Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
347_1968 AT

347. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über die Gründung einer Internationalen Organisation für das gesetzliche Meßwesen (Eichwesen)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 347. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über die Gründung einer Internationalen Organisation für das gesetzliche Meßwesen (Eichwesen)

Nach Mitteilung der Regierung der Französischen

Republik vom 12. Juni 1968 gehören dem

Übereinkommen über die Gründung einer Internationalen

Organisation für das gesetzliche Meßwesen

(Eichwesen) (BGBl. Nr. 171/1958, in der

Fassung der Kundmachung BGBl. Nr. 346/1968,

letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich

BGBl. Nr. 191/1960) folgende weitere

Staaten an

Ceylon, Bundesrepublik Deutschland, Indonesien,

Israel, Japan, Kuba, Libanon, Vereinigte

Arabische Republik, Vereinigtes Königreich von

Großbritannien und Nordirland.

Nach derselben Mitteilung bezieht sich die

seinerzeitige Ratifikation dieses Übereinkommens

durch Frankreich auch auf dessen Überseegebiete

und auf Tunesien.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →