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346_1988 AT

346. Kundmachung: Aufhebung des § 41 der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977) durch den Verfassungsgerichtshof

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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 346. Kundmachung: Aufhebung des § 41 der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977) durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG und gemäß § 60

Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953,

BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 10. März 1988, V 52, 134 und 148/87-10, dem

Bundesminister für Justiz zugestellt am 10. Juni

1988, § 41 der Richtlinien für die Ausübung des

Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der

Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung

der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977)

vom 8. Oktober 1977, kundgemacht im „Amtsblatt

zur Wiener Zeitung" vom 14. Dezember 1977

sowie im Anwaltsblatt 1977, S 476, gemäß Art. 139

B-VG als gesetzwidrig aufgehoben.

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