351_2002
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351. Verordnung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 351. Verordnung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
2002_351_2 351. Verordnung: Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
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Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Nationalrats-Wahlordnung 1992 – NRWO, BGBl. Nr. 471, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2001, wird verordnet
§ 1. Die Wahl für den Nationalrat wird ausgeschrieben.
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der
24. November 2002 festgesetzt.
§ 3. Als Stichtag wird der 24. September 2002 bestimmt.