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342_2000 AT

342. Verordnung: Änderung der Erdäpfel-Ausgleichszahlungs- und Erdäpfelstärkeprämien-Verordnung 1995

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 342. Verordnung: Änderung der Erdäpfel-Ausgleichszahlungs- und Erdäpfelstärkeprämien-Verordnung 1995

Auf Grund der §§ 96 Abs. 1, 99 Abs. 1, 101 und 108 des Marktordnungsgesetzes 1985 – MOG,

BGBl. Nr. 210, zuletzt geändert durch das 1. Euro-Justizbegleitgesetz, BGBl. I Nr. 125/1998, wird

verordnet

Die Erdäpfel-Ausgleichszahlungs- und Erdäpfelstärkeprämien-Verordnung 1995, BGBl. Nr. 629,

wird wie folgt geändert

1. § 4 Abs. 1 Z 4 lautet

„4. Bankverbindung und Konto des Antragstellers,“

2. § 4 Abs. 1 Z 5 lautet

„5. Menge der gelieferten Stärkeerdäpfel,“

3. § 7 Z 1 lautet

„1. Lieferzeitraum, Menge und Stärkegehalt der gelieferten Erdäpfel,“

4. Der 4. Abschnitt erhält folgenden Titel

„Straf- und Schlussbestimmungen“

5. Nach § 13 wird folgender § 14 samt Überschrift angefügt

„Schlussbestimmungen

§ 4 Abs. 1 Z 4, § 4 Abs. 1 Z 5, § 7 Z 1 sowie der Titel des 4. Abschnittes in der Fassung BGBl. II

Nr. 342/2000, ist erstmals auf Sachverhalte anzuwenden, die sich auf Stärkeerdäpfel der Ernte 2000

beziehen.“

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