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347_1984 AT

347. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe H 2

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 347. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe H 2

Auf Grund der §§ 24 bis 35 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes

1979, BGBl. Nr. 333, wird im Einvernehmen

mit dem Bundeskanzler verordnet

Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung

vom 11. Dezember 1981, BGBl.

Nr. 559, über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe

H 2 wird wie folgt geändert

1. Dem § 4 wird angefügt

„(3) Soweit es sich für die Erreichung der Ausbildungsziele

als zweckmäßig erweist, können die in

der Anlage angeführten Gegenstände in Form der

integrierten Ausbildung (Vermittlung fachübergreifender

Ausbildungsinhalte mehrerer Gegenstände

in gemeinsamen Ausbildungsveranstaltungen) vermittelt

werden. Die für die integrierte Ausbildung

verwendeten Stunden sind im vollen Umfang auf

die Stundenzahlen des von dieser Ausbildung

jeweils hauptsächlich berührten Gegenstandes

anzurechnen."

2. Die Anlage lautet

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