Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
346_1998 AT

346. Bekanntmachung: Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 346. Bekanntmachung: Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert

durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 256/1993, wird der folgende von der Katholischen Kirche erlassene

Lehrplan bekannt gemacht

In Anlage C 4 (Lehrplan der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder) der Verordnung des

Bundesministers für Unterricht und Kunst, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule

und der Sonderschulen erlassen werden, BGBl. Nr. 134/1963, zuletzt geändert durch die Verordnung

BGBl. II Nr. 310/1998, lautet im fünften Teil (Lehrpläne für den Religionsunterricht) die lit. a

(Katholischer Religionsunterricht)

„a) Katholischer Religionsunterricht

A. GRUNDSÄTZLICHES

1. Art und Strukturierung des Lehrplans

Im formalen Aufbau und in den anthropologischen Grundsätzen orientiert sich der vorliegende

Lehrplan für Katholische Religion am Lehrplan der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder (Anlage

C 4 der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen

erlassen werden, BGBl. Nr. 134/1963, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 355/1996) und

übernimmt an manchen Stellen die wörtliche Formulierung.

1.1. Grundsätzlich ist jedem Menschen aus seiner Würde heraus ein uneingeschränkter Anspruch auf

Erziehung und Bildung zu gewähren.

Bei der Gestaltung des Unterrichtes muss davon ausgegangen werden, dass behinderten Kindern und

Jugendlichen dieselben Bedürfnisse und Rechte wie Nichtbehinderten zuerkannt werden müssen. Das sind

insbesondere

– das Recht auf Zuwendung, Geborgenheit und Anerkennung;

– das Recht auf Erziehung und Bildung;

– das Recht, in ihrer Art angenommen zu werden und als eigenständige Persönlichkeit zu gelten;

– das Recht auf religiöse Erziehung.

Der vorliegende Lehrplan beinhaltet auch die besonderen Bildungsaufgaben für jene Schüler, für die

erst Basisfunktionen und Basisqualifikationen für einen Schulbesuch aufzubauen sind, durch einen

ganzheitlichen Erziehungsansatz, der auch die religiöse Anlage des Menschen im Auge hat. Durch die

Zusammenarbeit verschiedener Berufsgruppen – ohne starre Abgrenzung zwischen Aufgaben der

Erziehung, Bildung und Betreuung sowie durch therapeutische Angebote und eine entsprechende

personelle und materielle Ausstattung – sind Bedingungen zu schaffen, um möglichst allen Kindern

gerecht werden zu können.

1.2. Wesentliche Voraussetzungen für jedes Lernen ist die von Vertrauen und Zuwendung erfüllte und in

einer Atmosphäre des Wohlbefindens getragene menschliche Beziehung zwischen Kind und Erwachsenem.

Auf dieser Grundlage haben Unterricht und Erziehung aufzubauen. Schulische und elterliche

Erziehung stehen in einer ständigen Wechselbeziehung, die einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch

zwischen Schule und Elternhaus erforderlich machen. Die Befunde über den psychischen und physischen

Zustand des Kindes sind wichtige Grundlagen für den Unterricht und sollen den Religionslehrern zugäng-

lich sein. Die Notwendigkeit besonderer Differenzierungsmaßnahmen und kindgemäßer Lehr- und Lernformen

kann den Einsatz und die Zusammenarbeit von mehreren Lehrern oder Betreuungspersonen erfordern.

Zeitgerecht vor der Schulentlassung ist der Übergang in die Erwachsenen- und Arbeitswelt vorzubereiten.

1.3. Religiöse Erziehung und Religionsunterricht für Schüler in diesem Bereich muss von den vorhandenen

und nicht von den fehlenden Voraussetzungen der Kinder ausgehen.

1.4. Der Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Sonderschulen für schwerstbehinderte

Kinder ist im Gegensatz zum Lehrplan für den sonstigen Pflichtschulbereich kein Stufen- oder Jahresplan,

sondern offen für die verschiedenen Aneignungsebenen, die oft in einer Schulstufe sehr verschieden sind,

von basaler Förderung bis zum Erlernen der Kulturtechniken. Dies ermöglicht den Religionslehrern eine

individuelle Anwendung im Hinblick auf die Fähigkeiten und Möglichkeiten der einzelnen Schüler.

2. Theologisch-religionspädagogische Grundsätze

Das eigentliche Anliegen der religiösen Erziehung im Bereich der Schwerstbehinderten ist, auf der

Basis des christlichen Glaubens, miteinander Leben – Leben im Empfangen und Geben – zu lernen.

2.1. Grundlage und Strukturprinzip des Lehrplans ist der Glaube an den dreifaltigen Gott. Dieser Glaube

gründet in der Offenbarung der Liebe Gottes, die in der Schöpfung, in der Geschichte Gottes mit den

Menschen, in Jesus Christus und im Wirken des Heiligen Geistes wahrgenommen wird. Der Christ

erkennt in dieser Offenbarung Gott als dreieinige (dreipersönliche) Liebe: Als Vater (schöpferisch –

initiative Liebe), als Sohn (solidarische – antwortende Liebe) und als Heiligen Geist (schöpferisch –

vollendende – verbindende Liebe).

Da der Mensch als Abbild Gottes (in seiner Einheit und Dreiheit) geschaffen ist, ist er berufen, wie

Gott zu leben (als Individuum und soziales Wesen). Er verwirklicht sich im Geben- und

Empfangenkönnen. Religionspädagogisch gesehen ist das bedeutsam, weil sowohl Lehrer wie auch

(behinderte) Schüler Gebende und Empfangende, Lehrende und Lernende sind, dh. im gegenseitigen

Austausch leben.

