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346_1983 AT

346. Vereinbarte Niederschrift samt Abkommen gemäß Art. XXVIII des GATT zwischen der Republik Österreich und der EWG betreffend Gemüse (Anhang I) und Abkommen zur Änderung des Agrarbriefwechsels zwischen Österreich und der EWG (Anhang II) sowie Note an den Generaldirektor des GATT samt Anhang hiezu

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 346. Vereinbarte Niederschrift samt Abkommen gemäß Art. XXVIII des GATT zwischen der Republik Österreich und der EWG betreffend Gemüse (Anhang I) und Abkommen zur Änderung des Agrarbriefwechsels zwischen Österreich und der EWG (Anhang II) sowie Note an den Generaldirektor des GATT samt Anhang hiezu

Der Nationalrat hat beschlossen

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anhängen sowie Note an den Generaldirektor

des GATT samt Anhang hiezu wird genehmigt.

(Übersetzung)

Vereinbarte Niederschrift

1. Die Delegation Österreichs und die Delegation der Kommission der Europäischen Gemeinschaften

haben ihre Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII des GATT hinsichtlich der Abänderung oder Zurücknahme

von Zollzugeständnissen der Liste XXXII — Österreich betreffend bestimmte Gemüse, gefroren,

und bestimmte Gemüsezubereitungen, mit folgenden Vereinbarungen abgeschlossen.

Die in Liste XXXII — Österreich enthaltenen Zollzugeständnisse, wie sie im Teil A des Anhanges I enthalten

sind, werden ersetzt durch

a) Zollzugeständnisse, welche im GATT gebunden werden, wie sie im Teil C des Anhanges I enthalten

sind.

b) Autonome Zollzugeständnisse, wie sie im beiliegenden Notenwechsel enthalten sind (Anhang

II).

Die Bestimmungen dieses Absatzes treten zum gleichen Zeitpunkt in Kraft.

2. Wenn Österreich die Aufhebung der in Absatz 1 lit. b) erwähnten autonomen Zollzugeständnisse

beabsichtigt, verpflichtet sich Österreich, mit der Gemeinschaft mit der Zielsetzung in Konsultationen einzutreten,

ihr Ausgleichszugeständnisse zu gewähren. In diesen Konsultationen kann die Gemeinschaft auf

bilateraler Basis Rechte geltend machen, die jenen gleichwertig sind, die sie zu diesem Zeitpunkt gemäß

Artikel XXVIII des GATT hätte.

3. Die Vertragspartner kommen überein, diese Vereinbarungen als Ganzes ihren jeweiligen Behörden

zur Genehmigung vorzulegen.

Brüssel, am 12. Jänner 1983

Dr. Gerhard Waas e. h.

Für die Delegation Österreichs

(Unter Vorbehalt der Ratifikation)

Michel Jacquot e. h.

Für die Delegation der Kommission der Europäischen

Gemeinschaften

Anhang I

An den

Generaldirektor des

Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens

Genf

VERHANDLUNGEN ÜBER DIE LISTE XXXII — ÖSTERREICH

Die Delegationen Österreichs und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften haben ihre

Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII hinsichtlich der Abänderung oder Zurücknahme von Zollzugeständnissen

der Liste XXXII — Österreich, laut dem angeschlossenen Bericht, abgeschlossen.

Brüssel, 12. Jänner 1983

Dr. Gerhard Waas e. h.

Für die Delegation Österreichs

(unter Vorbehalt der Ratifikation)

Michel Jacquot e. h.

Für die Delegation der Europäischen

Gemeinschaften

Ergebnisse der Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII zur Zurücknahme von Zollzugeständnissen in der

Liste XXXII — Österreich, die ursprünglich im Genfer Protokoll (1967) vereinbart worden sind.

ÄNDERUNGEN IN DER LISTE XXXII — ÖSTERREICH

Anhang II

REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESMINISTERIUM FÜR HANDEL, GEWERBE UND INDUSTRIE

Brüssel, 12. Jänner 1983

Sehr geehrter Herr Jacquot!

