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349_1979 AT

349. Verordnung: Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 349. Verordnung: Kundmachung von Änderungen der Ausführungsordnung zum Vertrag über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

Auf Grund des § 2 Abs. 5 des Bundesgesetzes

über das Bundesgesetzblatt 1972, BGBl. Nr. 293,

wird verordnet

Die Kundmachung der Beschlüsse der Versammlung

des Internationalen Verbandes für die

Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

vom 3. Oktober 1978 und vom 1. Mai

1979, mit denen die Ausführungsordnung zum

Vertrag über die internationale Zusammenarbeit

auf dem Gebiet des Patentwesens geändert wird,

hat dadurch zu erfolgen, daß diese Beschlüsse im

Österreichischen Patentamt (Wien 1., Kohlmarkt

8—10) zur Einsicht während der Amtsstunden

aufgelegt werden.

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