346. Bekanntmachung: Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird der folgende von der Katholischen Kirche erlassene
Lehrplan bekannt gemacht
In Anlage C 4 (Lehrplan der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder) der Verordnung des
Bundesministers für Unterricht und Kunst, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule
und der Sonderschulen erlassen werden, BGBl. Nr. 134/1963, zuletzt geändert durch die Verordnung
BGBl. II Nr. 310/1998, lautet im fünften Teil (Lehrpläne für den Religionsunterricht) die lit. a
(Katholischer Religionsunterricht)
„a) Katholischer Religionsunterricht
A. GRUNDSÄTZLICHES
1. Art und Strukturierung des Lehrplans
Im formalen Aufbau und in den anthropologischen Grundsätzen orientiert sich der vorliegende
Lehrplan für Katholische Religion am Lehrplan der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder (Anlage
C 4 der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen
erlassen werden, BGBl. Nr. 134/1963, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 355/1996) und
übernimmt an manchen Stellen die wörtliche Formulierung.
1.1. Grundsätzlich ist jedem Menschen aus seiner Würde heraus ein uneingeschränkter Anspruch auf
Erziehung und Bildung zu gewähren.
Bei der Gestaltung des Unterrichtes muss davon ausgegangen werden, dass behinderten Kindern und
Jugendlichen dieselben Bedürfnisse und Rechte wie Nichtbehinderten zuerkannt werden müssen. Das sind
insbesondere
– das Recht auf Zuwendung, Geborgenheit und Anerkennung;
– das Recht auf Erziehung und Bildung;
– das Recht, in ihrer Art angenommen zu werden und als eigenständige Persönlichkeit zu gelten;
– das Recht auf religiöse Erziehung.
Der vorliegende Lehrplan beinhaltet auch die besonderen Bildungsaufgaben für jene Schüler, für die
erst Basisfunktionen und Basisqualifikationen für einen Schulbesuch aufzubauen sind, durch einen
ganzheitlichen Erziehungsansatz, der auch die religiöse Anlage des Menschen im Auge hat. Durch die
Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen – ohne starre Abgrenzung zwischen Aufgaben der
Erziehung, Bildung und Betreuung sowie durch therapeutische Angebote und eine entsprechende
personelle und materielle Ausstattung – sind Bedingungen zu schaffen, um möglichst allen Kindern
gerecht werden zu können.
1.2. Wesentliche Voraussetzungen für jedes Lernen ist die von Vertrauen und Zuwendung erfüllte und in
einer Atmosphäre des Wohlbefindens getragene menschliche Beziehung zwischen Kind und Erwachsenem.
Auf dieser Grundlage haben Unterricht und Erziehung aufzubauen. Schulische und elterliche
Erziehung stehen in einer ständigen Wechselbeziehung, die einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch
zwischen Schule und Elternhaus erforderlich machen. Die Befunde über den psychischen und physischen
Zustand des Kindes sind wichtige Grundlagen für den Unterricht und sollen den Religionslehrern zugäng-
lich sein. Die Notwendigkeit besonderer Differenzierungsmaßnahmen und kindgemäßer Lehr- und Lernformen
kann den Einsatz und die Zusammenarbeit von mehreren Lehrern oder Betreuungspersonen erfordern.
Zeitgerecht vor der Schulentlassung ist der Übergang in die Erwachsenen- und Arbeitswelt vorzubereiten.
1.3. Religiöse Erziehung und Religionsunterricht für Schüler in diesem Bereich muss von den vorhandenen
und nicht von den fehlenden Voraussetzungen der Kinder ausgehen.
1.4. Der Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Sonderschulen für schwerstbehinderte
Kinder ist im Gegensatz zum Lehrplan für den sonstigen Pflichtschulbereich kein Stufen- oder Jahresplan,
sondern offen für die verschiedenen Aneignungsebenen, die oft in einer Schulstufe sehr verschieden sind,
von basaler Förderung bis zum Erlernen der Kulturtechniken. Dies ermöglicht den Religionslehrern eine
individuelle Anwendung im Hinblick auf die Fähigkeiten und Möglichkeiten der einzelnen Schüler.
2. Theologisch-religionspädagogische Grundsätze
Das eigentliche Anliegen der religiösen Erziehung im Bereich der Schwerstbehinderten ist, auf der
Basis des christlichen Glaubens, miteinander Leben – Leben im Empfangen und Geben – zu lernen.
2.1. Grundlage und Strukturprinzip des Lehrplans ist der Glaube an den dreifaltigen Gott. Dieser Glaube
gründet in der Offenbarung der Liebe Gottes, die in der Schöpfung, in der Geschichte Gottes mit den
Menschen, in Jesus Christus und im Wirken des Heiligen Geistes wahrgenommen wird. Der Christ
erkennt in dieser Offenbarung Gott als dreieinige (dreipersönliche) Liebe: Als Vater (schöpferisch –
initiative Liebe), als Sohn (solidarische – antwortende Liebe) und als Heiligen Geist (schöpferisch –
vollendende – verbindende Liebe).
Da der Mensch als Abbild Gottes (in seiner Einheit und Dreiheit) geschaffen ist, ist er berufen, wie
Gott zu leben (als Individuum und soziales Wesen). Er verwirklicht sich im Geben- und
Empfangenkönnen. Religionspädagogisch gesehen ist das bedeutsam, weil sowohl Lehrer wie auch
(behinderte) Schüler Gebende und Empfangende, Lehrende und Lernende sind, dh. im gegenseitigen
Austausch leben.
