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34_1960 AT

34. Verordnung: Erlassung einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung für die Wasserkraftnutzung der mittleren Enns.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 34. Verordnung: Erlassung einer wasserwirtschaftlichen Rahmenverfügung für die Wasserkraftnutzung der mittleren Enns.

Auf Grund des § 54 Abs. 2 lit. b des Wasserrechtsgesetzes

1959, BGBl. Nr. 215, wird im

Einvernehmen mit dem Bundesministerium für

Verkehr und Elektrizitätswirtschaft verordnet

§ 1. Bei Verleihung von Wasserrechten zur

Wasserkraftnutzung der Enns zwischen der

Mündung des Erzbaches und der Mündung des

Gaflenzbaches (ausschließlich) ist auf einen möglichst

lückenlosen Ausbau sowie auf Speichermöglichkeiten

und die Verbesserung der wasserwirtschaftlichen

Verhältnisse an der unteren

Enns Bedacht zu nehmen.

§ 2. Bis zur Entscheidung des Widerstreites

zwischen dem Speicherprojekt Kastenreith und

dem geplanten 5-Stufenausbau in dieser Ennsstrecke,

längstens aber bis 31. März 1962, ist eine

Verleihung von Wasserrechten zur Wasserkraftnutzung

in diesem Ennsabschnitt einschließlich

des Unterlaufes der in diesen Abschnitt mündenden

Zubringer unzulässig.

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