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343_1986 AT

343. Kundmachung: Emblem der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 343. Kundmachung: Emblem der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes

1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung

der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl.

Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht,

daß das in der Anlage angeführte Emblem

der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA)

— sowohl in Schwarz-Weiß als auch bei Wiedergabe

der Fahnenbilder in den entsprechenden

Nationalfarben — von der Registrierung nach dem

Markenschutzgesetz ausgeschlossen ist.

Durch diese Kundmachung verliert die Kundmachung

des Bundesministers für Handel, Gewerbe

und Industrie vom 1. Feber 1974, BGBl. Nr. 115,

betreffend das dort in der Anlage 1 abgebildete Zeichen

der Europäischen Freihandelsassoziation ihre

Wirksamkeit.

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