2.2. Der Lehrplan setzt in seiner Strukturierung folgende Schwerpunkte (Strukturgitter)
I Von Gott geliebt – sich selbst entdecken.
II Von Jesus Christus begleitet – den Lebensweg gehen.
III Vom Heiligen Geist gestärkt – das Leben entfalten.
Diese drei Perspektiven durchdringen einander und sind voneinander nicht zu trennen. Sie werden in
den religionspädagogischen Einführungen zu den Strukturgittern genauer ausgeführt (vgl. Abschnitt B).
3. Zeitliche Gliederung
Die inhaltliche Gliederung (Strukturgitter) ist nicht als zeitliche Abfolge gedacht. Die Auswahl der
Inhalte erfolgt durch den Religionslehrer im Hinblick auf die konkrete Situation der Kinder und der
Schule. Es ist daher im religionspädagogischen Handeln legitim bzw. manchmal notwendig, einzelne
Inhalte strukturgitterübergreifend zu vertiefen, wenn dazu vom Schüler her die Offenheit besteht.
4. Inhaltliche Gliederung
Der Religionsunterricht an Sonderschulen für schwerstbehinderte Kinder basiert auf wechselseitiger
Erschließung von Leben und Glauben. Glaubensverkündung baut auf den ganz persönlichen Erfahrungen
und Fähigkeiten und den (vitalen) Lebensbedürfnissen des Einzelnen auf. So ist auch im
Religionsunterricht der Maßstab für die Auswahl der Handlungsfelder innerhalb der Strukturgitter die
individuelle Lebensbedeutsamkeit für die einzelnen Schüler.
Folgende in Ziffer 1.2 (Inhaltliche Gliederung) des ersten Teiles (Allgemeine Bestimmungen) der
Anlage C 4 (Lehrplan der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder) der Verordnung, mit welcher die
Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden, BGBl. Nr. 134/
1963, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 355/1996, enthaltene Anordnungen sind sinngemäß auf
den Religionsunterricht anzuwenden
„1.2. Inhaltliche Gliederung
Alle Lerninhalte und Lernziele gehen von lebensbedeutsamen Handlungsfeldern aus, in denen jede
Schülerin und jeder Schüler tätig ist oder in denen sie bzw. er tätig werden soll. Nicht Inhalte,
Fachaspekte und Funktionen werden zu Anlässen für Lernvorhaben, sondern zu bewältigende Lebenssituationen
und Ereignisse der Umwelt.
Der Maßstab für die Auswahl der Handlungsfelder liegt in der individuellen Lebensbedeutsamkeit
für die einzelnen Schülerinnen und Schüler.
In gitterförmiger Anordnung werden die wesentlichen Erfahrungs- und Lebensbereiche der Schüler
zweidimensional dargestellt, einerseits nach der Gliederung der Umwelt und andererseits nach den
Aneignungsstufen (Strukturgitter). Dabei ergeben sich nicht beschriebene Elemente in den Strukturgittern
daraus, dass sie bereits in anderen Handlungsfeldern abgedeckt sind.
Die Beziehung der Schüler zu ihrer Umwelt ist nach folgenden Aspekten gegliedert
– nach ihrer Sozietät – sozialer Aspekt
– nach ihrer Individualität – personaler Aspekt
– nach ihren Möglichkeiten des Umgangs mit der gegenständlichen Welt – funktionaler Aspekt
– nach ihrem Erleben von Zeit – zeitlicher Aspekt
– nach ihrem Erleben von Raum – räumlicher Aspekt
Um den verschiedenen Möglichkeiten, in denen Schüler Lebenssituationen und Ereignisse der
Umwelt bewältigen, gerecht zu werden, sind die Inhalte der Strukturgitter nach folgenden Aneignungsstufen
aufgebaut
– sinnlich-aufnehmende Entwicklungsebene
– handelnd-personal-aktionale Entwicklungsebene
– darstellend-bildlich-symbolische Entwicklungsebene
– begrifflich-abstrakte Entwicklungsebene
Die lebensbedeutsamen Handlungsfelder ergeben sich aus der Verknüpfung zwischen den einzelnen
Aspekten der Person und der Umwelt der Schüler und ihren Möglichkeiten der Aneignung und Auseinandersetzung.
Die inhaltliche Gewichtung erfolgt nach vier Erfahrungs- und Lernbereichen (Person,
Gemeinschaft, Umwelt, Sachumwelt).
Lerninhalte, wie die Befassung mit Kulturtechniken, die üblicherweise in Form einzelner Pflichtgegenstände
dargestellt werden, sind in die Erfahrungs- und Lernbereiche einzubinden bzw. dort
aufzugreifen. Zugunsten einer größeren Übersichtlichkeit, einer geschlossenen Darstellung der Lerninhalte
und als Planungs- und Gliederungshilfe werden sie jedoch auch in Form herkömmlicher
Unterrichtsgegenstände angeführt.“
Religiöse Erziehung beginnt mit dem Hineingenommen werden in das Glaubensleben der Bezugspersonen.
Dadurch erahnt das Kind bei alltäglichen Handlungen (Pflege …), dass es „von Gott geliebt,
von Jesus Christus begleitet und vom Heiligen Geist geführt ist“ (siehe Abschnitt B, Strukturgitter, Aneignungsebene
1 – sinnlich aufnehmend).