2.2. Der Lehrplan setzt in seiner Strukturierung folgende Schwerpunkte (Strukturgitter)

I Von Gott geliebt – sich selbst entdecken.

II Von Jesus Christus begleitet – den Lebensweg gehen.

III Vom Heiligen Geist gestärkt – das Leben entfalten.

Diese drei Perspektiven durchdringen einander und sind voneinander nicht zu trennen. Sie werden in

den religionspädagogischen Einführungen zu den Strukturgittern genauer ausgeführt (vgl. Abschnitt B).

3. Zeitliche Gliederung

Die inhaltliche Gliederung (Strukturgitter) ist nicht als zeitliche Abfolge gedacht. Die Auswahl der

Inhalte erfolgt durch den Religionslehrer im Hinblick auf die konkrete Situation der Kinder und der

Schule. Es ist daher im religionspädagogischen Handeln legitim bzw. manchmal notwendig, einzelne

Inhalte strukturgitterübergreifend zu vertiefen, wenn dazu vom Schüler her die Offenheit besteht.

4. Inhaltliche Gliederung

Der Religionsunterricht an Sonderschulen für schwerstbehinderte Kinder basiert auf wechselseitiger

Erschließung von Leben und Glauben. Glaubensverkündung baut auf den ganz persönlichen Erfahrungen

und Fähigkeiten und den (vitalen) Lebensbedürfnissen des Einzelnen auf. So ist auch im

Religionsunterricht der Maßstab für die Auswahl der Handlungsfelder innerhalb der Strukturgitter die

individuelle Lebensbedeutsamkeit für die einzelnen Schüler.

Folgende in Ziffer 1.2 (Inhaltliche Gliederung) des ersten Teiles (Allgemeine Bestimmungen) der

Anlage C 4 (Lehrplan der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder) der Verordnung, mit welcher die

Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden, BGBl. Nr. 134/

1963, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 355/1996, enthaltene Anordnungen sind sinngemäß auf

den Religionsunterricht anzuwenden

„1.2. Inhaltliche Gliederung

Alle Lerninhalte und Lernziele gehen von lebensbedeutsamen Handlungsfeldern aus, in denen jede

Schülerin und jeder Schüler tätig ist oder in denen sie bzw. er tätig werden soll. Nicht Inhalte,

Fachaspekte und Funktionen werden zu Anlässen für Lernvorhaben, sondern zu bewältigende Lebenssituationen

und Ereignisse der Umwelt.

Der Maßstab für die Auswahl der Handlungsfelder liegt in der individuellen Lebensbedeutsamkeit

für die einzelnen Schülerinnen und Schüler.

In gitterförmiger Anordnung werden die wesentlichen Erfahrungs- und Lebensbereiche der Schüler

zweidimensional dargestellt, einerseits nach der Gliederung der Umwelt und andererseits nach den

Aneignungsstufen (Strukturgitter). Dabei ergeben sich nicht beschriebene Elemente in den Strukturgittern

daraus, dass sie bereits in anderen Handlungsfeldern abgedeckt sind.

Die Beziehung der Schüler zu ihrer Umwelt ist nach folgenden Aspekten gegliedert

– nach ihrer Sozietät – sozialer Aspekt

– nach ihrer Individualität – personaler Aspekt

– nach ihren Möglichkeiten des Umgangs mit der gegenständlichen Welt – funktionaler Aspekt

– nach ihrem Erleben von Zeit – zeitlicher Aspekt

– nach ihrem Erleben von Raum – räumlicher Aspekt

Um den verschiedenen Möglichkeiten, in denen Schüler Lebenssituationen und Ereignisse der

Umwelt bewältigen, gerecht zu werden, sind die Inhalte der Strukturgitter nach folgenden Aneignungsstufen

aufgebaut

– sinnlich-aufnehmende Entwicklungsebene

– handelnd-personal-aktionale Entwicklungsebene

– darstellend-bildlich-symbolische Entwicklungsebene

– begrifflich-abstrakte Entwicklungsebene

Die lebensbedeutsamen Handlungsfelder ergeben sich aus der Verknüpfung zwischen den einzelnen

Aspekten der Person und der Umwelt der Schüler und ihren Möglichkeiten der Aneignung und Auseinandersetzung.

Die inhaltliche Gewichtung erfolgt nach vier Erfahrungs- und Lernbereichen (Person,

Gemeinschaft, Umwelt, Sachumwelt).

Lerninhalte, wie die Befassung mit Kulturtechniken, die üblicherweise in Form einzelner Pflichtgegenstände

dargestellt werden, sind in die Erfahrungs- und Lernbereiche einzubinden bzw. dort

aufzugreifen. Zugunsten einer größeren Übersichtlichkeit, einer geschlossenen Darstellung der Lerninhalte

und als Planungs- und Gliederungshilfe werden sie jedoch auch in Form herkömmlicher

Unterrichtsgegenstände angeführt.“

Religiöse Erziehung beginnt mit dem Hineingenommen werden in das Glaubensleben der Bezugspersonen.

Dadurch erahnt das Kind bei alltäglichen Handlungen (Pflege …), dass es „von Gott geliebt,

von Jesus Christus begleitet und vom Heiligen Geist geführt ist“ (siehe Abschnitt B, Strukturgitter, Aneignungsebene

1 – sinnlich aufnehmend).

