347_1980
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347. Kundmachung: Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen und Emblem der Europäischen Atomgemeinschaft
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 347. Kundmachung: Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen und Emblem der Europäischen Atomgemeinschaft
1980_347_0 347. Kundmachung: Bezeichnungen, Abkürzungen der Bezeichnungen und Emblem der Europäischen Atomgemeinschaft
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes
1970, BGBl. Nr. 260, in der
Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977,
BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten
kundgemacht, daß die in der Anlage angeführten
Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen
der Europäischen Atomgemeinschaft
in sieben Sprachen, sowie deren Emblem in zwei
Ausführungsformen von der Registrierung nach
dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.
Durch diese Kundmachung verliert die Kundmachung
des Bundesministers für Handel, Gewerbe
und Industrie vom 7. April 1970, BGBl.
Nr. 147, betreffend Zeichen der Europäischen
Atomgemeinschaft ihre Wirksamkeit.