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351_1992 AT

351. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Former und Gießer (Metall und Eisen)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 351. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Former und Gießer (Metall und Eisen)

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet

Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Former und Gießer (Metall und Eisen), BGBl. Nr. 227/1981, wird wie folgt geändert

§ 5 lautet

„Zusatzprüfung

§ 5. Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Gelbgießer, Gießereimechaniker oder Zinngießer kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Former und Gießer (Metall und Eisen) abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände ,Prüfarbeit' und ,Fachgespräch' zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gelten §§ 2, 4 und 6 Abs. 1."

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