349_1996
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349. Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Türkischen Republik über Soziale Sicherheit
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 349. Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Türkischen Republik über Soziale Sicherheit
1996_349_0 349. Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Türkischen Republik über Soziale Sicherheit
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Der Nationalrat hat beschlossen
Die nachstehende Kündigung wird genehmigt.
KÜNDIGUNG
Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich das am 2. Dezember 1982 in Wien
unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Türkischen Republik über Soziale
Sicherheit Kundgemacht in BGBl. Nr. 91/1985 gemäß seinem Artikel 43 Absatz 3 zum 30. September 1996 für gekündigt.
Die vom Bundespräsidenten am 27. Juni 1996 unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete
Kündigungsurkunde wurde am 28. Juni 1996 einem Vertreter der Botschaft der Türkischen
Republik in Wien übergeben.