Durch Nachahmen, Mittun, Mitfeiern (siehe Abschnitt B, Strukturgitter, Aneignungsebene 2 –

handelnd aktional) sowie durch kreatives Mitgestalten, durch Zuhören und den Umgang mit Symbolen

(siehe Abschnitt B, Strukturgitter, Aneignungsebene 3 – darstellend) vertieft das Kind seinen Zugang zum

Glauben.

Nach und nach wird das Kind befähigt zu einem persönlichen Glauben zu finden, sein Leben aus

dem Glauben zu deuten und bedeutsames Glaubenswissen zu erwerben (siehe Abschnitt B, Strukturgitter,

Aneignungsebene 4 – begrifflich abstrakt).

5. Unterrichtsprinzipien

Folgende in Ziffer 4 (Grundprinzipien) des dritten Teiles (Allgemeine didaktische Grundsätze) der

Anlage C 4 (Lehrplan der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder) der Verordnung, mit welcher die

Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen erlassen werden, BGBl.

Nr. 134/1963, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 355/1996, enthaltene Grundprinzipien sind

sinngemäß auf den Religionsunterricht anzuwenden

„4. Grundprinzipien des Unterrichts

Für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf sind die gleichen anthropologischen Grundbedingungen

zutreffend wie bei allen anderen Kindern. Sie entwickeln sich, sie sammeln Erfahrungen, sie brauchen

personale Beziehungen, sie suchen nach Befriedigung physiologischer Bedürfnisse, sie sind auf Hilfe

angewiesen und sie gestalten die sozialen Beziehungen mit. Deshalb dürfen sie nicht als Kinder bzw.

Jugendliche angesehen werden, die lediglich auf ein Behandelt-Werden reagieren, sondern die aktiv in

die Interaktion eingreifen.

Der Unterricht hat besonders von folgenden Grundprinzipien auszugehen

Existentielle Bedürfnisse sichern

Alles, was Kinder und Jugendliche als schön und angenehm, alles, was sie als befriedigend

empfinden, darf auch bei Kindern mit erhöhtem Förderbedarf als wünschenswert angesehen werden.

Basale Lernprozesse anregen

Auf der Basis interpersonaler Beziehungen geht es bei der Förderung um das In-Bewegung-Setzen

des Lernens überhaupt.

Lebensfähigkeiten vermitteln

Um Kindern mit erhöhtem Förderbedarf Selbständigkeit zumindest in Ansätzen zu vermitteln und sie

unabhängiger zu machen, bedarf es der Sicherung von Lebensfähigkeiten, der Vermittlung von

Lebensfertigkeiten und des Erlernens von Alltagstechniken.

Erfahrungen ermöglichen

Die Schülerinnen und Schüler haben eine mehrjährige Lebensgeschichte hinter sich. Sie haben

Kompetenzen sowie kommunikative und ihre Existenz sichernde Verhaltensweisen entwickelt, die es zu

erkennen und nutzen gilt. Die Schule muss versuchen, den Schülerinnen und Schülern vielfältige Erfahrungen

zu ermöglichen.

Förderung der individuellen Persönlichkeitsentfaltung

Durch das Eingehen auf die Individualität der einzelnen Schülerinnen und Schüler können, gezielt

vom persönlichen Entwicklungsstandpunkt ausgehend, individuelle Lernziele gefestigt werden. Phasen, in

denen die ganze Gruppe unterrichtet wird, wechseln mit Einzelarbeit ab. Die Schülerinnen und Schüler

können zusammen mit dem Lehrer die individuellen Bedingungen finden, mit deren Hilfe sie sich am

besten Wissen, Können, Werte und Identität aneignen können.

Ziel des Unterrichtes muss es auch sein, den Schülerinnen und Schülern zur psychischen Stabilität zu

verhelfen, falls diese gefährdet ist.

Lebensbedeutsamkeit

Ausgehend von der basalen Förderung, der im Sinne einer Grundlegung der Lernfähigkeit zentrale

Bedeutung zukommt, bis hin zu den verschiedenen Unterrichtsgegenständen ist es notwendig, dass das

„Leben lernen“ in den für die Schüler bedeutsamen Lebenssituation im Schulalltag aufgebaut wird und

nicht in den Bereich einer funktionsorientierten Therapie gehört. In anschaulichen, lebensunmittelbaren

Realsituationen soll die Basis für das „Leben lernen“ geschaffen werden. Um die Schüler zu Selbständigkeit

und Selbstversorgung zu führen, ist es notwendig, den Unterricht nicht nur im Schulgebäude

abzuhalten, sondern Lernsituationen im Alltag aufzusuchen und zu schaffen.

Ganzheitlichkeit

Durch die Vermeidung der traditionellen Fächergliederung des Unterrichts werden die Schüler

ganzheitlich angesprochen. Das heißt, dass das Erlernen und Üben einzelner Fertigkeiten und

Fähigkeiten in Lernbereichen erfolgen soll, die mit dem Leben der Schüler in einem konkreten

Zusammenhang stehen. Ein ganzheitlicher Unterricht bietet den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit,

in größeren Rahmen-, Erlebnis- und Handlungseinheiten zu lernen. Eine diesem Grundsatz entsprechende

didaktisch-methodische Form kann der projektorientierte Unterricht bieten. Der Verzicht auf eine strenge

Fächeraufteilung ist jedoch nicht mit einem generellen Verzicht auf Training oder funktionsorientierte

Programme verbunden. Diese sollen gezielt gebraucht, aber nicht zum didaktisch-methodischen Prinzip

erhoben werden.

