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348_1970 AT

348. Bundesgesetz: Apothekengesetznovelle 1970

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 348. Bundesgesetz: Apothekengesetznovelle 1970

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Gesetz vom 18. Dezember 1906, betreffend

die Regelung des Apothekenwesens,

RGBl. Nr. 5/1907, in der Fassung des Verwaltungsentlastungsgesetzes,

BGBl. Nr. 277/1925

und der Bundesgesetze BGBl. Nr. 68/1955,

BGBl. Nr. 2/1957, BGBl. Nr. 86/1960 und BGBl.

Nr. 56/1965, wird ergänzt wie folgt

Im Fünften Abschnitt ist nach § 60 nachstehende

Bestimmung einzufügen

„Eigener Wirkungsbereich der

Gemeinde

§ 60 a. Die im § 11 Abs. 3, § 49 Abs. 2 und 3

und § 53 Abs. 2 geregelten Aufgaben der Gemeinde

sind solche des eigenen Wirkungsbereiches."

Artikel II

1. Dieses Bundesgesetz tritt rückwirkend mit

31. Dezember 1969 in Kraft.

2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist der Bundesminister für soziale Verwaltung

betraut.

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