Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
349_1989 AT

349. Beschluß Nr. 1/1989 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 349. Beschluß Nr. 1/1989 des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation

(Übersetzung)

EUROPÄISCHE FREIHANDELSASSOZIATION

EFTA/DC 1/89

DER RAT hat,

gestützt auf Artikel 4 Absatz 5 des Übereinkommens,

BESCHLOSSEN

1. Artikel 8 des Anhangs B des Übereinkommens

wird wie folgt geändert

a) Die in Absatz 1 lit. c genannte Ziffer „4 400"

wird durch die Ziffer „4 800" ersetzt.

b) Die in Absatz 2 lit. a genannte Ziffer „310"

wird durch die Ziffer „340" ersetzt.

c) Die in Absatz 2 lit. b genannte Ziffer „880"

wird durch die Ziffer „960" ersetzt.

2. Die in der Beilage 6 zum Anhang B des Übereinkommens

in den dort angeführten Währungen

ausgedrückten Gegenwerte einer Rechnungseinheit

werden wie folgt geändert

3. Die in diesem Beschluß vorgesehenen Änderungen

treten am 1. Mai 1989 in Kraft.

4. Der Generalsekretär wird den Text dieses

Beschlusses bei der Regierung Schwedens hinterlegen.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →