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34_1996 AT

34. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Funktionsgebühren und Sitzungsgeld an die Mitglieder von Verwaltungskörpern der Sozialversicherungsträger

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 34. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Gewährung von Funktionsgebühren und Sitzungsgeld an die Mitglieder von Verwaltungskörpern der Sozialversicherungsträger

Auf Grund des § 420 Abs. 5 ASVG, BGBl. Nr. 189/1955, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 895/1995, des § 197 Abs. 5 GSVG, BGBl. Nr. 560/1978, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 832/1995, des § 185 Abs. 5 BSVG, BGBl. Nr. 559/1978, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. Nr. 832/1995, des § 132 Abs. 5 B-KUVG, BGBl. Nr. 200/1967, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 832/1995, und des § 67 Abs. 5 des NVG 1972, BGBl. Nr. 66/1972,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 24/1994, wird verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Gewährung von Funktionsgebühren

und Sitzungsgeld an die Mitglieder von Verwaltungskörpern der Sozialversicherungsträger

wird wie folgt geändert

Im § 6a wird der Ausdruck „31. Dezember 1995“ durch den Ausdruck „31. März 1996“ ersetzt.

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