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344_1977 AT

344. Bundesgesetz: Änderung der Verordnung über Privatfernmeldeanlagen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 344. Bundesgesetz: Änderung der Verordnung über Privatfernmeldeanlagen

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministeriums für

Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 18. September

1961 über Privatfernmeldeanlagen, BGBl.

Nr. 239/1961, in der Fassung des Bundesgesetzes

BGBl. Nr. 267/1972 wird wie folgt geändert

1. Der Abs. 2 des § 18 hat zu lauten

„(2) Die Bewilligung zur Errichtung und zum

Betrieb von Fernmeldeanlagen, die Breitbandstromwege

verwenden, kann insbesondere die

Auflage enthalten, daß — soweit dies im Interesse

des wirtschaftlichen Ausbaues der öffentlichen

Fernmeldenetze liegt — zur Gänze oder

teilweise in Linien der Post- und Telegraphenverwaltung

geführte Breitbandstromwege zu benützen

sind."

2. Der bisherige Abs. 2 des § 18 ist als Abs. 3

zu bezeichnen.

Artikel II

Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Juli 1977 in

Kraft.

Artikel III

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist

der Bundesminister für Verkehr betraut.

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