Multisensorische Erfahrungen

Multisensorische Wahrnehmung umfasst die Fähigkeit, Reize aus der Umwelt bzw. aus dem

Organismus aufzunehmen und zu verarbeiten. Multisensorischer Unterricht hat die Ganzheitlichkeit und

das Schöpferische zum Ziel, akzeptiert die Welt der Kinder und Jugendlichen und bereichert sie

kontinuierlich. Durch bewusste Aktivierung aller Sinne und ihren Einsatz, verknüpft mit den Erfahrungen

und Kenntnissen konkreten Handelns werden Lernprozesse unterstützt und Denkprozesse eingeleitet.

Soziale Erziehung

Das Miteinander ist ein zentrales pädagogisches Prinzip. Die Interaktionen und kommunikativen

Beziehungen im Rahmen von Unterricht und Schulleben sollen es den einzelnen Schülerinnen und

Schülern ermöglichen, ihre Persönlichkeit zu entfalten, soziale Erfahrungen zu sammeln, Selbstwertgefühl

aufzubauen und Identität zu gewinnen.

Alle Schülerinnen und Schüler sollten nach Möglichkeit alle Schuljahre innerhalb eines Klassenverbandes

verbleiben, weil dem Verbleib in einer sozialen Gruppe der Verzug gegenüber einer leistungsbezogenen

Klassenzuordnung zu geben ist.

Der Grundsatz des Miteinander soll durch ein von Verständnis und Solidarität geprägtes Zusammenwirken

aller Mitarbeiter verwirklicht werden. Die soziale und emotionale Atmosphäre ist gerade für das

Lernen von großer Bedeutung. Ausstattung und Gestaltung des Klassenzimmers und der Schule sollen

deshalb emotional ansprechend sein und es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, sich wohl zu

fühlen.

Selbsttätigkeit

Der Unterricht soll den Schülerinnen und Schülern möglichst oft die Gelegenheit bieten, durch

selbsttätiges Handeln Erfahrungen zu sammeln. Selbstgestaltung ist ein wesentlicher Moment menschlichen

Handelns und menschlichen Werdens. Nur wenn die Lehrkraft die Selbstgestaltung der Schüler

wahrnimmt und achtet, begegnet sie ihnen. Nur in einer solchen Begegnung können Lern- und

Erziehungsziele dialogisch entwickelt werden.

Methodenvielfalt

Beim Einsatz vielfältiger Methoden sollen folgende Grundprinzipien Beachtung finden

– Rhythmische Arbeitsweise

Rhythmus ist eine geordnete Folge von Spannung und Entspannung, von Ruhe und Bewegung, im

Bereich der Sprache eine Folge des Wechsels der Tonhöhe, der Intensität und der Zeitdauer.

Rhythmische Arbeitsweise, wie sie hier verstanden wird, durchdringt die zeitlichen, örtlichen,

materialen, personalen und kommunikativen Aspekte eines Schul-Lern-Tages. Die geordnete

Reihenfolge ist notwendig, aber auf ungleich lange Werte ist Rücksicht zu nehmen. Ruhe, Pause

und Unterbrechung sind von großer Bedeutung.

– Kontaktnahme/Interaktion

Beim Prinzip der Kontaktnahme geht es um die Schaffung von Möglichkeiten des Zusammenlebens,

der Anbahnung, Herstellung und Wahrnehmung kooperativer (interaktiver und kommunikativer)

Prozesse in der gemeinsamen Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler.

– Prinzip der Beachtung und Ertüchtigung von Wahrnehmung und Sensumotorik

Der Aspekt der Sensumotorik richtet sich schwerpunktmäßig auf die Entwicklung einzelner

Sinnesgebiete, die Verknüpfung spezifischer Sinnesmodalitäten und die Herausbildung von

psychischen Strukturen, welche die Sinnesmodalitäten zielgerecht und bewusst steuern.

Das Prinzip der Wahrnehmungsertüchtigung versteht sich als ganzheitliches Vorgehen, wobei

funktionelle Wahrnehmungsertüchtigung als spezielles Lernziel nicht ausgeschlossen werden soll.

– Prinzip der Beachtung und Förderung von Motorik/Psychomotorik

Psychomotorik als methodisches Prinzip beruht auf dem Grundgedanken des „handelnden

Lernens durch Bewegung“, das heißt, dass die individuelle Bewegungsfähigkeit und die

Koordination der Bewegungsabläufe die Entwicklung der Handlungskompetenz eines Menschen

wesentlich beeinflussen.

Die Förderung im basalen Bereich der Motorik ist eine unentbehrliche Voraussetzung für

weiteres Lernen in allen Persönlichkeitsbereichen. In der Entwicklung eines Körperbewusstseins

und der Normalisierung der körperlichen Sensibilität werden wichtige Grundlagen für die

Förderung motorischer Fähigkeiten und damit Bedingungen für die Entwicklung kognitiver und

sozialer Anlagen der Schüler gesehen.

Insbesondere wird auf die Förderbereiche Körpererfahrung, Feinmotorik, Grobmotorik und

Mundmotorik hingewiesen. Diese Bereiche treten in der Entwicklung gleichzeitig in Erscheinung,

sie müssen deshalb auch im Rahmen schulischer Maßnahmen parallel gesehen werden. Der

Grundsatz des ganzheitlichen Lernens gilt deshalb besonders auch im Bereich der Psychomotorik/

Motorik.

