346. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Vorbereitungslehrgang
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 1, des § 2 Abs. 2, des § 4 Abs. 2
und des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die
Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung,
BGBl. Nr. 603/1976, in der Fassung
der Bundesgesetze BGBl. Nr. 324/1982 und 183/
1985 sowie der Z 2 der Kundmachung BGBl.
Nr. 577/1982 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Unterricht, Kunst und Sport verordnet
Die Verordnung über einen sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen
Vorbereitungslehrgang,
BGBl. Nr. 374/1981, in der Fassung der Verordnungen
BGBl. Nr. 425/1982 und 362/1983 wird
wie folgt geändert
1. § 1 hat zu lauten
„§ 1. (1) Ein jeweils zehnmonatiger Vorbereitungslehrgang
für die Studienberechtigungsprüfung
zu den in § 3 Abs. 1 genannten Studien wird eingerichtet
1. von September 1981 bis Juli 1982 an der Universität
Linz;
2. von September 1982 bis Juli 1983 an der Universität
Linz;
3. von September 1983 bis Juli 1984 an der Universität
Linz;
4. von September 1984 bis Juli 1985 an der Universität
Linz;
5. von September 1985 bis Juli 1986 an der Universität
Linz.
(2) Bei mehr als 45 geeigneten Bewerbern ist der
Lehrgang doppelt, bei mehr als 81 geeigneten
Bewerbern ist er dreifach zu führen."
2. § 3 Abs. 1 hat zu lauten
„(1) Die bestandene Studienberechtigungsprüfung
berechtigt zum Studium
1. der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen
Studienrichtungen nach dem Bundesgesetz
über sozial- und wirtschaftswissenschaftliche
Studienrichtungen, BGBl. Nr. 179/1966,
zuletzt geändert durch das Bundesgesetz
BGBl. Nr. 644/1975;
2. der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen
Studienrichtungen nach dem Bundesgesetz
über sozial- und wirtschaftswissenschaftliche
Studienrichtungen, BGBl. Nr. 57/1983;
3. des Studienversuches Angewandte Betriebswirtschaft
nach der Verordnung BGBl.
Nr. 252/1984."