346. Vereinbarte Niederschrift samt Abkommen gemäß Art. XXVIII des GATT zwischen der Republik Österreich und der EWG betreffend Gemüse (Anhang I) und Abkommen zur Änderung des Agrarbriefwechsels zwischen Österreich und der EWG (Anhang II) sowie Note an den Generaldirektor des GATT samt Anhang hiezu
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen sowie Note an den Generaldirektor
des GATT samt Anhang hiezu wird genehmigt.
(Übersetzung)
Vereinbarte Niederschrift
1. Die Delegation Österreichs und die Delegation der Kommission der Europäischen Gemeinschaften
haben ihre Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII des GATT hinsichtlich der Abänderung oder Zurücknahme
von Zollzugeständnissen der Liste XXXII — Österreich betreffend bestimmte Gemüse, gefroren,
und bestimmte Gemüsezubereitungen, mit folgenden Vereinbarungen abgeschlossen.
Die in Liste XXXII — Österreich enthaltenen Zollzugeständnisse, wie sie im Teil A des Anhanges I enthalten
sind, werden ersetzt durch
a) Zollzugeständnisse, welche im GATT gebunden werden, wie sie im Teil C des Anhanges I enthalten
sind.
b) Autonome Zollzugeständnisse, wie sie im beiliegenden Notenwechsel enthalten sind (Anhang
II).
Die Bestimmungen dieses Absatzes treten zum gleichen Zeitpunkt in Kraft.
2. Wenn Österreich die Aufhebung der in Absatz 1 lit. b) erwähnten autonomen Zollzugeständnisse
beabsichtigt, verpflichtet sich Österreich, mit der Gemeinschaft mit der Zielsetzung in Konsultationen einzutreten,
ihr Ausgleichszugeständnisse zu gewähren. In diesen Konsultationen kann die Gemeinschaft auf
bilateraler Basis Rechte geltend machen, die jenen gleichwertig sind, die sie zu diesem Zeitpunkt gemäß
Artikel XXVIII des GATT hätte.
3. Die Vertragspartner kommen überein, diese Vereinbarungen als Ganzes ihren jeweiligen Behörden
zur Genehmigung vorzulegen.
Brüssel, am 12. Jänner 1983
Dr. Gerhard Waas e. h.
Für die Delegation Österreichs
(Unter Vorbehalt der Ratifikation)
Michel Jacquot e. h.
Für die Delegation der Kommission der Europäischen
Gemeinschaften
Anhang I
An den
Generaldirektor des
Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens
Genf
VERHANDLUNGEN ÜBER DIE LISTE XXXII — ÖSTERREICH
Die Delegationen Österreichs und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften haben ihre
Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII hinsichtlich der Abänderung oder Zurücknahme von Zollzugeständnissen
der Liste XXXII — Österreich, laut dem angeschlossenen Bericht, abgeschlossen.
Brüssel, 12. Jänner 1983
Dr. Gerhard Waas e. h.
Für die Delegation Österreichs
(unter Vorbehalt der Ratifikation)
Michel Jacquot e. h.
Für die Delegation der Europäischen
Gemeinschaften
Ergebnisse der Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII zur Zurücknahme von Zollzugeständnissen in der
Liste XXXII — Österreich, die ursprünglich im Genfer Protokoll (1967) vereinbart worden sind.
ÄNDERUNGEN IN DER LISTE XXXII — ÖSTERREICH
Anhang II
REPUBLIK ÖSTERREICH
BUNDESMINISTERIUM FÜR HANDEL, GEWERBE UND INDUSTRIE
Brüssel, 12. Jänner 1983
Sehr geehrter Herr Jacquot!
Ich beehre mich, Ihnen mit Bezug auf das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
und der Republik Österreich vom 21. Juli 1972 und insbesondere auf seinen Artikel 15, in dem sich
die Vertragsparteien bereit erklären, unter Beachtung ihrer Agrarpolitiken die harmonische Entwicklung
des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu fördern, mitzuteilen, daß die Republik Österreich
der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einseitig folgende Zollzugeständnisse gewährt
Ich wäre dankbar, wenn Sie mir Ihr Einverständnis zum Inhalt dieses Briefes mitteilen könnten.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Jacquot, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.
Dr. Gerhard Waas e. h.
(unter Vorbehalt der Ratifikation)
Herrn
Michel JACQUOT
Berater mit Verhandlungsbefugnis
Generaldirektion Landwirtschaft
der Kommission der
Europäischen Gemeinschaften
200, rue de la Loi
B-1049 BRÜSSEL
KOMMISSION DER
EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, am 12. Jänner 1983
Sehr geehrter Herr Dr. Waas!
„Ich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres Briefes vom 12. Jänner 1983 nachstehenden Inhalts zu
bestätigen
„Ich beehre mich, Ihnen mit Bezug auf das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
und der Republik Österreich vom 21. Juli 1972 und insbesondere auf seinen Artikel 15, in dem
sich die Vertragsparteien bereit erklären, unter Beachtung ihrer Agrarpolitiken die harmonische Entwicklung
des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu fördern, mitzuteilen, daß die Republik Österreich
der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einseitig folgende Zollzugeständnisse gewährt
Diese Zollzugeständnisse werden in Ergänzung zu jenen gewährt, die in der Note des Vorsitzenden
der österreichischen Delegation, Herrn A. Marquet, an den Vorsitzenden der Delegation der Gemeinschaft,
Herrn E. P. Wellenstein, vom 21. Juli 1972, enthalten sind.
Ich wäre dankbar, wenn Sie mir Ihr Einverständnis zum Inhalt dieses Briefes mitteilen könnten."
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Dr. Waas, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Michel Jacquot e. h.
Herrn
Gerhard WAAS
Ministerialrat
Bundesministerium für
Handel, Gewerbe und Industrie
Stubenring 1
1010 WIEN
(Übersetzung)
An den
Generaldirektor des Allgemeinen Zoll- und
Handelsabkommens
Herrn A. Dunkel
Genf
Genf, 27. Juni 1983
ÄNDERUNG DER LISTE XXXII — ÖSTERREICH
Ich habe die Ehre, mich auf die Ergebnisse der Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII des GATT mit
der Kommission der Europäischen Gemeinschaften hinsichtlich der Abänderung oder Zurücknahme von
Zollzugeständnissen der Liste XXXII — Österreich zu beziehen (Dok. Secret 291).
Als Ergebnis dieser Verhandlungen wird die Liste XXXII — Österreich entsprechend dem Anhang
zu dieser Note abgeändert.
Das nach der österreichischen Bundesverfassung vorgeschriebene Verfahren wurde mit Wirkung vom
1. Juli 1983 durchgeführt.
Richard Hochörtler e. h.
Anhang
LISTE XXXII — ÖSTERREICH
Teil I
Meistbegünstigungstarif
Die Ermächtigung zur Rücknahme des anläßlich der Unterzeichnung der Vereinbarten Niederschrift
samt Abkommen gemäß Art. XXVIII des GATT zwischen der Republik Österreich und der EWG betreffend
Gemüse und Abkommen zur Änderung des Agrarbriefwechsels zwischen Österreich und der EWG
erklärten Vorbehaltes der Ratifikation wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler
gegengezeichnet; die Vereinbarte Niederschrift tritt am 1. Juli 1983 in Kraft.