– Sprache/Kommunikation

Beim Prinzip der Kommunikation geht es um den Aufbau individuell adäquater Kommunikationssysteme

zur symbolischen Erschließung und Strukturierung der Umwelt (zB: gestische und

mimische Zeichen, Gebärden usw. bis zur Lautsprache).

Selbst für Schüler ohne Sprachverständnis hat Sprache einen Sinn, da sie Zuwachs an Leben

bedeutet und Vertrauen weckt.

Sprache steht aber nicht nur im Dienste der zwischenmenschlichen Kommunikation, sondern

auch des Denkens. Denken kann auch als innerliches Sprechen, als Sprachhandeln betrachtet

werden. Außerdem kann Sprache auf das Handeln eine regulierende Wirkung ausüben.

Dies erfordert einen Unterricht, der sinnliches Wahrnehmen, Handeln und Sprechen miteinander

zu verknüpfen versucht.

– Übung

Ein wesentliches Prinzip ist es, angebahnte Fähigkeiten durch wiederholte und variationsreiche

Übungen zu festigen und sie für neue Situationen verfügbar zu machen. Der Unterricht muss

deshalb immer wieder Gelegenheiten für die Schüler nutzen bzw. schaffen, in denen sie

Ähnlichkeiten erfassen, verallgemeinern und Übertragungen vornehmen können. Neue Lerngegenstände

und Situationen, auf die Übertragungen stattfinden sollen, müssen für die Schüler

überschaubar sein und als ähnlich erfasst werden können.

Eine Planung, die ein wiederholtes, aber sich ausweitendes Erfahren derselben Situation und

derselben Gegenstände im Laufe des Schullebens gewährleistet, schafft günstige Voraussetzungen

für Übung und Übertragung.“

Um der besonderen Situation des Religionsunterrichtes gerecht zu werden, sind zusätzlich folgende

Unterrichtsprinzipien zu berücksichtigen

FEIERN

– Bergende Bräuche

Schwerstbehinderte Kinder brauchen Rituale. Sich stets wiederholende Lieder, Sätze, Feierelemente

vermitteln Geborgenheit und bereiten auf den Vollzug der Liturgie vor. Wichtige wiederkehrende

Elemente können zB der „Feierkreis“ am Beginn der Stunde, das Morgengebet, das Tischgebet, der Segen

und Feierelemente, wie Namenstag, Geburtstag, …, sein.

– Sakramente

Im Religionsunterricht wird das Kind durch das Erleben von Riten, Symbolen und Festen zur Feier

der Sakramente – nach Möglichkeit mit den Eltern in der Gemeinde – hingeführt. Die Feier der Sakramente,

im Besonderen Taufe, Erstkommunion und Firmung, lassen das Kind spüren, dass es in der

Gemeinschaft der Kirche voll angenommen und aufgenommen ist.

– Kirchenjahr

Die Feier der Feste des Kirchenjahres ermöglicht dem Kind einen ganzheitlichen Zugang zu

wesentlichen Glaubensaussagen. Die Feste des Kirchenjahres werden durch die Wiederholung lebendig

gehalten und in ihrer Grundaussage immer wieder aktualisiert. Durch die Verknüpfung mit dem Brauchtum,

durch konkretes Tun und durch das Ansprechen aller Sinne ermöglichen sie dem Kind einen

ganzheitlichen, lebensbedeutsamen Zugang zu den Glaubensaussagen.

KRÄFTESCHULUNG

Kinder sind darauf angewiesen, ganzheitlich – vor allem auf der emotional handelnden Ebene – zu

lernen. Dies geschieht im Religionsunterricht durch die Kräfteschulung. Es geht darum, Fähigkeiten wie

Stillwerden, Staunen, Zuwenden (Blickkontakt), Loben, Danken, Einfühlen, Trösten, Freude spüren und

ausdrücken den Schülern zu erschließen, mit ihnen einzuüben und in ihrem Leben bedeutsam werden zu

lassen. Bei Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt die Kräfteschulung in kleinsten

Schritten über den handelnden Umgang mit Gegenständen, Symbolgegenständen, Erlebnisgestalten.

GEBETSERZIEHUNG

Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf leben, glauben, feiern und beten mit ihrer Umgebung

mit. Vom „Umbetet-werden“ über das Vorbeten und Mitbeten können die Kinder schrittweise zu einem

ihren Möglichkeiten entsprechendem persönlichen Beten geführt werden. Gestreichelt und geschaukelt

werden, Lieder und Tänze, kurze Gebetsrufe, zB verbunden mit Bildern, aber auch Formen, Kneten und

Malen führen zu Stille und innerer Sammlung, zum Ausdruck von Freude und Trauer und ermöglichen

dem Kind Begegnung mit Gott. Dem Entwicklungsstand der Kinder entsprechend können einfache

Formelgebete, vor allem das Vater Unser, satzweise, zB in Verbindung mit Bildern oder Gegenständen,

eingeübt werden. Beten in Klassen mit schwerstbehinderten Kindern braucht die Regelmäßigkeit (vgl.

Feiern – bergende Bräuche).

ERZIEHUNG zur VERANTWORTUNG

Auch Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf erleben, dass Menschen unterschiedlich sind

und unterschiedliche Bedürfnisse haben. Diese Vielfalt wahrzunehmen, die Einmaligkeit jedes Menschen

zu akzeptieren, Gemeinsamkeiten zu entdecken, sich einfühlen zu können, Toleranz und Achtung

einzuüben, sind wichtige Aufgaben im Religionsunterricht.

