351_1976
AT
351. Kundmachung: Niederländische amtliche Gewährzeichen für Butter und Milchpulver
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 351. Kundmachung: Niederländische amtliche Gewährzeichen für Butter und Milchpulver
1976_351_0 351. Kundmachung: Niederländische amtliche Gewährzeichen für Butter und Milchpulver
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Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes
1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen
mit dem Bundesminister für Auswärtige
Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1
des Markenschutzgesetzes 1970 auf drei niederländische
amtliche Gewährzeichen für Butter
und auf zwei niederländische amtliche Gewährzeichen
für Milchpulver Anwendung findet, die
im Markenregister des Österreichischen Patentamtes
für jedermann zur Einsicht aufliegen.