Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
34_1972 AT

34. Kundmachung: Neufestsetzung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für Fracht- und Expreßstückgut sowie für die allgemeinen Wagenladungsklassen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 34. Kundmachung: Neufestsetzung der Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen für Fracht- und Expreßstückgut sowie für die allgemeinen Wagenladungsklassen

A.

Auf Grund des zustimmenden Beschlusses des

Hauptausschusses des Nationalrates (Gesetz vom

13. April 1920, StGBl. Nr. 180) werden mit

Wirksamkeit vom 1. März 1972 die Tarifgrundlagen

der Österreichischen Bundesbahnen für

Fracht- und Expreßstückgut sowie für die allgemeinen

Wagenladungsklassen neu festgesetzt

wie folgt

I. Frachtstückgut

II. Expreßstückgut

III. Wagenladungsklassen

B.

Die Kundmachung des Bundesministeriums für

Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen vom

28. Juni 1966, BGBl. Nr. 101, mit der die

Tarifgrundlagen der Österreichischen Bundesbahnen

für Fracht- und Expreßstückgut sowie

für die allgemeinen Wagenladungsklassen neu

festgesetzt werden, und die Kundmachung des

Bundesministeriums für Verkehr und verstaatlichte

Unternehmungen vom 10. Dezember 1968,

BGBl. Nr. 426, mit der die Tarifgrundlagen der

Österreichischen Bundesbahnen für Fracht- und

Expreßstückgut sowie für die allgemeinen

Wagenladungsklassen abgeändert werden, werden

mit Ablauf des 29. Feber 1972 außer Kraft gesetzt.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →