345. Kundmachung: Berichtigung von Druckfehlern im Bundesgesetzblatt
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 2 Abs. 7 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1996, BGBl. Nr. 660, wird
kundgemacht
1. Die Mutter-Kind-Paß-Verordnung, BGBl. II Nr. 24/1997, wird wie folgt berichtigt
Nach der Überschrift „Einsichtnahme in den Mutter-Kind-Paß“ lautet es statt „§ 12.“ richtig „§ 13.“,
nach der Überschrift „Inkrafttreten“ lautet es statt „§ 13.“ richtig „§ 14.“.
2. Die Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der einige Verordnungen über eine
Ausnahme von der Sichtvermerkspflicht außer Kraft gesetzt werden und mit der die Fremdengesetz-
Durchführungsverordnung 1997 geändert wird, BGBl. II Nr. 225/1998, wird wie folgt berichtigt
Im Art. I lautet es statt „BGBl. Nr. 402/1992“ richtig „BGBl. Nr. 407/1992“.
3. Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die Einhebung der
Schlechtwetterentschädigungsbeiträge (BSchEG-Einhebungsverordnung), BGBl. II Nr. 264/1998, wird
wie folgt berichtigt
Im Einleitungssatz lautet es statt „BGBl. I Nr. 112/1998“ richtig „BGBl. I Nr. 113/1998“.