Durch Nachahmen, Mittun, Mitfeiern (siehe Abschnitt B, Strukturgitter, Aneignungsebene 2 –
handelnd aktional) sowie durch kreatives Mitgestalten, durch Zuhören und den Umgang mit Symbolen
(siehe Abschnitt B, Strukturgitter, Aneignungsebene 3 – darstellend) vertieft das Kind seinen Zugang zum
Glauben.
Nach und nach wird das Kind befähigt zu einem persönlichen Glauben zu finden, sein Leben aus
dem Glauben zu deuten und bedeutsames Glaubenswissen zu erwerben (siehe Abschnitt B, Strukturgitter,
Aneignungsebene 4 – begrifflich abstrakt).
5. Unterrichtsprinzipien
Folgende in Ziffer 4 (Grundprinzipien) des dritten Teiles (Allgemeine didaktische Grundsätze) der
Anlage C 4 (Lehrplan der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder) der Verordnung, mit welcher die
Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden, BGBl.
Nr. 134/1963, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 355/1996, enthaltene Grundprinzipien sind
sinngemäß auf den Religionsunterricht anzuwenden
„4. Grundprinzipien des Unterrichts
Für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf sind die gleichen anthropologischen Grundbedingungen
zutreffend wie bei allen anderen Kindern. Sie entwickeln sich, sie sammeln Erfahrungen, sie brauchen
personale Beziehungen, sie suchen nach Befriedigung physiologischer Bedürfnisse, sie sind auf Hilfe
angewiesen und sie gestalten die sozialen Beziehungen mit. Deshalb dürfen sie nicht als Kinder bzw.
Jugendliche angesehen werden, die lediglich auf ein Behandelt-Werden reagieren, sondern die aktiv in
die Interaktion eingreifen.
Der Unterricht hat besonders von folgenden Grundprinzipien auszugehen
Existentielle Bedürfnisse sichern
Alles, was Kinder und Jugendliche als schön und angenehm, alles, was sie als befriedigend
empfinden, darf auch bei Kindern mit erhöhtem Förderbedarf als wünschenswert angesehen werden.
Basale Lernprozesse anregen
Auf der Basis interpersonaler Beziehungen geht es bei der Förderung um das In-Bewegung-Setzen
des Lernens überhaupt.
Lebensfähigkeiten vermitteln
Um Kindern mit erhöhtem Förderbedarf Selbständigkeit zumindest in Ansätzen zu vermitteln und sie
unabhängiger zu machen, bedarf es der Sicherung von Lebensfähigkeiten, der Vermittlung von
Lebensfertigkeiten und des Erlernens von Alltagstechniken.
Erfahrungen ermöglichen
Die Schülerinnen und Schüler haben eine mehrjährige Lebensgeschichte hinter sich. Sie haben
Kompetenzen sowie kommunikative und ihre Existenz sichernde Verhaltensweisen entwickelt, die es zu
erkennen und nutzen gilt. Die Schule muss versuchen, den Schülerinnen und Schülern vielfältige Erfahrungen
zu ermöglichen.
Förderung der individuellen Persönlichkeitsentfaltung
Durch das Eingehen auf die Individualität der einzelnen Schülerinnen und Schüler können, gezielt
vom persönlichen Entwicklungsstandpunkt ausgehend, individuelle Lernziele gefestigt werden. Phasen, in
denen die ganze Gruppe unterrichtet wird, wechseln mit Einzelarbeit ab. Die Schülerinnen und Schüler
können zusammen mit dem Lehrer die individuellen Bedingungen finden, mit deren Hilfe sie sich am
besten Wissen, Können, Werte und Identität aneignen können.
Ziel des Unterrichtes muss es auch sein, den Schülerinnen und Schülern zur psychischen Stabilität zu
verhelfen, falls diese gefährdet ist.
Lebensbedeutsamkeit
Ausgehend von der basalen Förderung, der im Sinne einer Grundlegung der Lernfähigkeit zentrale
Bedeutung zukommt, bis hin zu den verschiedenen Unterrichtsgegenständen ist es notwendig, dass das
„Leben lernen“ in den für die Schüler bedeutsamen Lebenssituation im Schulalltag aufgebaut wird und
nicht in den Bereich einer funktionsorientierten Therapie gehört. In anschaulichen, lebensunmittelbaren
Realsituationen soll die Basis für das „Leben lernen“ geschaffen werden. Um die Schüler zu Selbständigkeit
und Selbstversorgung zu führen, ist es notwendig, den Unterricht nicht nur im Schulgebäude
abzuhalten, sondern Lernsituationen im Alltag aufzusuchen und zu schaffen.
Ganzheitlichkeit
Durch die Vermeidung der traditionellen Fächergliederung des Unterrichts werden die Schüler
ganzheitlich angesprochen. Das heißt, dass das Erlernen und Üben einzelner Fertigkeiten und
Fähigkeiten in Lernbereichen erfolgen soll, die mit dem Leben der Schüler in einem konkreten
Zusammenhang stehen. Ein ganzheitlicher Unterricht bietet den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit,
in größeren Rahmen-, Erlebnis- und Handlungseinheiten zu lernen. Eine diesem Grundsatz entsprechende
didaktisch-methodische Form kann der projektorientierte Unterricht bieten. Der Verzicht auf eine strenge
Fächeraufteilung ist jedoch nicht mit einem generellen Verzicht auf Training oder funktionsorientierte
Programme verbunden. Diese sollen gezielt gebraucht, aber nicht zum didaktisch-methodischen Prinzip
erhoben werden.
