Übungen auch kursmäßig im Umfang
von 15 Stunden durchgeführt werden. Der Freigegenstand
Mädchenhandarbeit und Hauswirtschaft
kann auch vierzehntägig mit vier Wochenstunden
angesetzt werden."
2. Im Abschnitt IV (Bildungs- und Lehraufgaben
sowie Lehrstoff der einzelnen Pflichtgegenstände)
der Anlage
a) hat der Pflichtgegenstand „Schul- und Erziehungspraxis"
zu lauten
„Schul- und Erziehungspraxis
Bildungs- und Lehraufgabe; Lehrstoff
Die Schul- und Erziehungspraxis hat den Studierenden
einen möglichst umfassenden Einblick
in die Schulwirklichkeit zu vermitteln. Sie hat
zunächst die Anschauungs- und Erfahrungsgrundlage
für die Volksschuldidaktik und Unterrichtslehre
zu bieten. Im weiteren Verlauf des Studiums
muß sie stufenweise zu jener Sicherheit im
Überblicken und Gestalten von Unterrichts- und
Erziehungssituationen führen, die zur verantwortungsbewußten
selbständigen Klassenführung
notwendig ist.
Die Einführung in die Schul- und Erziehungspraxis
hat im 1. Semester zunächst durch Lehrbesuche
— die in ihrer sachlichen und methodischen
Struktur schrittweise gesteigert werden —
hauptsächlich an der Übungsschule, zu erfolgen.
Diese Steigerung in bezug auf die Bildungsinhalte,
auf die Organisation des Unterrichtsablaufes, auf
den Einsatz von Arbeitsmitteln, auf den Wechsel
von Unterrichtsformen und Arbeitsweisen und
auf die innere Differenzierung des Unterrichtes
hat auch in den Berichten der Studierenden deutlich
zum Ausdruck zu kommen. In den restlichen
Wochen des 1. Semesters sind den Studierenden
eigene Lehrversuche von 15 bis 30 Minuten
Dauer mit einfacheren Lehrinhalten oder kleineren
Kindergruppen zu ermöglichen.
Die anschließende Lehrbesprechung (Schulpraktisches
Seminar, Lehranalyse) hat zunächst der
unmittelbaren Auswertung des Beobachteten im
Hinblick auf das grundsätzlich Bedeutsame und
auf das Ganze des Schulunterrichtes zu dienen.
In den Lehrbesprechungen sind weiters die ersten
Lehrversuche eingehend vorzubesprechen, wobei
auf eine differenzierte, straffere Form der Unterrichtsvorbereitung
hinzuarbeiten ist; gegebenenfalls
sind auch Hinweise auf unterrichtliche oder
erzieherische Kunstgriffe zu geben.
Im 2. und 3. Semester haben Lehrübungen in
Form von allwöchentlichen ,Tagespraktika' den
Kern der Schul- und Erziehungspraxis zu bilden.
Die Tagespraktika haben an der Übungsschule
und an Besuchsschulen stattzufinden. Mit ihnen
sind — unter Leitung des Praxisbetreuers beziehungsweise
des betreffenden Klassenlehrers — die
Lehrbesprechungen zu verbinden, die vor allem
der Aufgäbestellung und Anleitung für die
nächstfolgenden Lehrübungen und der kritischen
Rückschau auf die Unterrichtsarbeit der Studierenden
zu dienen haben. Vom 3. Semester an ist
unter Heranziehung der in den Fachgegenständen
der Pädagogischen Psychologie und Pädagogischen
Soziologie erworbenen Kenntnisse in zunehmendem
Maß auf die Eigenart einzelner Schüler
sowie auf die in einer Schülergruppe wirksamen
Sozialbezüge und ihre pädagogische Bewältigung
einzugehen.
Dem methodisch richtigen Einsatz des didaktischen
Apparats der Volksschule ist besonderer
Wert beizumessen.
Die besonderen Aufgaben, die sich aus der
Klassenführung ergeben, insbesondere die Prüfungsformen,
das Beurteilen von Schülerleistungen
in den einzelnen Gegenständen sowie das
Zeugniswesen, sind entweder in Verbindung mit
der Volksschuldidaktik oder gesondert, etwa in
den Lehrbesprechungen (Schulpraktisches Seminar),
vor allem auch praktisch zu behandeln. Der
lehrplangerechten Unterrichtsplanung, der Erstellung
von Lehrstoffverteilungen und Unterrichtsvorbereitungen,
der Führung von Amtsschriften
sowie der Schüler- und Klassenbeschreibung
ist besonderes Augenmerk zuzuwenden.
