344. Bundesgesetz: Änderung der Verordnung über Privatfernmeldeanlagen
Gesetzestext (1 Artikel)
Der Nationalrat hat beschlossen
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministeriums für
Verkehr und Elektrizitätswirtschaft vom 18. September
1961 über Privatfernmeldeanlagen, BGBl.
Nr. 239/1961, in der Fassung des Bundesgesetzes
BGBl. Nr. 267/1972 wird wie folgt geändert
1. Der Abs. 2 des § 18 hat zu lauten
„(2) Die Bewilligung zur Errichtung und zum
Betrieb von Fernmeldeanlagen, die Breitbandstromwege
verwenden, kann insbesondere die
Auflage enthalten, daß — soweit dies im Interesse
des wirtschaftlichen Ausbaues der öffentlichen
Fernmeldenetze liegt — zur Gänze oder
teilweise in Linien der Post- und Telegraphenverwaltung
geführte Breitbandstromwege zu benützen
sind."
2. Der bisherige Abs. 2 des § 18 ist als Abs. 3
zu bezeichnen.
Artikel II
Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Juli 1977 in
Kraft.
Artikel III
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist
der Bundesminister für Verkehr betraut.