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343_1987 AT

343. Auszug aus dem Ratsprotokoll EFTA/C. SR 11/86 der Sitzung des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 343. Auszug aus dem Ratsprotokoll EFTA/C. SR 11/86 der Sitzung des Rates der Europäischen Freihandelsassoziation

(Übersetzung)

Auszug aus dem Dokument EFTA/C. SR 11/86

Auslegung einzelner Bestimmungen des Anhangs B

des Übereinkommens: Preis „ab Werk" von Videokassetten,

Schallplatten, Disketten, Trägermedien

für Computer-Software usw.

3. Dem Rat ist eine Empfehlung (EFTA/W 21/

86) des Komitees der Ursprungs- und Zollexperten

betreffend die Auslegung einzelner Bestimmungen

des Anhangs B des Übereinkommens zur Berechnung

des Preises „ab Werk" von bespielten Videokassetten,

Schallplatten, Disketten, Trägermedien

für Computer-Software und ähnlichen Waren, die

Rechte an geistigem Eigentum umfassen, vorgelegen.

4. Der Rat

a) hat die in Absatz 2 des Dokumentes EFTA/

W 21/86 enthaltene Auslegung bestätigt;

b) hat das Sekretariat beauftragt, diese zu veröffentlichen.

Auszug aus dem Dokument EFTA/W 21/86

Auslegung einzelner Bestimmungen des Anhangs B

des Übereinkommens

Preis „ab Werk" von Videokassetten, Schallplatten,

Disketten, Trägermedien für Computer-Software

usw.

Einleitung

1. Anläßlich seiner 8. Tagung 1986 behandelte

das Komitee der Ursprungs- und Zollexperten eine

im Dokument EFTA/OC/W 10/86 enthaltene

Sekretariatsnote.

2. Das Komitee kam überein, folgende Auslegung

von Artikel 6 Absatz 1 des Anhangs B des Übereinkommens

und der Anmerkung 6 zu diesem Artikel

zu empfehlen

„Für die Berechnung des Preises „ab Werk" von

bespielten Videokassetten, Schallplatten, Disketten,

Trägermedien für Computer-Software und ähnlichen

Waren, die Rechte an geistigem Eigentum

enthalten, können in den Preis ab Werk im Sinne

von Anmerkung 6 zu Artikel 6 alle vom Hersteller

im Zusammenhang mit der Herstellung dieser

Waren bezahlten Kosten für die Nutzung von

Rechten an geistigem Eigentum einbezogen werden,

unabhängig davon, ob der Inhaber dieser

Rechte seinen Sitz oder Wohnsitz im Herstellungsland

hat oder nicht."

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