Es ist Aufgabe der Religionslehrer, die Kinder zu ermutigen und ihnen Gelegenheit zu geben, die

ihnen mögliche Verantwortung für sich und andere zu übernehmen.

Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf spüren es, wenn eine Beziehung nicht mehr stimmt,

wenn sie verletzt wurden oder jemanden verletzt haben. Es ist wichtig neben der Erfahrung des

Verzeihens Formen der Entschuldigung und der Bitte um Vergebung – je nach dem Entwicklungsstand

der Schüler – einzuüben.

ERZÄHLEN

Multisensorielles Erzählen ist ein wichtiges Medium im Religionsunterricht. Um biblische Geschichten

von Alltagsgeschichten zu unterscheiden, ist es sinnvoll, ein Zeichen zu setzen (zB Kerze anzünden).

Beim Erzählen in Klassen mit schwerstbehinderten Kindern ist Folgendes zu beachten

– Fördern der Sprechbereitschaft – zum Mit- und Nachsprechen anregen.

– Klar und überschaubar – in kurzen, einfachen Sätzen erzählen.

– Verwendung weniger, möglichst bekannter Begriffe – Unbekanntes vorher erschließen.

– Wichtiges wiederholen – einzelne Wortfolgen herausheben (Refrain).

– Direkte Rede – in der Gegenwart erzählen.

– Gegenstände, Handpuppen, Bilder, … verwenden – mehrere Sinne ansprechen.

– Mimik und Gestik beachten – einfache Rollenspiele und Spiellieder vertiefend einsetzen.

6. Entscheidungsfreiräume – Methodenfreiheit und Methodengerechtheit

Der Rahmencharakter des Lehrplans ermöglicht für die Lehrkraft Entscheidungsfreiräume hinsichtlich

der zeitlichen Verteilung, der Auswahl, der Konkretisierung, der Strukturierung und Gewichtung der

Lerninhalte und Lernziele sowie hinsichtlich der Festlegung der Unterrichtsmethoden und -mittel nach

didaktischen Gesichtspunkten.

Für die Auswahl und Gewichtung der Lerninhalte innerhalb der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist

Ausgewogenheit anzustreben; soziale, emotionale, intellektuelle und körperliche Bildung stehen in engem

Zusammenhang und sind daher entsprechend zu berücksichtigen. Außerdem sollen folgende Grundsätze

beachtet werden

– die Berücksichtigung des Lernstandes der Klasse im Allgemeinen sowie einzelner Schüler im

Besonderen;

– die Berücksichtigung des sozialen und kulturellen Umfeldes der Schüler und der Schule sowie

aktueller Anlässe;

– das Vermeiden von Überlastungen bzw. Überforderungen der Schüler und der Schule sowie

verfrühte oder zu komprimierte Anforderungen, die sowohl der notwendigen Vertiefung und

Verinnerlichung von Lern- und Bildungsinhalten als auch einer ausgewogenen Persönlichkeitsentwicklung

hinderlich sind;

– die Berücksichtigung exemplarischer Lerninhalte, das heißt, solcher Inhalte, die in besonderer

Weise geeignet erscheinen, grundlegende und bedeutsame Einsichten und Erkenntnisse,

Fertigkeiten und Fähigkeiten, Erfahrungen und Erlebnisse auf andere Sachverhalte zu übertragen.

7. Der Religionslehrer in Klassen mit schwerstbehinderten Kindern

Religiöse Erziehung schwerstbehinderter Kinder ist zunächst eine Herausforderung für das Leben

und den Glauben des Religionslehrers.

Geistig Behinderte sind darauf angewiesen, geführt und begleitet zu werden. Deshalb brauchen sie

Partner, an deren Leben und Glauben sie teilhaben können.

Religionslehrer in Klassen mit schwerstbehinderten Kindern sind getragen von der tiefen Überzeugung,

dass jeder Mensch von Anfang an Geschöpf und Ebenbild Gottes ist und auf Entfaltung und

Vollendung angelegt ist. Deshalb geht er wertschätzend den kleinsten positiven Möglichkeiten im Kind

nach und fixiert sich nicht auf Defizite.

Folgende in Ziffer 7 (Behinderungsspezifische Erfordernisse im Unterricht) des ersten Teiles

(Allgemeine Bestimmungen) der Anlage C 4 (Lehrplan der Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder)

der Verordnung, mit welcher die Lehrpläne der Volksschule, der Hauptschule und der Sonderschulen

erlassen werden, BGBl. Nr. 134/1963, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 355/1996, enthaltene

Anordnungen sind auch für den Religionsunterricht bedeutsam

„7. Behinderungsspezifische Erfordernisse im Unterricht

Schwerstbehinderte Schüler bzw. Schüler mit erhöhtem Förderbedarf stellen ihre Mitwelt häufig vor

außergewöhnliche Situationen. Daraus ergeben sich besondere Unterrichtsbedingungen, aber auch

wesentlich größere Anforderungen an die Bildungseinrichtungen.

Folgende Haltungen des Lehrers erweisen sich für die Bewältigung der Unterrichtserfordernisse als

günstig

– die Bereitwilligkeit, Zuwendung zu geben und zu empfangen,

– die Zuversicht, dass vorgegebene Bedingungen positiv gestaltet werden können,

– das aufrichtige Wollen zu wirksamer Hilfestellung,

– das Bemühen um Toleranz, Geduld und Ausdauer,

– die Fähigkeit, selbst kleinste Fortschritte erwarten und anerkennen zu können,

– die Bereitschaft, auch pflegerische Aufgaben pädagogisch umzusetzen.

