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343_1971 AT

343. Verordnung: Umlegung von Teilen der Gerlos Straße auf eine neu herzustellende Straßentrasse sowie von Teilen der Brenner Straße, der Iseltal Straße, der Ötztaler Straße, der Reuttener Straße, der Vinschgauer Straße und der Wiener Straße auf neu hergestellte Straßentrassen und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 343. Verordnung: Umlegung von Teilen der Gerlos Straße auf eine neu herzustellende Straßentrasse sowie von Teilen der Brenner Straße, der Iseltal Straße, der Ötztaler Straße, der Reuttener Straße, der Vinschgauer Straße und der Wiener Straße auf neu hergestellte Straßentrassen und Auflassung der bisherigen Straßenteilstücke als Bundesstraße

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesstraßengesetzes,

BGBl. Nr. 59/1948, wird verordnet

1. Das Straßenteilstück der Gerlos Straße von

km 8,119 (alt) bis km 21,383 (alt) im Bereich

der Gemeinden Fügen, Hart, Uderns, Stumm,

Distelberg, Rohrberg und Zell am Ziller wird

auf eine neue Straßentrasse umgelegt.

Diese beginnt bei km 8,119 (alt) der bestehenden

Gerlos Straße, überquert den Zillerfluß

zirka 150 m flußaufwärts der Zillerbachmündung

und verläuft sodann annähernd parallel

zum rechten Zillerufer. Ab der Einmündung des

Märzenbaches in die Ziller weicht die Trasse

wegen eines neu herzustellenden Verkehrsbauwerkes,

über welches die Gemeinden Kaltenbach

und Stumm an die neue Trasse der Gerlos

Straße angeschlossen werden, zirka 70 m vom

Zillerufer ab. Die Trasse führt sodann weiter

flußaufwärts bis zur Brücke der Zillertalbahn

über die Ziller im Bereich der Gemeinde Zell/

Ziller und bindet sodann in die bestehende

Trasse der Gerlos Straße bei deren km 21,383

(alt) wieder ein.

2. Nachstehende Straßenteilstücke, und zwar

a) das Straßenteilstück der Brenner Straße im

Bereich der Gemeinden Matrei und Steinach

von km 22,100 (alt) bis km 25,046

(alt),

b) das Straßenteilstück der Iseltal Straße im

Bereich der Gemeinde Ainet von

km 6,525 (alt) bis km 7,815 (alt),

c) das Straßenteilstück der Ötztaler Straße

im Bereich der Gemeinde Längenfeld von

km 19,940 (alt) bis km 20,210 (alt),

d) das Straßenteilstück der Reuttener Straße

im Bereich der Gemeinde Nassereith von

km 15,785 (alt) bis km 20,513 (alt),

e) das Straßenteilstück der Vinschgauer Straße

im Bereich der Gemeinden Tösern, Serfaus

und Pfunds von km 19,514 (alt) bis

km 28,475 (alt),

f) das Straßenteilstück der Wiener Straße

im Bereich der Gemeinden Flirsch und

Schnann von km 531,905 (alt) bis

km 535,175 (alt),

werden auf neu hergestellte Straßenteilstücke

umgelegt und die bisherigen Straßenteilstücke

als Bundesstraße aufgelassen.

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