Multisensorische Erfahrungen
Multisensorische Wahrnehmung umfasst die Fähigkeit, Reize aus der Umwelt bzw. aus dem
Organismus aufzunehmen und zu verarbeiten. Multisensorischer Unterricht hat die Ganzheitlichkeit und
das Schöpferische zum Ziel, akzeptiert die Welt der Kinder und Jugendlichen und bereichert sie
kontinuierlich. Durch bewusste Aktivierung aller Sinne und ihren Einsatz, verknüpft mit den Erfahrungen
und Kenntnissen konkreten Handelns werden Lernprozesse unterstützt und Denkprozesse eingeleitet.
Soziale Erziehung
Das Miteinander ist ein zentrales pädagogisches Prinzip. Die Interaktionen und kommunikativen
Beziehungen im Rahmen von Unterricht und Schulleben sollen es den einzelnen Schülerinnen und
Schülern ermöglichen, ihre Persönlichkeit zu entfalten, soziale Erfahrungen zu sammeln, Selbstwertgefühl
aufzubauen und Identität zu gewinnen.
Alle Schülerinnen und Schüler sollten nach Möglichkeit alle Schuljahre innerhalb eines Klassenverbandes
verbleiben, weil dem Verbleib in einer sozialen Gruppe der Verzug gegenüber einer leistungsbezogenen
Klassenzuordnung zu geben ist.
Der Grundsatz des Miteinander soll durch ein von Verständnis und Solidarität geprägtes Zusammenwirken
aller Mitarbeiter verwirklicht werden. Die soziale und emotionale Atmosphäre ist gerade für das
Lernen von großer Bedeutung. Ausstattung und Gestaltung des Klassenzimmers und der Schule sollen
deshalb emotional ansprechend sein und es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, sich wohl zu
fühlen.
Selbsttätigkeit
Der Unterricht soll den Schülerinnen und Schülern möglichst oft die Gelegenheit bieten, durch
selbsttätiges Handeln Erfahrungen zu sammeln. Selbstgestaltung ist ein wesentlicher Moment menschlichen
Handelns und menschlichen Werdens. Nur wenn die Lehrkraft die Selbstgestaltung der Schüler
wahrnimmt und achtet, begegnet sie ihnen. Nur in einer solchen Begegnung können Lern- und
Erziehungsziele dialogisch entwickelt werden.
Methodenvielfalt
Beim Einsatz vielfältiger Methoden sollen folgende Grundprinzipien Beachtung finden
– Rhythmische Arbeitsweise
Rhythmus ist eine geordnete Folge von Spannung und Entspannung, von Ruhe und Bewegung, im
Bereich der Sprache eine Folge des Wechsels der Tonhöhe, der Intensität und der Zeitdauer.
Rhythmische Arbeitsweise, wie sie hier verstanden wird, durchdringt die zeitlichen, örtlichen,
materialen, personalen und kommunikativen Aspekte eines Schul-Lern-Tages. Die geordnete
Reihenfolge ist notwendig, aber auf ungleich lange Werte ist Rücksicht zu nehmen. Ruhe, Pause
und Unterbrechung sind von großer Bedeutung.
– Kontaktnahme/Interaktion
Beim Prinzip der Kontaktnahme geht es um die Schaffung von Möglichkeiten des Zusammenlebens,
der Anbahnung, Herstellung und Wahrnehmung kooperativer (interaktiver und kommunikativer)
Prozesse in der gemeinsamen Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler.
– Prinzip der Beachtung und Ertüchtigung von Wahrnehmung und Sensumotorik
Der Aspekt der Sensumotorik richtet sich schwerpunktmäßig auf die Entwicklung einzelner
Sinnesgebiete, die Verknüpfung spezifischer Sinnesmodalitäten und die Herausbildung von
psychischen Strukturen, welche die Sinnesmodalitäten zielgerecht und bewusst steuern.
Das Prinzip der Wahrnehmungsertüchtigung versteht sich als ganzheitliches Vorgehen, wobei
funktionelle Wahrnehmungsertüchtigung als spezielles Lernziel nicht ausgeschlossen werden soll.
– Prinzip der Beachtung und Förderung von Motorik/Psychomotorik
Psychomotorik als methodisches Prinzip beruht auf dem Grundgedanken des „handelnden
Lernens durch Bewegung“, das heißt, dass die individuelle Bewegungsfähigkeit und die
Koordination der Bewegungsabläufe die Entwicklung der Handlungskompetenz eines Menschen
wesentlich beeinflussen.
Die Förderung im basalen Bereich der Motorik ist eine unentbehrliche Voraussetzung für
weiteres Lernen in allen Persönlichkeitsbereichen. In der Entwicklung eines Körperbewusstseins
und der Normalisierung der körperlichen Sensibilität werden wichtige Grundlagen für die
Förderung motorischer Fähigkeiten und damit Bedingungen für die Entwicklung kognitiver und
sozialer Anlagen der Schüler gesehen.
Insbesondere wird auf die Förderbereiche Körpererfahrung, Feinmotorik, Grobmotorik und
Mundmotorik hingewiesen. Diese Bereiche treten in der Entwicklung gleichzeitig in Erscheinung,
sie müssen deshalb auch im Rahmen schulischer Maßnahmen parallel gesehen werden. Der
Grundsatz des ganzheitlichen Lernens gilt deshalb besonders auch im Bereich der Psychomotorik/
Motorik.
