344_1965
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344. Kundmachung: Aufhebung von zwei Sätzen im § 3 Abs. 1 lit. g der Vordienstzeitenverordnung für Vertragsbedienstete durch den Verfassungsgerichtshof
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 344. Kundmachung: Aufhebung von zwei Sätzen im § 3 Abs. 1 lit. g der Vordienstzeitenverordnung für Vertragsbedienstete durch den Verfassungsgerichtshof
1965_344_0 344. Kundmachung: Aufhebung von zwei Sätzen im § 3 Abs. 1 lit. g der Vordienstzeitenverordnung für Vertragsbedienstete durch den Verfassungsgerichtshof
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Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes
in der Fassung von 1929 sowie gemäß
§ 60 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes
1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht
Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis
vom 1. Oktober 1965, V 10/65, — dem
Bundeskanzleramt am 18. November 1965 zugestellt
— den ersten und den letzten Satz im
§ 3 Abs. 1 lit. g der Vordienstzeitenverordnung
für Vertragsbedienstete, BGBl. Nr. 113/1948, in
der Fassung der 2. Novelle der Vordienstzeitenverordnung
für Vertragsbedienstete, BGBl.
Nr. 4/1953, als gesetzwidrig aufgehoben.