351_1972
AT
351. Kundmachung: Geltungsbereich des Zollabkommens über das Carnet A. T. A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren (A. T. A. Abkommen)
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 351. Kundmachung: Geltungsbereich des Zollabkommens über das Carnet A. T. A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren (A. T. A. Abkommen)
1972_351_0 351. Kundmachung: Geltungsbereich des Zollabkommens über das Carnet A. T. A. für die vorübergehende Einfuhr von Waren (A. T. A. Abkommen)
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des
Brüsseler Zollrates sind folgende weitere Staaten
dem Zollabkommen über das Carnet A. T. A. für
die vorübergehende Einfuhr von Waren
(A. T. A. Abkommen) (BGBl. Nr. 239/1963,
letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich
BGBl. Nr. 50/1970) beigetreten,
Staaten : Datum der Hinterlegungder Beitrittsurkunde
Island 16. Juni 1970
Tunesien 10. März 1971
Kanada 10. Juli 1972