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346_1985 AT

346. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Vorbereitungslehrgang

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 346. Verordnung: Änderung der Verordnung über einen sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Vorbereitungslehrgang

Auf Grund des § 1, des § 2 Abs. 2, des § 4 Abs. 2

und des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die

Vorbereitungslehrgänge für die Studienberechtigungsprüfung,

BGBl. Nr. 603/1976, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 324/1982 und 183/

1985 sowie der Z 2 der Kundmachung BGBl.

Nr. 577/1982 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Unterricht, Kunst und Sport verordnet

Die Verordnung über einen sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen

Vorbereitungslehrgang,

BGBl. Nr. 374/1981, in der Fassung der Verordnungen

BGBl. Nr. 425/1982 und 362/1983 wird

wie folgt geändert

1. § 1 hat zu lauten

„§ 1. (1) Ein jeweils zehnmonatiger Vorbereitungslehrgang

für die Studienberechtigungsprüfung

zu den in § 3 Abs. 1 genannten Studien wird eingerichtet

1. von September 1981 bis Juli 1982 an der Universität

Linz;

2. von September 1982 bis Juli 1983 an der Universität

Linz;

3. von September 1983 bis Juli 1984 an der Universität

Linz;

4. von September 1984 bis Juli 1985 an der Universität

Linz;

5. von September 1985 bis Juli 1986 an der Universität

Linz.

(2) Bei mehr als 45 geeigneten Bewerbern ist der

Lehrgang doppelt, bei mehr als 81 geeigneten

Bewerbern ist er dreifach zu führen."

2. § 3 Abs. 1 hat zu lauten

„(1) Die bestandene Studienberechtigungsprüfung

berechtigt zum Studium

1. der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen

Studienrichtungen nach dem Bundesgesetz

über sozial- und wirtschaftswissenschaftliche

Studienrichtungen, BGBl. Nr. 179/1966,

zuletzt geändert durch das Bundesgesetz

BGBl. Nr. 644/1975;

2. der sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen

Studienrichtungen nach dem Bundesgesetz

über sozial- und wirtschaftswissenschaftliche

Studienrichtungen, BGBl. Nr. 57/1983;

3. des Studienversuches Angewandte Betriebswirtschaft

nach der Verordnung BGBl.

Nr. 252/1984."

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