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351_1976 AT

351. Kundmachung: Niederländische amtliche Gewährzeichen für Butter und Milchpulver

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 351. Kundmachung: Niederländische amtliche Gewährzeichen für Butter und Milchpulver

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes

1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Auswärtige

Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1

des Markenschutzgesetzes 1970 auf drei niederländische

amtliche Gewährzeichen für Butter

und auf zwei niederländische amtliche Gewährzeichen

für Milchpulver Anwendung findet, die

im Markenregister des Österreichischen Patentamtes

für jedermann zur Einsicht aufliegen.

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