Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
34_1964 AT

34. Notenwechsel über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen zwischen Österreich und El Salvador.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 34. Notenwechsel über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges für Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen zwischen Österreich und El Salvador.

(Übersetzung)

MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE

ANGELEGENHEITEN

REPUBLIK EL SALVADOR, C. A.

DIREKTION DES AUSWÄRTIGEN DIENSTES

DIPLOMATISCHE ABTEILUNG

A-855-D-2389

San Salvador, am 17. Juli 1963

Herr Gesandter!

Wie Eurer Exzellenz bekannt ist, wurde im

Juni 1960 im Wege eines Notenwechsels zwi-

schen El Salvador und Österreich ein Abkommen

über die gegenseitige Aufhebung des Sichtvermerkszwanges

abgeschlossen.

Im Hinblick darauf, daß das genannte Abkommen

die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges

auschließlich auf die Inhaber gewöhnlicher

Reisepässe beschränkt, gestatte ich mir,

im Namen meiner Regierung und im Wege

Eurer Exzellenz der österreichischen Bundesregierung

die Aufhebung dieser Formalität

für die Inhaber von Diplomaten- oder Dienstpässen,

auf der Grundlage der Gegenseitigkeit,

zwischen unseren beiden Staaten vorzuschlagen.

Dieses Abkommen könnte am 1. Dezember

dieses Jahres in Kraft treten und mit der vorliegenden

Note und der bejahenden Antwort

Eurer Exzellenz als abgeschlossen gelten.

Ich benütze die Gelegenheit, um Eurer Exzellenz

die Versicherung meiner besonderen und

ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

H. Escobar Serrano m. p.

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Erich Filz,

ao. Gesandter und bev. Minister

Österreichs,

Mexico, D.F.

(Übersetzung)

ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT

MEXICO

Zl. 1721-A/63

Mexico, D.F., am 3. Oktober 1963

Exzellenz!

In Beantwortung Ihrer Note Zl. A-855-D-2389

vom 17. Juli 1963 beehre ich mich, Eurer Exzellenz

mitzuteilen, daß die Österreichische Bundesregierung

den in Ihrer Note enthaltenen Vorschlag,

den Inhabern von gültigen Diplomaten- oder

Dienstpässen die sichtvermerksfreie Einreise

auf der Basis der Gegenseitigkeit unter Anwendung

der Bestimmungen des zwischen

unseren beiden Staaten abgeschlossenen Abkommens

über die Aufhebung des Sichtvermerkszwanges

vom 21. Juni 1960 zu gewähren, gerne

aufgenommen und zum Beschluß erhoben hat.

Meine vorliegende Note stellt somit eine bejahende

Antwort auf die obzitierte Note Eurer

Exzellenz dar, sodaß durch diesen Notenwechsel

ein Abkommen zustande kommt, gemäß welchem

die Inhaber von gültigen Diplomaten- oder

Dienstpässen ab 1. Dezember 1963 sichtvermerksfrei

nach Österreich bzw. El Salvador einreisen

können.

Ich benütze die Gelegenheit, um Eurer Exzellenz

die Versicherung meiner besonderen und

ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.

Dr. Erich Filz m. p.

Österreichischer Gesandter in El Salvador

Seiner Exzellenz

Herrn Dr. Héctor Escobar Serrano

Außenminister von El Salvador

San Salvador

Das vorliegende Abkommen ist am 1. Dezember 1963 in Kraft getreten.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →