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351_1991 AT

351. Kundmachung: Neufestsetzung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für internationales Expreßgut

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 351. Kundmachung: Neufestsetzung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für internationales Expreßgut

A.

Die Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für internationales Expreßgut werden mit

Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates (Gesetz vom 13. April 1920, StGBl. Nr. 180) mit

Wirksamkeit ab 1. Juli 1991 wie folgt neu festgesetzt

Ab 1. Juli 1991 gelten folgende Entfernungszonen

Frachten und Frachtsätze für internationales Expreßstückgut

(inkl. allgem. Zollabfertigungsgebühr 28.1)

B.

Die Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 23. Juni 1987 über

die Neufestsetzung der Tarifgrundlagen für Expreßgut im internationalen Verkehr, BGBl. Nr. 272, in der

Fassung vom 11. Dezember 1989, BGBl. Nr. 621, wird mit Ablauf des 30. Juni 1991 außer Kraft gesetzt.

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