34_1986
AT
34. Kundmachung: Widerruf einer Vereinbarung zwischen dem Minister für Verkehr des Vereinigten Königreiches und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Pentachlorphenol in Säcken aus geeignetem Kunststoff
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 34. Kundmachung: Widerruf einer Vereinbarung zwischen dem Minister für Verkehr des Vereinigten Königreiches und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Pentachlorphenol in Säcken aus geeignetem Kunststoff
1986_34_0 34. Kundmachung: Widerruf einer Vereinbarung zwischen dem Minister für Verkehr des Vereinigten Königreiches und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Pentachlorphenol in Säcken aus geeignetem Kunststoff
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Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200,
wird kundgemacht
Die Vereinbarung zwischen dem Minister für
Verkehr des Vereinigten Königreiches und dem
Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich
gemäß Rn. 2010 des ADR über die Beförderung
von Pentachlorphenol in Säcken aus geeignetem
Kunststoff Kundgemacht in BGBl. Nr. 490/1977 wurde mit Note des Verkehrsministeriums
des Vereinigten Königreiches vom
25. November 1985 widerrufen. Der Widerruf
wurde mit Note des Bundesministeriums für öffentliche
Wirtschaft und Verkehr vom 10. Dezember
1985 bestätigt. Die gegenständliche Vereinbarung
tritt am 4. Dezember 1985 außer Kraft.