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34_1945 AT

34. Verordnung: Aufhebung der Verordnung des Reichsverkehrsministers zur Ergänzung der Verordnung über die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 34. Verordnung: Aufhebung der Verordnung des Reichsverkehrsministers zur Ergänzung der Verordnung über die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern.

Auf Grund des § 6 des Gesetzes über den

Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909,

Deutsches R. G. Bl. S. 437, in seiner gegenwärtigen

Fassung wird verordnet

Die Verordnung zur Ergänzung der Verordnung

über die Ausbildung von Kraftfahrzeugführern

vom 6. November 1943, Deutsches

R. G. Bl. I S. 653, wird außer Kraft gesetzt.

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