349_1990
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349. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Spediteur
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 349. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Spediteur
1990_349_0 349. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Spediteur
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Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes,
BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet
Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung
im Lehrberuf Spediteur, Verordnung BGBl.
Nr. 568/1973 in der Fassung der Verordnungen
BGBl. Nr. 624/1973 und BGBl. Nr. 435/1978 wird
wie folgt geändert
Nach § 12 wird folgender § 12 a aufgenommen
„Zusatzprüfung
§ 12 a. Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung
im Lehrberuf Bürokaufmann kann
eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Spediteur abgelegt
werden. Diese hat die Gegenstände „Speditions-
Geschäftsfall", „Transport- und Tarifkunde",
„Zolltarif- und beförderungstarifbezogene Warenkunde"
und „Verkehrsgeographie" zu umfassen.
Für diese Zusatzprüfung gelten § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 1
bis 5 und 8, § 7, § 12 und § 13 Abs. 1"