– Sprache/Kommunikation
Beim Prinzip der Kommunikation geht es um den Aufbau individuell adäquater Kommunikationssysteme
zur symbolischen Erschließung und Strukturierung der Umwelt (zB: gestische und
mimische Zeichen, Gebärden usw. bis zur Lautsprache).
Selbst für Schüler ohne Sprachverständnis hat Sprache einen Sinn, da sie Zuwachs an Leben
bedeutet und Vertrauen weckt.
Sprache steht aber nicht nur im Dienste der zwischenmenschlichen Kommunikation, sondern
auch des Denkens. Denken kann auch als innerliches Sprechen, als Sprachhandeln betrachtet
werden. Außerdem kann Sprache auf das Handeln eine regulierende Wirkung ausüben.
Dies erfordert einen Unterricht, der sinnliches Wahrnehmen, Handeln und Sprechen miteinander
zu verknüpfen versucht.
– Übung
Ein wesentliches Prinzip ist es, angebahnte Fähigkeiten durch wiederholte und variationsreiche
Übungen zu festigen und sie für neue Situationen verfügbar zu machen. Der Unterricht muss
deshalb immer wieder Gelegenheiten für die Schüler nutzen bzw. schaffen, in denen sie
Ähnlichkeiten erfassen, verallgemeinern und Übertragungen vornehmen können. Neue Lerngegenstände
und Situationen, auf die Übertragungen stattfinden sollen, müssen für die Schüler
überschaubar sein und als ähnlich erfasst werden können.
Eine Planung, die ein wiederholtes, aber sich ausweitendes Erfahren derselben Situation und
derselben Gegenstände im Laufe des Schullebens gewährleistet, schafft günstige Voraussetzungen
für Übung und Übertragung.“
Um der besonderen Situation des Religionsunterrichtes gerecht zu werden, sind zusätzlich folgende
Unterrichtsprinzipien zu berücksichtigen
FEIERN
– Bergende Bräuche
Schwerstbehinderte Kinder brauchen Rituale. Sich stets wiederholende Lieder, Sätze, Feierelemente
vermitteln Geborgenheit und bereiten auf den Vollzug der Liturgie vor. Wichtige wiederkehrende
Elemente können zB der „Feierkreis“ am Beginn der Stunde, das Morgengebet, das Tischgebet, der Segen
und Feierelemente, wie Namenstag, Geburtstag, …, sein.
– Sakramente
Im Religionsunterricht wird das Kind durch das Erleben von Riten, Symbolen und Festen zur Feier
der Sakramente – nach Möglichkeit mit den Eltern in der Gemeinde – hingeführt. Die Feier der Sakramente,
im Besonderen Taufe, Erstkommunion und Firmung, lassen das Kind spüren, dass es in der
Gemeinschaft der Kirche voll angenommen und aufgenommen ist.
– Kirchenjahr
Die Feier der Feste des Kirchenjahres ermöglicht dem Kind einen ganzheitlichen Zugang zu
wesentlichen Glaubensaussagen. Die Feste des Kirchenjahres werden durch die Wiederholung lebendig
gehalten und in ihrer Grundaussage immer wieder aktualisiert. Durch die Verknüpfung mit dem Brauchtum,
durch konkretes Tun und durch das Ansprechen aller Sinne ermöglichen sie dem Kind einen
ganzheitlichen, lebensbedeutsamen Zugang zu den Glaubensaussagen.
KRÄFTESCHULUNG
Kinder sind darauf angewiesen, ganzheitlich – vor allem auf der emotional handelnden Ebene – zu
lernen. Dies geschieht im Religionsunterricht durch die Kräfteschulung. Es geht darum, Fähigkeiten wie
Stillwerden, Staunen, Zuwenden (Blickkontakt), Loben, Danken, Einfühlen, Trösten, Freude spüren und
ausdrücken den Schülern zu erschließen, mit ihnen einzuüben und in ihrem Leben bedeutsam werden zu
lassen. Bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt die Kräfteschulung in kleinsten
Schritten über den handelnden Umgang mit Gegenständen, Symbolgegenständen, Erlebnisgestalten.
GEBETSERZIEHUNG
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf leben, glauben, feiern und beten mit ihrer Umgebung
mit. Vom „Umbetet-werden“ über das Vorbeten und Mitbeten können die Kinder schrittweise zu einem
ihren Möglichkeiten entsprechendem persönlichen Beten geführt werden. Gestreichelt und geschaukelt
werden, Lieder und Tänze, kurze Gebetsrufe, zB verbunden mit Bildern, aber auch Formen, Kneten und
Malen führen zu Stille und innerer Sammlung, zum Ausdruck von Freude und Trauer und ermöglichen
dem Kind Begegnung mit Gott. Dem Entwicklungsstand der Kinder entsprechend können einfache
Formelgebete, vor allem das Vater Unser, satzweise, zB in Verbindung mit Bildern oder Gegenständen,
eingeübt werden. Beten in Klassen mit schwerstbehinderten Kindern braucht die Regelmäßigkeit (vgl.
Feiern – bergende Bräuche).
