349. Beschluß Nr. 1/1989 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation
Gesetzestext (1 Artikel)
(Übersetzung)
EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION
EFTA/DC 1/89
DER RAT hat,
gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des Übereinkommens,
BESCHLOSSEN
1. Artikel 8 des Anhangs B des Übereinkommens
wird wie folgt geändert
a) Die in Absatz 1 lit. c genannte Ziffer „4 400"
wird durch die Ziffer „4 800" ersetzt.
b) Die in Absatz 2 lit. a genannte Ziffer „310"
wird durch die Ziffer „340" ersetzt.
c) Die in Absatz 2 lit. b genannte Ziffer „880"
wird durch die Ziffer „960" ersetzt.
2. Die in der Beilage 6 zum Anhang B des Übereinkommens
in den dort angeführten Währungen
ausgedrückten Gegenwerte einer Rechnungseinheit
werden wie folgt geändert
3. Die in diesem Beschluß vorgesehenen Änderungen
treten am 1. Mai 1989 in Kraft.
4. Der Generalsekretär wird den Text dieses
Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.