349_1976
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349. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 349. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Durchführung des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen
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Zur Durchführung des Übereinkommens betreffend
die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen,
BGBl. Nr. 346/1975, wird
in Verbindung mit dem Punzierungsgesetz,
BGBl. Nr. 68/1954, in der Fassung der Bundesgesetze
BGBl. Nr. 184/1965 und BGBl. Nr. 222/
1967 verordnet
Der Anhang A der Verordnung vom 27. Juni
1975, BGBl. Nr. 358, zur Durchführung des
Übereinkommens betreffend die Prüfung und
Bezeichnung von Edelmetallgegenständen in der
Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 512/1975
wird im Sinne des § 4 Abs. 4 genannter Verordnung
wie folgt geändert
Nach Punkt III sind die folgenden Punkte IV
und V anzufügen