ERZIEHUNG zur VERANTWORTUNG
Auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf erleben, dass Menschen unterschiedlich sind
und unterschiedliche Bedürfnisse haben. Diese Vielfalt wahrzunehmen, die Einmaligkeit jedes Menschen
zu akzeptieren, Gemeinsamkeiten zu entdecken, sich einfühlen zu können, Toleranz und Achtung
einzuüben, sind wichtige Aufgaben im Religionsunterricht.
Es ist Aufgabe der Religionslehrer, die Kinder zu ermutigen und ihnen Gelegenheit zu geben, die
ihnen mögliche Verantwortung für sich und andere zu übernehmen.
Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf spüren es, wenn eine Beziehung nicht mehr stimmt,
wenn sie verletzt wurden oder jemanden verletzt haben. Es ist wichtig neben der Erfahrung des
Verzeihens Formen der Entschuldigung und der Bitte um Vergebung – je nach dem Entwicklungsstand
der Schüler – einzuüben.
ERZÄHLEN
Multisensorielles Erzählen ist ein wichtiges Medium im Religionsunterricht. Um biblische Geschichten
von Alltagsgeschichten zu unterscheiden, ist es sinnvoll, ein Zeichen zu setzen (zB Kerze anzünden).
Beim Erzählen in Klassen mit schwerstbehinderten Kindern ist Folgendes zu beachten
– Fördern der Sprechbereitschaft – zum Mit- und Nachsprechen anregen.
– Klar und überschaubar – in kurzen, einfachen Sätzen erzählen.
– Verwendung weniger, möglichst bekannter Begriffe – Unbekanntes vorher erschließen.
– Wichtiges wiederholen – einzelne Wortfolgen herausheben (Refrain).
– Direkte Rede – in der Gegenwart erzählen.
– Gegenstände, Handpuppen, Bilder, … verwenden – mehrere Sinne ansprechen.
– Mimik und Gestik beachten – einfache Rollenspiele und Spiellieder vertiefend einsetzen.
6. Entscheidungsfreiräume – Methodenfreiheit und Methodengerechtheit
Der Rahmencharakter des Lehrplans ermöglicht für die Lehrkraft Entscheidungsfreiräume hinsichtlich
der zeitlichen Verteilung, der Auswahl, der Konkretisierung, der Strukturierung und Gewichtung der
Lerninhalte und Lernziele sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach
didaktischen Gesichtspunkten.
Für die Auswahl und Gewichtung der Lerninhalte innerhalb der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist
Ausgewogenheit anzustreben; soziale, emotionale, intellektuelle und körperliche Bildung stehen in engem
Zusammenhang und sind daher entsprechend zu berücksichtigen. Außerdem sollen folgende Grundsätze
beachtet werden
– die Berücksichtigung des Lernstandes der Klasse im Allgemeinen sowie einzelner Schüler im
Besonderen;
– die Berücksichtigung des sozialen und kulturellen Umfeldes der Schüler und der Schule sowie
aktueller Anlässe;
– das Vermeiden von Überlastungen bzw. Überforderungen der Schüler und der Schule sowie
verfrühte oder zu komprimierte Anforderungen, die sowohl der notwendigen Vertiefung und
Verinnerlichung von Lern- und Bildungsinhalten als auch einer ausgewogenen Persönlichkeitsentwicklung
hinderlich sind;
– die Berücksichtigung exemplarischer Lerninhalte, das heißt, solcher Inhalte, die in besonderer
Weise geeignet erscheinen, grundlegende und bedeutsame Einsichten und Erkenntnisse,
Fertigkeiten und Fähigkeiten, Erfahrungen und Erlebnisse auf andere Sachverhalte zu übertragen.
7. Der Religionslehrer in Klassen mit schwerstbehinderten Kindern
Religiöse Erziehung schwerstbehinderter Kinder ist zunächst eine Herausforderung für das Leben
und den Glauben des Religionslehrers.
Geistig Behinderte sind darauf angewiesen, geführt und begleitet zu werden. Deshalb brauchen sie
Partner, an deren Leben und Glauben sie teilhaben können.
Religionslehrer in Klassen mit schwerstbehinderten Kindern sind getragen von der tiefen Überzeugung,
dass jeder Mensch von Anfang an Geschöpf und Ebenbild Gottes ist und auf Entfaltung und
Vollendung angelegt ist. Deshalb geht er wertschätzend den kleinsten positiven Möglichkeiten im Kind
nach und fixiert sich nicht auf Defizite.
Folgende in Ziffer 7 (Behinderungsspezifische Erfordernisse im Unterricht) des ersten Teiles
(Allgemeine Bestimmungen) der Anlage C 4 (Lehrplan der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder)
der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen
erlassen werden, BGBl. Nr. 134/1963, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 355/1996, enthaltene
Anordnungen sind auch für den Religionsunterricht bedeutsam
„7. Behinderungsspezifische Erfordernisse im Unterricht
Schwerstbehinderte Schüler bzw. Schüler mit erhöhtem Förderbedarf stellen ihre Mitwelt häufig vor
außergewöhnliche Situationen. Daraus ergeben sich besondere Unterrichtsbedingungen, aber auch
wesentlich größere Anforderungen an die Bildungseinrichtungen.
Folgende Haltungen des Lehrers erweisen sich für die Bewältigung der Unterrichtserfordernisse als
günstig
– die Bereitwilligkeit, Zuwendung zu geben und zu empfangen,
– die Zuversicht, dass vorgegebene Bedingungen positiv gestaltet werden können,
– das aufrichtige Wollen zu wirksamer Hilfestellung,
– das Bemühen um Toleranz, Geduld und Ausdauer,
– die Fähigkeit, selbst kleinste Fortschritte erwarten und anerkennen zu können,
– die Bereitschaft, auch pflegerische Aufgaben pädagogisch umzusetzen.