Eine fundierte sonderpädagogische Ausbildung in Verbindung mit einer permanenten Fortbildung

trägt wesentlich zu einer Erfüllung der behinderungsspezifischen Erfordernisse im Unterricht bei.“

Zusätzlich sind folgende Haltungen des Religionslehrers für den Religionsunterricht bedeutsam

– die Bereitschaft zur theologischen Auseinandersetzung, um das Wesentliche des christlichen

Glaubens thematisieren zu können;

– die Bereitschaft, die Persönlichkeit jedes Menschen, im Besonderen des Schülers zu achten und

behutsam mit ihr umzugehen;

– die Bereitschaft, mit den Schülern wie auch mit Eltern in einen Dialog zu treten und mit der

Pfarrgemeinde Kontakt aufzunehmen;

– die Fähigkeit für neue Fragen, Methoden und Erkenntnisse offen zu sein;

– das Bemühen um persönliche Spiritualität aus dem konkret gelebten Glauben in der Gemeinschaft

der Kirche.

B. RELIGIONSPÄDAGOGISCHE EINFÜHRUNGEN UND STRUKTURGITTER

In den Abschnitten I bis III der religionspädagogischen Einführungen beinhaltet der normalgedruckte

Text die theologischen Aussagen, der kursivgedruckte Text die religionspädagogischen Aussagen.

I Von Gott geliebt sich selbst entdecken

Die Kernbotschaft des ersten Schöpfungsberichtes ist die Bejahung der Schöpfung durch ihren

Schöpfer: „Gott sah alles an, was er gemacht hatte: Es war sehr gut.“ (Gen. 1, 31a) Dies gilt für alles

Geschaffene und besonders für jeden Menschen. Wir dürfen aus dem Geliebtwerden von Gott leben.

Geborgenheit ist ein menschliches Grundbedürfnis. Geborgenheit in Gott erfahren wir vor allem

durch Zuwendung. Ein zentrales religionspädagogisches Anliegen muss es daher sein, dem Kind mit

sonderpädagogischem Förderbedarf jenes Vertrauen leb- und erlebbar zu machen, dass es so

angenommen ist, wie es ist, und dass die Liebe Gottes nicht verdient werden kann und muss. Auch ohne

viele Worte können wir im Erspüren, Erleben und Erfahren von Geborgenheit und Verlässlichkeit in der

Beziehung in den Klassen und Schulgemeinschaften Gottes Liebe zum Einzelnen ausdrücken und

mitteilen.

In dieser Atmosphäre des Vertrauens ist es möglich, Leben zunächst im eigenen Atem (Gen 2, 7), im

Bewusstwerden und Spüren des eigenen Körpers, im Erkennen des Namens, mit dem das Kind gerufen

wird (Jes 43, 1), im Erleben der Sinne, Möglichkeiten und Grenzen zu entdecken und eigene Fähigkeiten

und Begabungen zu entfalten.

In weiteren Schritten kann dem Leben außerhalb des eigenen Daseins nachgespürt werden: Dies

geschieht im Kontakt mit anderen, im Erleben der Schöpfung mit allen Sinnen, in der Deutung von

Räumen als Orte der Gottesbegegnung, im Rhythmus des Tages, des Jahres mit seinen Fest- und

Jahreszeiten und deren Feier.

Alles Leben und alle geschaffenen Dinge kommen von Gott und sind einander zugeordnet. Nicht

zuletzt findet das Geliebtsein von Gott seinen Ausdruck im solidarischen, wohl tuenden Umgang der

Menschen untereinander (Joh 15, 12), im Klassenverband, und in der Schulgemeinschaft.

I Von Gott geliebt sich selbst entdecken

II Von Jesus Christus begleitet den Lebensweg gehen

Jesus Christus ist die Mitte des christlichen Glaubens.

In Jesus Christus kommt Gott dem Menschen in einmaliger, konkreter Geschichte und Gestalt nahe.

In der Art und Weise, wie er den Menschen begegnet, wird die Liebe Gottes für sie erfahrbar. Die Liebe

Gottes und Zuwendung Jesu wird den Schülern durch konkrete Handlungen der Bezugspersonen nahe

gebracht (berühren, wickeln, massieren …)

Jesus wendet sich allen Menschen zu, er weiß um ihre Nöte, spürt, was sie brauchen und handelt

„liebevoll“ und „not-wendend“ an ihnen (Begegnungen wie Lk 18, 15–17, Heilungen wie Mk 7, 31–37,

Zuwendung und Vergebung wie Lk 19, 1–10).

Durch sein Reden und Handeln bringt Jesus den Menschen das Reich Gottes nahe. Er ruft Menschen,

ihm zu folgen (Mk 1, 16–20). Für viele wird er zum Vorbild und Hoffnungsträger und gibt ihnen

Neuorientierung für ihr Leben (Goldene Regel Mt 7, 12, Gottes-, Selbst- und Nächstenliebe Lk 10, 27).

