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347_1973 AT

347. Verordnung: Änderung der Eichgebührenverordnung 1972

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 347. Verordnung: Änderung der Eichgebührenverordnung 1972

Auf Grund des § 57 des Maß- und Eichgesetzes,

BGBl. Nr. 152/1950, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 174/1973 wird

im Einvernehmen mit dem Bundesminister für

Finanzen verordnet

Die Eichgebührenverordnung 1972, BGBl.

Nr. 292, wird wie folgt geändert

1. Die Überschrift vor dem § 3 und § 3 haben

zu lauten

„Eichung und meßtechnische Kontrolle

§ 3. Für die Eichung (eichtechnische Prüfung

und Stempelung, § 36 Abs. 1 MEG) von Meßgeräten

und für die meßtechnische Kontrolle

(§ 12 a Abs. 1 MEG) von graduierten medizinischen

Spritzen sind Gebühren gemäß

Tarif C zu entrichten."

2. Die Überschrift vor dem Tarif C hat zu

lauten

„Tarif C

(Eichung und meßtechnische Kontrolle, § 3)"

3. Im Tarif C hat Abs. 15 zu lauten

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