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351_1996 AT

351. Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über Soziale Sicherheit

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 351. Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über Soziale Sicherheit

Der Nationalrat hat beschlossen

Die nachstehende Kündigung wird genehmigt.

KÜNDIGUNG

Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich das am 11. März 1993 in Agram

unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über Soziale

Sicherheit Kundgemacht in BGBl. Nr. 594/1994 gemäß seinem Artikel 42 Absatz 3 zum 31. Dezember 1996 für gekündigt.

Die vom Bundespräsidenten am 27. Juni 1996 unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete

Kündigungsurkunde wurde am 28. Juni 1996 einem Vertreter der Botschaft der Republik

Kroatien in Wien übergeben.

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