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344_1965 AT

344. Kundmachung: Aufhebung von zwei Sätzen im § 3 Abs. 1 lit. g der Vordienstzeitenverordnung für Vertragsbedienstete durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 344. Kundmachung: Aufhebung von zwei Sätzen im § 3 Abs. 1 lit. g der Vordienstzeitenverordnung für Vertragsbedienstete durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 sowie gemäß

§ 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis

vom 1. Oktober 1965, V 10/65, — dem

Bundeskanzleramt am 18. November 1965 zugestellt

— den ersten und den letzten Satz im

§ 3 Abs. 1 lit. g der Vordienstzeitenverordnung

für Vertragsbedienstete, BGBl. Nr. 113/1948, in

der Fassung der 2. Novelle der Vordienstzeitenverordnung

für Vertragsbedienstete, BGBl.

Nr. 4/1953, als gesetzwidrig aufgehoben.

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