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351_2002 AT

351. Verordnung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 351. Verordnung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages

Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO, BGBl. Nr. 471, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2001, wird verordnet

§ 1. Die Wahl für den Nationalrat wird ausgeschrieben.

§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der

24. November 2002 festgesetzt.

§ 3. Als Stichtag wird der 24. September 2002 bestimmt.

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