Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
345_1991 AT

345. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 345. Verordnung: Änderung der Lehrberufsliste

Auf Grund des § 7 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Lehrberufsliste

erlassen wird, BGBl. Nr. 268/1975, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. Nr. 374/1990, wird

hinsichtlich der Anlage (Lehrberufsliste) wie folgt geändert

Die Bestimmungen betreffend die Lehrberufe „Chemischputzer", „Stoffdrucker", „Textilreiniger" und

„Textilveredler" lauten

Artikel II

1. Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1991 in Kraft.

2. Die Bestimmungen betreffend den Lehrberuf Chemischputzer treten mit Ablauf des 30. Juni 1993

außer Kraft.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →