347. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe H 2
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund der §§ 24 bis 35 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes
1979, BGBl. Nr. 333, wird im Einvernehmen
mit dem Bundeskanzler verordnet
Die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung
vom 11. Dezember 1981, BGBl.
Nr. 559, über die Grundausbildung für die Verwendungsgruppe
H 2 wird wie folgt geändert
1. Dem § 4 wird angefügt
„(3) Soweit es sich für die Erreichung der Ausbildungsziele
als zweckmäßig erweist, können die in
der Anlage angeführten Gegenstände in Form der
integrierten Ausbildung (Vermittlung fachübergreifender
Ausbildungsinhalte mehrerer Gegenstände
in gemeinsamen Ausbildungsveranstaltungen) vermittelt
werden. Die für die integrierte Ausbildung
verwendeten Stunden sind im vollen Umfang auf
die Stundenzahlen des von dieser Ausbildung
jeweils hauptsächlich berührten Gegenstandes
anzurechnen."
2. Die Anlage lautet