348_1996
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348. Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über Soziale Sicherheit
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 348. Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über Soziale Sicherheit
1996_348_0 348. Kündigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über Soziale Sicherheit
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Der Nationalrat hat beschlossen
Die nachstehende Kündigung wird genehmigt.
KÜNDIGUNG
Der Bundespräsident erklärt im Namen der Republik Österreich das am 30. November 1992 in Wien
unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über Soziale
Sicherheit Kundgemacht in BGBl. Nr. 589/1993 gemäß seinem Artikel 42 Absatz 3 zum 31. Dezember 1996 für gekündigt.
Die vom Bundespräsidenten am 27. Juni 1996 unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete
Kündigungsurkunde wurde am 28. Juni 1996 einem Vertreter der Botschaft der Republik Slowenien
in Wien übergeben.