Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
344_1992 AT

344. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Drechsler

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 344. Verordnung: Änderung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Drechsler

Auf Grund des § 24 des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, wird verordnet

Die Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Drechsler, BGBl. Nr. 72/1977 und 390/1990, wird wie folgt geändert

§ 5 Abs. 1 lautet

„§ 5. (1) Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Binder, Tischler oder Wagner kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Drechsler abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände ,Prüfarbeit' und ,Fachgespräch' zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gelten §§ 2, 4 und 6 Abs. 1"

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →