34. Notenwechsel über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen zwischen Österreich und El Salvador.
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE
ANGELEGENHEITEN
REPUBLIK EL SALVADOR, C. A.
DIREKTION DES AUSWÄRTIGEN DIENSTES
DIPLOMATISCHE ABTEILUNG
A-855-D-2389
San Salvador, am 17. Juli 1963
Herr Gesandter!
Wie Eurer Exzellenz bekannt ist, wurde im
Juni 1960 im Wege eines Notenwechsels zwi-
schen El Salvador und Österreich ein Abkommen
über die gegenseitige Aufhebung des Sichtvermerkszwanges
abgeschlossen.
Im Hinblick darauf, daß das genannte Abkommen
die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges
auschließlich auf die Inhaber gewöhnlicher
Reisepässe beschränkt, gestatte ich mir,
im Namen meiner Regierung und im Wege
Eurer Exzellenz der österreichischen Bundesregierung
die Aufhebung dieser Formalität
für die Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen,
auf der Grundlage der Gegenseitigkeit,
zwischen unseren beiden Staaten vorzuschlagen.
Dieses Abkommen könnte am 1. Dezember
dieses Jahres in Kraft treten und mit der vorliegenden
Note und der bejahenden Antwort
Eurer Exzellenz als abgeschlossen gelten.
Ich benütze die Gelegenheit, um Eurer Exzellenz
die Versicherung meiner besonderen und
ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
H. Escobar Serrano m. p.
Seiner Exzellenz
Herrn Dr. Erich Filz,
ao. Gesandter und bev. Minister
Österreichs,
Mexico, D.F.
(Übersetzung)
ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT
MEXICO
Zl. 1721-A/63
Mexico, D.F., am 3. Oktober 1963
Exzellenz!
In Beantwortung Ihrer Note Zl. A-855-D-2389
vom 17. Juli 1963 beehre ich mich, Eurer Exzellenz
mitzuteilen, daß die Österreichische Bundesregierung
den in Ihrer Note enthaltenen Vorschlag,
den Inhabern von gültigen Diplomaten- oder
Dienstpässen die sichtvermerksfreie Einreise
auf der Basis der Gegenseitigkeit unter Anwendung
der Bestimmungen des zwischen
unseren beiden Staaten abgeschlossenen Abkommens
über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges
vom 21. Juni 1960 zu gewähren, gerne
aufgenommen und zum Beschluß erhoben hat.
Meine vorliegende Note stellt somit eine bejahende
Antwort auf die obzitierte Note Eurer
Exzellenz dar, sodaß durch diesen Notenwechsel
ein Abkommen zustande kommt, gemäß welchem
die Inhaber von gültigen Diplomaten- oder
Dienstpässen ab 1. Dezember 1963 sichtvermerksfrei
nach Österreich bzw. El Salvador einreisen
können.
Ich benütze die Gelegenheit, um Eurer Exzellenz
die Versicherung meiner besonderen und
ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Dr. Erich Filz m. p.
Österreichischer Gesandter in El Salvador
Seiner Exzellenz
Herrn Dr. Héctor Escobar Serrano
Außenminister von El Salvador
San Salvador
Das vorliegende Abkommen ist am 1. Dezember 1963 in Kraft getreten.