Die Tagespraktika haben sich für jeden Studierenden
möglichst auf alle Schulstufen der Volksschule
beziehungsweise auf alle Lehrplan-Hauptstufen
zu erstrecken, ebenso auf alle dem
Klassenlehrer zukommenden Gegenstände der
Volksschule. An die Stelle der Volksschuloberstufe
kann entsprechend den örtlichen Gegebenheiten
auch die Hauptschule treten. Gegebenenfalls
kann vereinzelt auch die Allgemeine Sonderschule
für Tagespraktika herangezogen werden.
Im 4. Semester sind zunächst Blockpraktika
(Stadt- und Landschulpraktika) durchzuführen.
Diese haben das Gestalten größerer Unterrichtsabschnitte
zu ermöglichen, dem erlebnismäßigen
Bekanntwerden mit den schulischen Verhältnissen
und den sozialen Voraussetzungen der schulischen
Arbeit in Stadt und Land zu dienen. Außerdem
hat das längere Verweilen an derselben Klasse
(Schule) die praktische Berührung mit Fragen der
Schülerbeurteilung und des Zeugniswesens wie
auch mit den Amtsschriften und schulrechtlichen
Vorschriften und ähnlichem zu fördern. Auf
jeden Fall ist der Einführung in die Landschularbeit
in diesem Zusammenhang entsprechend
den örtlichen Gegebenheiten hinreichend Raum
zu geben.
Durch spezielle Lehrbesuche (Lehrversuche),
durch Lehrbesprechungen (Schulpraktisches Seminar,
Lehranalyse) soll im 4. Semester noch auf
besondere Probleme der Schul- und Erziehungspraxis
eingegangen werden. Es ist Sorge zu
tragen, soweit dies in den ersten drei Semestern
noch nicht möglich war, daß die Studierenden
Einblick in andere Schul- und Erziehungseinrichtungen
— auch solche der beruflichen Aus- und
Weiterbildung — gewinnen. Es soll weiters die
Möglichkeit geboten werden, Probleme von allgemeiner
Bedeutung, die sich aus Tages- und
Blockpraktika ergeben haben, zu diskutieren und
zu klären und so die Bewältigung aktueller schulpraktischer
Fragen zu erleichtern.
Im Burgenland und Kärnten sind Lehrbesuche
auch im Minderheitenschulwesen vorzusehen. Für
Studierende, die die alternative Pflichtveranstaltung
,Didaktik und Methodik des Minderheitenschulwesens'
gewählt haben, sind dazu
auch Lehrübungen anzusetzen."
b) ist nach dem Pflichtgegenstand „Handarbeit
und Hauswirtschaft (für weibliche Studierende)"
folgender Pflichtgegenstand einzufügen
„ALTERNATIVE PFLICHTVERANSTALTUNGEN
ZUR SCHWERPUNKTBILDUNG"
Legasthenikerbetreuung
Bildungs- und Lehraufgabe; Lehrstoff
Theorien über die Entstehung der Legasthenie;
Erscheinungsformen.
Experimentelle Ergebnisse zur Grundlagenforschung
im Bereich der Wahrnehmung sowie über
Häufigkeit in bezug auf Alter, Geschlecht und
Schulstufen. Kovarianzen mit Linksdominanz,
sprachliche Schwächen und Cerebralschäden.
Der Einfluß von Milieu, Erziehungsmaßnahmen
und Lesemethoden auf Ausprägung und Abklingen
der Störung.
Legasthenie und Intelligenz.
Das Problem der sekundären Symptomatik
(Störungen der Arbeitshaltung, der Lernmotivationen
und des Verhaltens).
Probleme der Behandlung von Legasthenikern
in der Schulklasse (Klassifikation, Aufgabenerstellung,
Zusammenarbeit mit den Eltern).
Probleme der Legastheniker in Hauptschule
und höherer Schule.
Diskussion verschiedener diagnostischer Methoden
mit Demonstrationen an Kindern. Entsprechende
Übungen der Studierenden.
Die Auslese der Kinder für Legastheniebehandlung
im Schulbereich in Zusammenarbeit
mit Lehrern und Schulpsychologen.
Verschiedene Organisationsformen der Legastheniebehandlung
in internationaler Sicht.
Verschiedene Systeme der Legastheniebehandlung,
die im deutschsprachigen Raum entwickelt
wurden.
Übungen in der Anwendung von verschiedenem
Behandlungsmaterial. Hospitationen bei
Legasthenielehrern.
Kasuistik an Hand von publizierten und mit
Legasthenielehrern rekonstruierten Fällen.
Systematische Behandlungen legasthenischer
Kinder unter Berücksichtigung der verschiedenen
Möglichkeiten im Rahmen der Schulorganisation
(Einzelbehandlung durch den hauptamtlichen
Legasthenielehrer, Behandlung von Kleinstgruppen
durch den Volksschullehrer im Rahmen einer
klasseninternen Differenzierung, Einzelbehandlung
in den Förderstunden an der Volksschule
durch den Klassenlehrer, Behandlung von Hauptschülern
in Förderkursen).
Fremdsprachliche Vorschulung
(Englisch)
Bildungs- und Lehraufgabe; Lehrstoff
Sprachschulung
Flüssiger, richtiger und spontaner Gebrauch
eines Grundwortschatzes in entsprechenden
Sprachmustern und Sprechsituationen. Einwandfreie
Aussprache und Intonation, Schulung des
Gefühls für Sprechtakte und Klangbilder im
Rahmen des Grundwortschatzes. Aneignung von
Liedern, Sprüchen, Rätseln, Lernspieltexten,
Rollenspielen usw., die für den Unterricht in der
Grundschule geeignet sind.
Methodik der fremdsprachlichen Vorschulung
Darbietung didaktischer Modelle und exemplarischer
Stundenbilder. Hospitationen mit Unterrichtsanalysen,
Lehrproben.
Sinnvoller Einsatz von Arbeitsmitteln und
technischen Hilfsmitteln, wie Tuchtafel, Haftbildelement,
Lernspiele, Schallplatten, Tonbänder,
Filme und Filmstrips, Bilder, Bildgeschichten.
Herstellung natürlicher Sprechsituationen aus
dem Erlebniskreis der Kinder.
Vermittlung der Technik des language drills.
Einführung in die methodische Fachliteratur und
die Möglichkeiten der mündlichen Leistungskontrolle.
Sprachschulung
Über die direkte Bezugnahme zur Vorschulung
hinausgehende Sprachbeherrschung, vor allem in
mündlicher Form in Gesprächsituationen aus dem
Alltag (Umgangssprache).
Vorschulerziehung
Bildungs- und Lehraufgabe
Die Studienveranstaltungen haben die Aufgabe,
den Studierenden jene Kenntnisse zu vermitteln,
die sie befähigen
die Schulneulinge gemäß ihrer individuellen
Lernbiographie und ihres sachstrukturellen Entwicklungsganges
im Unterricht und bzw. oder in
eigens dafür eingerichteten Stunden zu fördern,
die Eltern über die Möglichkeit und Notwendigkeit
der Frühförderung in der Familie regelmäßig
zu informieren und zu beraten sowie
die Jahresstufe der Entwicklung, die dem geltenden
Schulreifestatus vorausgeht, besser zu
kennen und mit dem Kindergarten einen erziehungsrelevanten
Kontakt zu unterhalten.
Lehrstoff
Neue Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie
und Motivationspsychologie, im besonderen
zur Entwicklung des Kindes im Vorschulalter.
Bedeutung des frühkindlichen Lernens. Bedeutung
des Milieus für die Entwicklung des Kindes
schichtenspezifische Lernanregungen, Milieusprache,
milieutypische Lerndefizite. Einschlägige
Forschungsergebnisse aus dem Bereich der Tiefenpsychologie,
der Ethnologie, der Ethologie und
der Humangenetik.
Schwerpunkte im Bereich der Vorschulerziehung
Spielerziehung, Sozialverhalten, Hören und
Sprechen, Sachbegegnung, Orientierung über
Gegenstandsmerkmale und Mengen, schöpferischgestaltende
Betätigung, rhythmisch-musikalische
Erziehung, körperliche Erziehung, Übungen des
täglichen Lebens, Verkehrserziehung. Einführung
in die verschiedenen Formen der Elternhilfe
Einzelgespräche, Hausbesuche, Elternabend,
Elternbriefe.
Traditionelle Realisationsformen, ihre Aufgaben
und Inhalte (Kinderkrippen, Kindergarten,
Kinderhort).
Neue Modelle und ihre schon vorliegenden
Ergebnisse.
Die besondere Stellung der Vorschulklassen.
Das österreichische Rahmenprogramm zur
Vorschulerziehung: Allgemeine Maßnahmen,
Elternhilfe, Kindergarten, Eingangsstufe.
Didaktische Prinzipien. Erkenntnisse der österreichischen
Kindergartenpädagogik: Organisationsformen,
Spiel- und Lernanregungen.
Einbeziehung neuer Lernbereiche und Lernmaterialien.
Hospitieren und Praktizieren in Kindergärten
und Vorschulklassen sowie in anderen Einrichtungen
der Vorschulerziehung."
Artikel II
Diese Verordnung tritt hinsichtlich des 1. Semesters
mit 1. September 1971, hinsichtlich des
2. Semesters mit 1. Feber 1972, hinsichtlich des
3. Semesters mit 1. September 1972 und hinsichtlich
des 4. Semesters mit 1. Feber 1973 in Kraft.