Jesus steht zu seiner Sendung und geht seinen Weg der Liebe konsequent bis zum Tod am Kreuz. In

der Auferweckung Jesu wird sein Leben von Gott bestätigt (Apg 2, 24). Der Glaube an die Auferstehung

Jesu gibt denen, die ihm nachfolgen, Hoffnung und prägt ihr Leben. Tod und Auferstehung Jesu sind

zentrale Inhalte des Religionsunterrichts. Sie müssen aber bei Schülern mit sonderpädagogischem

Förderbedarf in erster Linie auf der Symbolebene erschlossen werden (dunkel – hell; kalt – warm; …).

Das alttestamentliche Wegmotiv wird durch Christus neu gedeutet (Joh 14, 6). Jesus ist für die

Christen „der“ Weg und zugleich Begleiter auf ihrem Lebensweg.

Das Leben Jesu wird in der Liturgie und im Kirchenjahr immer wieder vergegenwärtigt und gefeiert.

Miteinander essen und feiern haben im Leben Jesu zentrale Bedeutung (Brotvermehrung Mt 14, 13–21,

Mahl mit Ausgegrenzten und Sündern Mk 15–17, Abendmahl Mt 26, 20–29, Begegnung mit dem

Auferstandenen Lk 24, 36–53, Gleichnisse wie Festmahl Lk 14, 15–24) und werden zur zentralen

Symbolhandlung (Eucharistie). Riten, Symbole und Zeichen erschließen auf der Handlungs- und

Gefühlsebene – im Kirchenjahr und in der Liturgie – auf vielfache Weise den Zugang zu Jesus Christus.

II Von Jesus Christus begleitet den Lebensweg gehen

III Vom Heiligen Geist gestärkt das Leben entfalten

Das hebräische Wort für Geist bedeutet ursprünglich Windhauch (Ex 10, 13) bzw. Lebensodem (Gen

7, 15; 22). In der Bibel ist damit die Lebenskraft Gottes gemeint (Gen 2, 7).

Anschaulich zeigt die Pfingstgeschichte (Apg 2), wie machtvoll dieser Geist wirkt. Er verändert

zurückgezogene, angstvolle Menschen zu Menschen, die sich öffnen, voll Mut auf andere zugehen und

sich mit ihnen verstehen. Der Geist Gottes ist stets an seiner Wirkung spürbar. Seine Gaben sind ua. Mut,

Hoffnung, Liebe, Vertrauen, Freude (Röm 5, 5; Gal 5, 22). Er ist immer das Zukommende, Angebotene,

Mögliche – nie das Verfügbare, nie Besitz.

So ist es ein Geschenk des Geistes, wenn jemand in Jesus von Nazaret den Christus erkennt (1. Kor

12, 3), durch den er den Weg zu Gott, seinem Vater, finden kann.

Es verstand sich deswegen die Urgemeinde und in weiterer Folge die Kirche stets als geistbeschenkt

und als ein Ort, an dem Gottes Geist wirkt. Es ist daher für die Schüler bedeutsam zu erahnen bzw. zu

wissen, dass sie von Gottes Geist erfüllt selbst ein Tempel des lebendigen Gottes sind, wenn sie mit Jesus

und Gott in Beziehung leben.

Auch wenn es in der konkreten Kirche viele sehr verschiedene „Gnadengaben“ gibt, so kommen sie

doch von ein und dem selben Geist (1 Kor 12, 7). Es sind daher die verschiedensten Aufgaben, Dienste

und Ämter in der Kirche eine Einheit, wie auch viele Glieder einen Leib bilden (1 Kor 12). In dieser

Einheit hat jede und jeder seinen unverwechselbaren und unverzichtbaren Platz, an dem sie oder er

beschenkt und weiterschenkend lebt.

Dieser Glaube kann und soll durch den Religionsunterricht konkretisiert werden, das Selbstwertgefühl

der Schüler stärken und zur Akzeptanz ihrer individuellen Einzigartigkeit führen.

Keiner verdankt seine Lebensexistenz seinem eigenen Können, sondern sie ist ihm von Gottes

Lebenskraft, also von außen zugekommen. Nicht das Können macht uns zu Menschen, sondern

umgekehrt: Weil wir Menschen sind (der Schwächste wie der Stärkste), darf jeder sein Können in die

Gemeinschaft einbringen. Denn jeder von uns ist auf seine Weise begabt, und jeder von uns hat den

Dienst anderer Menschen nötig.

Daher ist es weiters auch Aufgabe des Religionsunterrichtes und somit der Religionslehrer an und

mit den Schülern die besonderen Gaben der Einzelnen zu entdecken, zu fördern, um sie in größtmögliche

Eigenverantwortung für sich und andere nützen zu können. So haben die Schüler die Möglichkeit, vom

Heiligen Geist gestärkt ihr Leben sinnvoll und beglückend zu entfalten.

III Vom Heiligen Geist gestärkt das Leben entfalten

C. HANDLUNGSFELDER

Vorbemerkungen

– Die in der Spalte „Handlungsfelder“ angeführten Klammerausdrücke beziehen sich auf die jeweiligen

Strukturgitter des Abschnittes B (Religionspädagogische Einführungen und Strukturgitter).

– Die in der Spalte „Lerninhalte/Lernziele“ angegebenen Beispiele sind zur Auswahl angeführt.

– Die in der Spalte „Lerninhalte/Lernziele“ angeführten Schriftstellen sind in erster Linie als

biblischer Anhaltspunkt für den Religionslehrer gedacht.

I Von Gott geliebt – sich selbst entdecken

II. Von Jesus Christus begleitet den Lebensweg gehen

III Vom Heiligen Geist gestärkt das Leben entfalten

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →