343_1994
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343. Verordnung: Änderung der Verordnung über das Verbot der Verwendung von Stoffen bei Vorratsschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 343. Verordnung: Änderung der Verordnung über das Verbot der Verwendung von Stoffen bei Vorratsschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln
1994_343_0 343. Verordnung: Änderung der Verordnung über das Verbot der Verwendung von Stoffen bei Vorratsschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln
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Auf Grund der §§ 29 lit. a und 30 Abs. 5 des Lebensmittelgesetzes 1975, BGBl. Nr. 86, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 756/ 1992, wird verordnet
Die Verordnung über das Verbot der Verwendung von Stoffen bei Vorratsschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, BGBl. Nr. 652/1993, wird wie folgt geändert
§ 4 Abs. 2 lautet
„(2) Vorratsschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, welche nicht den §§ 2 und 3 entsprechen, aber die in der Anlage 2 genannten Bedingungen der Spalte 5 erfüllen, dürfen bis 31. Dezember 1994 in Verkehr belassen werden."