349_1983
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349. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht durch Griechenland
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 349. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht durch Griechenland
1983_349_0 349. Kundmachung: Ratifikation des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht durch Griechenland
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Nach Mitteilung des Ministeriums für Auswärtige
Angelegenheiten der Niederlande hat Griechenland
am 3. Juni 1983 seine Ratifikationsurkunde
zum Übereinkommen über das auf die Form
letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht
(BGBl. Nr. 295/1963, letzte Kundmachung des
Geltungsbereiches BGBl. Nr. 336/1982) hinterlegt.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 15
für Griechenland am 2. August 1983 in Kraft.