350_1996
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350. Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tunesischen Republik über Soziale Sicherheit
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 350. Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tunesischen Republik über Soziale Sicherheit
1996_350_0 350. Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tunesischen Republik über Soziale Sicherheit
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Der Nationalrat hat beschlossen
Die nachstehende Kündigung wird genehmigt.
KÜNDIGUNG
Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich das am 4. Dezember 1989 in Tunis
unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tunesischen Republik über Soziale
Sicherheit Kundgemacht in BGBl. Nr. 33/1991 gemäß seinem Artikel 37 Absatz 3 zum 31. Dezember 1996 für gekündigt.
Die vom Bundespräsidenten am 27. Juni 1996 unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete
Kündigungsurkunde wurde am 28. Juni 1996 einem Vertreter der Botschaft der Tunesischen
Republik in Wien übergeben.