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349_1990 AT

349. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Spediteur

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 349. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Spediteur

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes,

BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet

Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung

im Lehrberuf Spediteur, Verordnung BGBl.

Nr. 568/1973 in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 624/1973 und BGBl. Nr. 435/1978 wird

wie folgt geändert

Nach § 12 wird folgender § 12 a aufgenommen

„Zusatzprüfung

§ 12 a. Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung

im Lehrberuf Bürokaufmann kann

eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Spediteur abgelegt

werden. Diese hat die Gegenstände „Speditions-

Geschäftsfall", „Transport- und Tarifkunde",

„Zolltarif- und beförderungstarifbezogene Warenkunde"

und „Verkehrsgeographie" zu umfassen.

Für diese Zusatzprüfung gelten § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 1

bis 5 und 8, § 7, § 12 und § 13 Abs. 1"

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