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345_1998 AT

345. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 345. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt

Auf Grund des § 2 Abs. 7 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996, BGBl. Nr. 660, wird

kundgemacht

1. Die Mutter-Kind-Paß-Verordnung, BGBl. II Nr. 24/1997, wird wie folgt berichtigt

Nach der Überschrift „Einsichtnahme in den Mutter-Kind-Paß“ lautet es statt „§ 12.“ richtig „§ 13.“,

nach der Überschrift „Inkrafttreten“ lautet es statt „§ 13.“ richtig „§ 14.“.

2. Die Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der einige Verordnungen über eine

Ausnahme von der Sichtvermerkspflicht außer Kraft gesetzt werden und mit der die Fremdengesetz-

Durchführungsverordnung 1997 geändert wird, BGBl. II Nr. 225/1998, wird wie folgt berichtigt

Im Art. I lautet es statt „BGBl. Nr. 402/1992“ richtig „BGBl. Nr. 407/1992“.

3. Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Einhebung der

Schlechtwetterentschädigungsbeiträge (BSchEG-Einhebungsverordnung), BGBl. II Nr. 264/1998, wird

wie folgt berichtigt

Im Einleitungssatz lautet es statt „BGBl. I Nr. 112/1998“ richtig „BGBl. I Nr. 113/1998“.

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