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34_1986 AT

34. Kundmachung: Widerruf einer Vereinbarung zwischen dem Minister für Verkehr des Vereinigten Königreiches und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Pentachlorphenol in Säcken aus geeignetem Kunststoff

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 34. Kundmachung: Widerruf einer Vereinbarung zwischen dem Minister für Verkehr des Vereinigten Königreiches und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Pentachlorphenol in Säcken aus geeignetem Kunststoff

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,

wird kundgemacht

Die Vereinbarung zwischen dem Minister für

Verkehr des Vereinigten Königreiches und dem

Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich

gemäß Rn. 2010 des ADR über die Beförderung

von Pentachlorphenol in Säcken aus geeignetem

Kunststoff Kundgemacht in BGBl. Nr. 490/1977 wurde mit Note des Verkehrsministeriums

des Vereinigten Königreiches vom

25. November 1985 widerrufen. Der Widerruf

wurde mit Note des Bundesministeriums für öffentliche

Wirtschaft und Verkehr vom 10. Dezember

1985 bestätigt. Die gegenständliche Vereinbarung

tritt am 4. Dezember 1985 außer Kraft.

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