349. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen rechtswissenschaftlichen Vorbereitungslehrgang
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 1, des § 2 Abs. 2, des § 4 Abs. 2
und des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die
Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung,
BGBl. Nr. 603/1976, in der Fassung
der Bundesgesetze BGBl. Nr. 324/1982 und 183/
1985 sowie der Z 2 der Kundmachung BGBl.
Nr. 577/1982 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Unterricht, Kunst und Sport verordnet
Die Verordnung über einen rechtswissenschaftlichen
Vorbereitungslehrgang, BGBl. Nr. 409/1983,
in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 285/
1984 wird wie folgt geändert
1. Nach § 1 Abs. 1 Z 2 ist statt des Punktes ein
Strichpunkt zu setzen und folgende Z 3 anzufügen
„3. von September 1985 bis Juli 1986 an der Universität
Linz."
2. § 1 Abs. 2 hat zu lauten
„(2) Bei mehr als 45 geeigneten Bewerbern ist
der Lehrgang doppelt, bei mehr als 81 geeigneten
Bewerbern ist er dreifach zu führen."