344_1992
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344. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Drechsler
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 344. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Drechsler
1992_344_0 344. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Drechsler
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Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet
Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Drechsler, BGBl. Nr. 72/1977 und 390/1990, wird wie folgt geändert
§ 5 Abs. 1 lautet
„§ 5. (1) Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Binder, Tischler oder Wagner kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Drechsler abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände ,Prüfarbeit' und ,Fachgespräch' zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gelten §§ 2, 4 und 6 Abs. 1"