346. Abkommen zwischen der österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Erteilung von Sichtvermerken an akkreditierte Journalisten und deren Familienangehörige (Notenwechsel)
Gesetzestext (1 Artikel)
ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFT
Zl. 3159-A/79
Die Österreichische Botschaft bezeugt dem Föderalen
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
der Tschechoslowakischen Sozialistischen
Republik ihre Hochachtung und beehrt sich, im
Auftrag ihrer Regierung vorzuschlagen, daß
Sichtvermerke, die von den zuständigen österreichischen
Behörden an in Österreich akkreditierte
tschechoslowakische Journalisten und deren
Familienangehörige — auch wenn diese Personen
ihren dauernden Aufenthalt in der Tschechoslowakischen
Sozialistischen Republik haben — gemäß
dem österreichischen Paßgesetz, mit sechsmonatiger
Gültigkeitsdauer und für mehrmalige
Einreisen, ausgestellt werden und daß. die zuständigen
tschechoslowakischen Behörden gleichartige
Sichtvermerke für in der Tschechoslowakei
akkreditierte österreichische Journalisten und deren
Familienangehörige — auch wenn diese Personen
ihren dauernden Aufenthalt in der Republik
Österreich haben — erteilen.
Falls die Regierung der Tschechoslowakischen
Sozialistischen Republik mit diesem Vorschlag
der Österreichischen Bundesregierung einverstanden
ist, werden diese Verbalnote und die das
Einverständnis ausdrückende Antwortnote des
Föderalen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten
der Tschechoslowakischen Sozialistischem
Republik ein Abkommen zwischen der
Österreichischem Bundesregierung und der Regierung
der Tschechoslowakischen Sozialistischen
Republik bilden, welches am 60. Tage nach der
Vornahme des Notenwechsels in Kraft tritt.
Die Österreichische Botschaft benützt diesen
Anlaß, das Föderale Ministerium für Auswärtige
Angelegenheiten ihrer ausgezeichneten Hochachtung
zu versichern,
Prag, am 11. Juni 1979
An das
Föderale Ministerium für
Auswärtige Angelegenheiten
Prag
(Übersetzung)
FÖDERALES MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE
ANGELEGENHEITEN
Zl. 378.169/79-KO/2
Das Föderale Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
der Tschechoslowakischen Sozialistischen
Republik beehrt sich, den Empfang der
Note der Österreichischen Botschaft Zl. 3159/
A-79 vom heutigen Tage, betreffend den Abschluß
eines Abkommens zwischen der Regierung
der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik
und der Österreichischen Bundesregierung
über die Erteilung von Sichtvermerken an akkreditierte
Journalisten zu bestätigen.
Die Note der Österreichischen Botschaft hat
nachstehenden Wortlaut
„Die Österreichische Botschaft bezeugt dem
Föderalen Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
der Tschechoslowakischen Sozialistischen
Republik ihre Hochachtung und beehrt
sich, im Auftrag ihrer Regierung vorzuschlagen,
daß Sichtvermerke, die von den zuständigen
österreichischen Behörden an in Österreich akkreditierte
tschechoslowakische Journalisten und
deren Familienangehörige — auch wenn diese
Personen ihren dauernden Aufenthalt in der
Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik
haben — gemäß dem österreichischen Paßgesetz,
mit sechsmonatiger Gültigkedtsdauer und für
mehrmalige Einreisen, ausgestellt werden und
daß die zuständigen tschechoslowakischen Behörden
gleichartige Sichtvermerke für in der Tschechoslowakei
akkreditierte österreichische Journalisten
und deren Familienangehörige — auch
wenn diese Personen ihren dauernden Aufenthalt
in der Republik Österreich haben — erteilen.
Falls die Regierung der Tschechoslowakischen
Sozialistischen Republik mit diesem Vorschlag
der Österreichischen Bundesregierung einverstan-
den ist, werden diese Verbalnote und die das
Einverständnis ausdrückende Antwortnote des
Föderalen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten
der Tschechoslowakischen Sozialistischen
Republik ein Abkommen zwischen der
Österreichischen Bundesregierung und der Regierung
der Tschechoslowakischen Sozialistischen
Republik bilden, welches am 60. Tage nach der
Vornahme des Notenwechsels in Kraft tritt.
Die Österreichische Botschaft benützt diesen
Anlaß, das Föderale Ministerium für Auswärtige
Angelegenheiten ihrer ausgezeichneten Hochachtung
zu versichern."
Das Föderale Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
beehrt sich, der geschätzten Botschaft
mitzuteilen, daß die Regierung der Tschechoslowakischen
Sozialistischen Republik mit dem
Vorschlag der Österreichischen Bundesregierung
einverstanden ist. Aus diesem Grunde bilden die
Note der Österreichischen Botschaft und diese
Antwortnote ein Abkommen zwischen der Regierung
der Tschechoslowakischen Sozialistischen
Republik und der Österreichischen Bundesregierung,
welches am 60. Tage nach der Vornahme
dieses Notenwechsels in Kraft tritt.
Das Föderale Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
benützt auch diese Gelegenheit, die
Österreichische Botschaft ihrer ausgezeichneten
Hochachtung erneut zu versichern.
Praha, den 11. Juni 1979
An die
Österreichische Botschaft
Praha
Das Abkommen tritt gemäß dem zweiten Absatz der Eröffnungsnote am 10. August 1979 in
Kraft.