Eine fundierte sonderpädagogische Ausbildung in Verbindung mit einer permanenten Fortbildung
trägt wesentlich zu einer Erfüllung der behinderungsspezifischen Erfordernisse im Unterricht bei.“
Zusätzlich sind folgende Haltungen des Religionslehrers für den Religionsunterricht bedeutsam
– die Bereitschaft zur theologischen Auseinandersetzung, um das Wesentliche des christlichen
Glaubens thematisieren zu können;
– die Bereitschaft, die Persönlichkeit jedes Menschen, im Besonderen des Schülers zu achten und
behutsam mit ihr umzugehen;
– die Bereitschaft, mit den Schülern wie auch mit Eltern in einen Dialog zu treten und mit der
Pfarrgemeinde Kontakt aufzunehmen;
– die Fähigkeit für neue Fragen, Methoden und Erkenntnisse offen zu sein;
– das Bemühen um persönliche Spiritualität aus dem konkret gelebten Glauben in der Gemeinschaft
der Kirche.
B. RELIGIONSPÄDAGOGISCHE EINFÜHRUNGEN UND STRUKTURGITTER
In den Abschnitten I bis III der religionspädagogischen Einführungen beinhaltet der normalgedruckte
Text die theologischen Aussagen, der kursivgedruckte Text die religionspädagogischen Aussagen.
I Von Gott geliebt sich selbst entdecken
Die Kernbotschaft des ersten Schöpfungsberichtes ist die Bejahung der Schöpfung durch ihren
Schöpfer: „Gott sah alles an, was er gemacht hatte: Es war sehr gut.“ (Gen. 1, 31a) Dies gilt für alles
Geschaffene und besonders für jeden Menschen. Wir dürfen aus dem Geliebtwerden von Gott leben.
Geborgenheit ist ein menschliches Grundbedürfnis. Geborgenheit in Gott erfahren wir vor allem
durch Zuwendung. Ein zentrales religionspädagogisches Anliegen muss es daher sein, dem Kind mit
sonderpädagogischem Förderbedarf jenes Vertrauen leb- und erlebbar zu machen, dass es so
angenommen ist, wie es ist, und dass die Liebe Gottes nicht verdient werden kann und muss. Auch ohne
viele Worte können wir im Erspüren, Erleben und Erfahren von Geborgenheit und Verlässlichkeit in der
Beziehung in den Klassen und Schulgemeinschaften Gottes Liebe zum Einzelnen ausdrücken und
mitteilen.
In dieser Atmosphäre des Vertrauens ist es möglich, Leben zunächst im eigenen Atem (Gen 2, 7), im
Bewusstwerden und Spüren des eigenen Körpers, im Erkennen des Namens, mit dem das Kind gerufen
wird (Jes 43, 1), im Erleben der Sinne, Möglichkeiten und Grenzen zu entdecken und eigene Fähigkeiten
und Begabungen zu entfalten.
In weiteren Schritten kann dem Leben außerhalb des eigenen Daseins nachgespürt werden: Dies
geschieht im Kontakt mit anderen, im Erleben der Schöpfung mit allen Sinnen, in der Deutung von
Räumen als Orte der Gottesbegegnung, im Rhythmus des Tages, des Jahres mit seinen Fest- und
Jahreszeiten und deren Feier.
Alles Leben und alle geschaffenen Dinge kommen von Gott und sind einander zugeordnet. Nicht
zuletzt findet das Geliebtsein von Gott seinen Ausdruck im solidarischen, wohl tuenden Umgang der
Menschen untereinander (Joh 15, 12), im Klassenverband, und in der Schulgemeinschaft.
I Von Gott geliebt sich selbst entdecken
II Von Jesus Christus begleitet den Lebensweg gehen
Jesus Christus ist die Mitte des christlichen Glaubens.
In Jesus Christus kommt Gott dem Menschen in einmaliger, konkreter Geschichte und Gestalt nahe.
In der Art und Weise, wie er den Menschen begegnet, wird die Liebe Gottes für sie erfahrbar. Die Liebe
Gottes und Zuwendung Jesu wird den Schülern durch konkrete Handlungen der Bezugspersonen nahe
gebracht (berühren, wickeln, massieren …)
Jesus wendet sich allen Menschen zu, er weiß um ihre Nöte, spürt, was sie brauchen und handelt
„liebevoll“ und „not-wendend“ an ihnen (Begegnungen wie Lk 18, 15–17, Heilungen wie Mk 7, 31–37,
Zuwendung und Vergebung wie Lk 19, 1–10).
Durch sein Reden und Handeln bringt Jesus den Menschen das Reich Gottes nahe. Er ruft Menschen,
ihm zu folgen (Mk 1, 16–20). Für viele wird er zum Vorbild und Hoffnungsträger und gibt ihnen
Neuorientierung für ihr Leben (Goldene Regel Mt 7, 12, Gottes-, Selbst- und Nächstenliebe Lk 10, 27).
