Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
349_1985 AT

349. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen rechtswissenschaftlichen Vorbereitungslehrgang

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 349. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen rechtswissenschaftlichen Vorbereitungslehrgang

Auf Grund des § 1, des § 2 Abs. 2, des § 4 Abs. 2

und des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die

Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung,

BGBl. Nr. 603/1976, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 324/1982 und 183/

1985 sowie der Z 2 der Kundmachung BGBl.

Nr. 577/1982 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Unterricht, Kunst und Sport verordnet

Die Verordnung über einen rechtswissenschaftlichen

Vorbereitungslehrgang, BGBl. Nr. 409/1983,

in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 285/

1984 wird wie folgt geändert

1. Nach § 1 Abs. 1 Z 2 ist statt des Punktes ein

Strichpunkt zu setzen und folgende Z 3 anzufügen

„3. von September 1985 bis Juli 1986 an der Universität

Linz."

2. § 1 Abs. 2 hat zu lauten

„(2) Bei mehr als 45 geeigneten Bewerbern ist

der Lehrgang doppelt, bei mehr als 81 geeigneten

Bewerbern ist er dreifach zu führen."

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →