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34_1958 AT

34. Kundmachung: Ratifikation bzw. Beitritt weiterer Staaten zum Weltnachrichtenvertrag.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 34. Kundmachung: Ratifikation bzw. Beitritt weiterer Staaten zum Weltnachrichtenvertrag.

Seit der Kundmachung im BGBl. Nr. 98/1957

haben gemäß Mitteilungen des Generalsekretärs

des Weltnachrichtenvereins folgende weitere

Staaten den am 22. Dezember 1952 in Buenos

Aires unterzeichneten Weltnachrichtenvertrag,

nebst seinen Anlagen 1 bis 6, BGBl. Nr. 132/

1956, ratifiziert beziehungsweise sind ihm beigetreten

Brasilien, Chile, Ghana, . Guatemala, Haiti,

Indonesien, Nikaragua, Paraguay, Sudan und

Syrien.

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