Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
351_1984 AT

351. Kundmachung: Aufhebung des § 25 Abs. 1 Z 3 des Einkommensteuergesetzes 1972 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 351. Kundmachung: Aufhebung des § 25 Abs. 1 Z 3 des Einkommensteuergesetzes 1972 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß

§§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 30. Juni 1984, G 101/84-11, der Bundesregierung

zugestellt am 13. August 1984, § 25 Abs. 1

Z 3 des Einkommensteuergesetzes 1972, BGBl.

Nr. 440, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit dem Ablauf des

30. Juni 1985 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →