351_1996
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351. Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über Soziale Sicherheit
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 351. Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über Soziale Sicherheit
1996_351_0 351. Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über Soziale Sicherheit
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Der Nationalrat hat beschlossen
Die nachstehende Kündigung wird genehmigt.
KÜNDIGUNG
Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich das am 11. März 1993 in Agram
unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kroatien über Soziale
Sicherheit Kundgemacht in BGBl. Nr. 594/1994 gemäß seinem Artikel 42 Absatz 3 zum 31. Dezember 1996 für gekündigt.
Die vom Bundespräsidenten am 27. Juni 1996 unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete
Kündigungsurkunde wurde am 28. Juni 1996 einem Vertreter der Botschaft der Republik
Kroatien in Wien übergeben.