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348_1989 AT

348. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 348. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Bekämpfung der widerrechtlichen Inbesitznahme von Luftfahrzeugen

Nach Mitteilungen der Regierungen der Vereinigten

Staaten, des Vereinigten Königreiches und

der Sowjetunion haben folgende weitere Staaten

ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum

Übereinkommen zur Bekämpfung der widerrechtlichen

Inbesitznahme von Luftfahrzeugen (BGBl.

Nr. 249/1974, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 450/1987) hinterlegt

Staaten

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde

Bhutan 28. Dezember 1988

Burkina Faso 19. Oktober 1987

Staaten

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde

Demokratischer Jemen 20. April 1988

Kamerun 14. April 1989

Laos 6. April 1989

Malediven 1. September 1987

Rwanda 3. November 1987

Simbabwe 6. Februar 1989

Vanuatu 22. Februar 1989

Der Demokratische Jemen hat erklärt, sich nicht

an die Bestimmungen des Art. 12 Abs. 1 gebunden

zu erachten und daß eine Befassung des Internationalen

Gerichtshofs in jedem einzelnen Fall das Einverständnis

jeder am Konflikt beteiligten Partei

erfordert.

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