Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
347_1980 AT

347. Kundmachung: Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen und Emblem der Europäischen Atomgemeinschaft

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 347. Kundmachung: Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen und Emblem der Europäischen Atomgemeinschaft

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes

1970, BGBl. Nr. 260, in der

Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977,

BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten

kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten

Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen

der Europäischen Atomgemeinschaft

in sieben Sprachen, sowie deren Emblem in zwei

Ausführungsformen von der Registrierung nach

dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

Durch diese Kundmachung verliert die Kundmachung

des Bundesministers für Handel, Gewerbe

und Industrie vom 7. April 1970, BGBl.

Nr. 147, betreffend Zeichen der Europäischen

Atomgemeinschaft ihre Wirksamkeit.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →