349_1979
AT
349. Verordnung: Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 349. Verordnung: Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
1979_349_0 349. Verordnung: Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
Originalquelle öffnen
Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes
über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293,
wird verordnet
Die Kundmachung der Beschlüsse der Versammlung
des Internationalen Verbandes für die
Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens
vom 3. Oktober 1978 und vom 1. Mai
1979, mit denen die Ausführungsordnung zum
Vertrag über die internationale Zusammenarbeit
auf dem Gebiet des Patentwesens geändert wird,
hat dadurch zu erfolgen, daß diese Beschlüsse im
Österreichischen Patentamt (Wien 1., Kohlmarkt
8—10) zur Einsicht während der Amtsstunden
aufgelegt werden.