Ich beehre mich, Ihnen mit Bezug auf das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

und der Republik Österreich vom 21. Juli 1972 und insbesondere auf seinen Artikel 15, in dem sich

die Vertragsparteien bereit erklären, unter Beachtung ihrer Agrarpolitiken die harmonische Entwicklung

des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu fördern, mitzuteilen, daß die Republik Österreich

der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einseitig folgende Zollzugeständnisse gewährt

Ich wäre dankbar, wenn Sie mir Ihr Einverständnis zum Inhalt dieses Briefes mitteilen könnten.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Jacquot, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

Dr. Gerhard Waas e. h.

(unter Vorbehalt der Ratifikation)

Herrn

Michel JACQUOT

Berater mit Verhandlungsbefugnis

Generaldirektion Landwirtschaft

der Kommission der

Europäischen Gemeinschaften

200, rue de la Loi

B-1049 BRÜSSEL

KOMMISSION DER

EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, am 12. Jänner 1983

Sehr geehrter Herr Dr. Waas!

„Ich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres Briefes vom 12. Jänner 1983 nachstehenden Inhalts zu

bestätigen

„Ich beehre mich, Ihnen mit Bezug auf das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft

und der Republik Österreich vom 21. Juli 1972 und insbesondere auf seinen Artikel 15, in dem

sich die Vertragsparteien bereit erklären, unter Beachtung ihrer Agrarpolitiken die harmonische Entwicklung

des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zu fördern, mitzuteilen, daß die Republik Österreich

der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einseitig folgende Zollzugeständnisse gewährt

Diese Zollzugeständnisse werden in Ergänzung zu jenen gewährt, die in der Note des Vorsitzenden

der österreichischen Delegation, Herrn A. Marquet, an den Vorsitzenden der Delegation der Gemeinschaft,

Herrn E. P. Wellenstein, vom 21. Juli 1972, enthalten sind.

Ich wäre dankbar, wenn Sie mir Ihr Einverständnis zum Inhalt dieses Briefes mitteilen könnten."

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Dr. Waas, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Michel Jacquot e. h.

Herrn

Gerhard WAAS

Ministerialrat

Bundesministerium für

Handel, Gewerbe und Industrie

Stubenring 1

1010 WIEN

(Übersetzung)

An den

Generaldirektor des Allgemeinen Zoll- und

Handelsabkommens

Herrn A. Dunkel

Genf

Genf, 27. Juni 1983

ÄNDERUNG DER LISTE XXXII — ÖSTERREICH

Ich habe die Ehre, mich auf die Ergebnisse der Verhandlungen gemäß Artikel XXVIII des GATT mit

der Kommission der Europäischen Gemeinschaften hinsichtlich der Abänderung oder Zurücknahme von

Zollzugeständnissen der Liste XXXII — Österreich zu beziehen (Dok. Secret 291).

Als Ergebnis dieser Verhandlungen wird die Liste XXXII — Österreich entsprechend dem Anhang

zu dieser Note abgeändert.

Das nach der österreichischen Bundesverfassung vorgeschriebene Verfahren wurde mit Wirkung vom

1. Juli 1983 durchgeführt.

Richard Hochörtler e. h.

Anhang

LISTE XXXII — ÖSTERREICH

Teil I

Meistbegünstigungstarif

Die Ermächtigung zur Rücknahme des anläßlich der Unterzeichnung der Vereinbarten Niederschrift

samt Abkommen gemäß Art. XXVIII des GATT zwischen der Republik Österreich und der EWG betreffend

Gemüse und Abkommen zur Änderung des Agrarbriefwechsels zwischen Österreich und der EWG

erklärten Vorbehaltes der Ratifikation wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler

gegengezeichnet; die Vereinbarte Niederschrift tritt am 1. Juli 1983 in Kraft.

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