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351_1972 AT

351. Kundmachung: Geltungsbereich des Zollabkommens über das Carnet A. T. A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren (A. T. A. Abkommen)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 351. Kundmachung: Geltungsbereich des Zollabkommens über das Carnet A. T. A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren (A. T. A. Abkommen)

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des

Brüsseler Zollrates sind folgende weitere Staaten

dem Zollabkommen über das Carnet A. T. A. für

die vorübergehende Einfuhr von Waren

(A. T. A. Abkommen) (BGBl. Nr. 239/1963,

letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 50/1970) beigetreten,

Staaten : Datum der Hinterlegungder Beitrittsurkunde

Island 16. Juni 1970

Tunesien 10. März 1971

Kanada 10. Juli 1972

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