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348_1996 AT

348. Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über Soziale Sicherheit

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 348. Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über Soziale Sicherheit

Der Nationalrat hat beschlossen

Die nachstehende Kündigung wird genehmigt.

KÜNDIGUNG

Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich das am 30. November 1992 in Wien

unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über Soziale

Sicherheit Kundgemacht in BGBl. Nr. 589/1993 gemäß seinem Artikel 42 Absatz 3 zum 31. Dezember 1996 für gekündigt.

Die vom Bundespräsidenten am 27. Juni 1996 unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete

Kündigungsurkunde wurde am 28. Juni 1996 einem Vertreter der Botschaft der Republik Slowenien

in Wien übergeben.

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