Jesus steht zu seiner Sendung und geht seinen Weg der Liebe konsequent bis zum Tod am Kreuz. In
der Auferweckung Jesu wird sein Leben von Gott bestätigt (Apg 2, 24). Der Glaube an die Auferstehung
Jesu gibt denen, die ihm nachfolgen, Hoffnung und prägt ihr Leben. Tod und Auferstehung Jesu sind
zentrale Inhalte des Religionsunterrichts. Sie müssen aber bei Schülern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf in erster Linie auf der Symbolebene erschlossen werden (dunkel – hell; kalt – warm; …).
Das alttestamentliche Wegmotiv wird durch Christus neu gedeutet (Joh 14, 6). Jesus ist für die
Christen „der“ Weg und zugleich Begleiter auf ihrem Lebensweg.
Das Leben Jesu wird in der Liturgie und im Kirchenjahr immer wieder vergegenwärtigt und gefeiert.
Miteinander essen und feiern haben im Leben Jesu zentrale Bedeutung (Brotvermehrung Mt 14, 13–21,
Mahl mit Ausgegrenzten und Sündern Mk 15–17, Abendmahl Mt 26, 20–29, Begegnung mit dem
Auferstandenen Lk 24, 36–53, Gleichnisse wie Festmahl Lk 14, 15–24) und werden zur zentralen
Symbolhandlung (Eucharistie). Riten, Symbole und Zeichen erschließen auf der Handlungs- und
Gefühlsebene – im Kirchenjahr und in der Liturgie – auf vielfache Weise den Zugang zu Jesus Christus.
II Von Jesus Christus begleitet den Lebensweg gehen
III Vom Heiligen Geist gestärkt das Leben entfalten
Das hebräische Wort für Geist bedeutet ursprünglich Windhauch (Ex 10, 13) bzw. Lebensodem (Gen
7, 15; 22). In der Bibel ist damit die Lebenskraft Gottes gemeint (Gen 2, 7).
Anschaulich zeigt die Pfingstgeschichte (Apg 2), wie machtvoll dieser Geist wirkt. Er verändert
zurückgezogene, angstvolle Menschen zu Menschen, die sich öffnen, voll Mut auf andere zugehen und
sich mit ihnen verstehen. Der Geist Gottes ist stets an seiner Wirkung spürbar. Seine Gaben sind ua. Mut,
Hoffnung, Liebe, Vertrauen, Freude (Röm 5, 5; Gal 5, 22). Er ist immer das Zukommende, Angebotene,
Mögliche – nie das Verfügbare, nie Besitz.
So ist es ein Geschenk des Geistes, wenn jemand in Jesus von Nazaret den Christus erkennt (1. Kor
12, 3), durch den er den Weg zu Gott, seinem Vater, finden kann.
Es verstand sich deswegen die Urgemeinde und in weiterer Folge die Kirche stets als geistbeschenkt
und als ein Ort, an dem Gottes Geist wirkt. Es ist daher für die Schüler bedeutsam zu erahnen bzw. zu
wissen, dass sie von Gottes Geist erfüllt selbst ein Tempel des lebendigen Gottes sind, wenn sie mit Jesus
und Gott in Beziehung leben.
Auch wenn es in der konkreten Kirche viele sehr verschiedene „Gnadengaben“ gibt, so kommen sie
doch von ein und dem selben Geist (1 Kor 12, 7). Es sind daher die verschiedensten Aufgaben, Dienste
und Ämter in der Kirche eine Einheit, wie auch viele Glieder einen Leib bilden (1 Kor 12). In dieser
Einheit hat jede und jeder seinen unverwechselbaren und unverzichtbaren Platz, an dem sie oder er
beschenkt und weiterschenkend lebt.
Dieser Glaube kann und soll durch den Religionsunterricht konkretisiert werden, das Selbstwertgefühl
der Schüler stärken und zur Akzeptanz ihrer individuellen Einzigartigkeit führen.
Keiner verdankt seine Lebensexistenz seinem eigenen Können, sondern sie ist ihm von Gottes
Lebenskraft, also von außen zugekommen. Nicht das Können macht uns zu Menschen, sondern
umgekehrt: Weil wir Menschen sind (der Schwächste wie der Stärkste), darf jeder sein Können in die
Gemeinschaft einbringen. Denn jeder von uns ist auf seine Weise begabt, und jeder von uns hat den
Dienst anderer Menschen nötig.
Daher ist es weiters auch Aufgabe des Religionsunterrichtes und somit der Religionslehrer an und
mit den Schülern die besonderen Gaben der Einzelnen zu entdecken, zu fördern, um sie in größtmögliche
Eigenverantwortung für sich und andere nützen zu können. So haben die Schüler die Möglichkeit, vom
Heiligen Geist gestärkt ihr Leben sinnvoll und beglückend zu entfalten.
III Vom Heiligen Geist gestärkt das Leben entfalten
C. HANDLUNGSFELDER
Vorbemerkungen
– Die in der Spalte „Handlungsfelder“ angeführten Klammerausdrücke beziehen sich auf die jeweiligen
Strukturgitter des Abschnittes B (Religionspädagogische Einführungen und Strukturgitter).
– Die in der Spalte „Lerninhalte/Lernziele“ angegebenen Beispiele sind zur Auswahl angeführt.
– Die in der Spalte „Lerninhalte/Lernziele“ angeführten Schriftstellen sind in erster Linie als
biblischer Anhaltspunkt für den Religionslehrer gedacht.
I Von Gott geliebt – sich selbst entdecken
II. Von Jesus Christus begleitet den Lebensweg gehen
III Vom Heiligen Geist gestärkt das Leben entfalten