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343_1975 AT

343. Kundmachung: 1. Salinenarbeiter-Kundmachung 1975

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 343. Kundmachung: 1. Salinenarbeiter-Kundmachung 1975

Mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates vom 11. Juni 1975 (Gesetz vom

13. April 1920, StGBl. Nr. 180) wird kundgemacht

Artikel I

1. Die Lohntafel (Anlage zur Salinenarbeiter-Lohnordnung 1968, BGBl. Nr. 264, in der

Fassung der 2. Salinenarbeiter-Kundmachung 1974, BGBl. Nr. 689) hat zu lauten

2. Die in Z. 1 enthaltenen Lohnsätze sind auf Dienstleistungen anzuwenden, die nach dem

30. Juni 1975 erbracht werden. Vor dem 1. Juli 1975 geleistete Dienste sind nach der Lohntafel in

der Fassung der 2. Salinenarbeiter-Kundmachung 1974, BGBl. Nr. 689, abzugelten.

Artikel II

Auf die Lohnansprüche der Salinenarbeiter für die Zeit ab 1. Juli 1975 ist ferner § 3 der

Teuerungszulagenverordnung 1975, BGBl. Nr. 340, sinngemäß anzuwenden.

Artikel III

Diese Kundmachung tritt mit 1. Juli 1975 in Kraft.

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