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344_1983 AT

344. Bundesgesetz: Änderung des Steueramnestiegesetzes

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 344. Bundesgesetz: Änderung des Steueramnestiegesetzes

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Das Steueramnestiegesetz, BGBl. Nr. 569/1982,

wird wie folgt geändert

In den §§ 1, 12 und 13 ist die Datumsangabe

„30. Juni 1983" durch die Datumsangabe

„31. Dezember 1983" zu ersetzen.

Artikel II

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind

der Bundesminister für Finanzen sowie hinsichtlich

der §§ 1 und 13, soweit diese Bestimmungen von

den Gerichten zu vollziehen sind, der Bundesminister

für Justiz betraut.

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