349. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 175 Wildbichler Straße im Bereich der Gemeinden Kufstein und Ebbs
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der
B 175 Wildbichler Straße wird im Bereich der
Gemeinden Kufstein und Ebbs wie folgt bestimmt
Die B 175 Wildbichler Straße beginnt an der
B 171 Tiroler Straße knapp südlich der A 12
Inntal Autobahn und führt von dort — neben
der Autobahn die Bahn und den Inn überquerend
— auf der bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen
Trasse bis km 1,520 (neu) —
Einbindung der Anschlußstelle Kufstein/Nord
der A 12. Von km 1,520 (neu) verläuft die neu
herzustellende Straßentrasse in nordöstlicher
Richtung, schwenkt nach Überquerung des Sparchenbaches
nach Osten und bindet bei km 2,990
(alt)/km 2,812 (neu) in die bestehende Trasse ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten
und Technik, beim Amt der Tiroler Landesregierung
sowie bei den Gemeinden Kufstein und
Ebbs aufliegenden Planunterlagen (Maßstab
1 : 2880 und 1 : 5000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
neu herzustellenden Straßenteil Anwendung. Die
Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den
aufliegenden Planunterlagen (Maßstab 1 :2880)
zu entnehmen.