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347_1985 AT

347. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen philologischen Vorbereitungslehrgang

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 347. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen philologischen Vorbereitungslehrgang

Auf Grund des § 1, des § 2 Abs. 2, des § 4 Abs. 2

und des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die

Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung,

BGBl. Nr. 603/1976, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 324/1982 und 183/

1985 sowie der Z 2 der Kundmachung BGBl.

Nr. 577/1982 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Unterricht, Kunst und Sport verordnet

Die Verordnung über einen philologischen Vorbereitungslehrgang,

BGBl. Nr. 359/1983, in der

Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 284/1984 wird

wie folgt geändert

1. Nach § 1 Abs. 1 Z 2 ist statt des Punktes ein

Strichpunkt zu setzen und folgende Z 3 anzufügen

„3. von September 1985 bis Juli 1986 an der Universität

für Bildungswissenschaften Klagenfurt."

2. § 1 Abs. 2 lit. A hat zu lauten

„A. Studienberechtigung für die Studienrichtung

Deutsche Philologie und den Studienversuch

Skandinavistik;"

3. § 3 Z 2 hat zu lauten

„2. nach Maßgabe des vom Kandidaten absolvierten

Zweiges (§ 1 Abs. 2) zum Studium

a) der Studienrichtungen Deutsche Philologie

sowie Anglistik und Amerikanistik, der

Studienrichtungen der Romanistik und

der Slawistik, der Studienrichtung Übersetzer-

und Dolmetscherausbildung mit

einer dem absolvierten Lehrgangszweig

entsprechenden ersten Fremdsprache

sowie zum Kurzstudium für Übersetzer

mit einer dem absolvierten Lehrgangszweig

entsprechenden ersten Fremdsprache

nach dem Bundesgesetz über geisteswissenschaftliche

und naturwissenschaftliche

Studienrichtungen;

b) des Studienversuches Skandinavistik nach

der Verordnung BGBl. Nr. 143/1984."

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